Die Beschwerdeführer, die Eigentümer der Liegenschaft Ort A, B-Platz c, sind, haben das auf diesem Grundstück befindliche Gebäude im Jahre 1986 abbrechen lassen, um auf dem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten. Wegen des geplanten Neubaues erfolgte kein Totalabbruch, sondern es wurde die Baugrube nicht aufgefüllt und Teile des Kellergeschosses und des Fundamentes des alten Gebäudes wurden stehengelassen. Mit Bescheid vom 21. Jänner 1987 setzte das Finanzamt für M für die gena... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/15/0001
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 411;
Rechtssatz: Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem,... mehr lesen...
In Übereinstimmung mit dem Vorbringen beider Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Der beschwerdeführende Verein wurde im Jahre 1974 gegründet. Ordentliche Mitglieder des Vereines sind die Republik Österreich, das Land Steiermark, die Stadtgemeinde M und die Marktgemeinde S. Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 17. März 1975 wurde vom Beschwerdeführer auf dem ihm von der Stadt M übertragenen Gru... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53 Abs10BewG 1955 §55 Abs1
Rechtssatz: Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objetiven Faktor dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986150109.X04 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53 Abs10BewG 1955 §55 Abs1
Rechtssatz: Der gemeine Wert ergibt sich im wesentlichen aus Angebot und Nachfrage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und wird durch viele Umstände beeinflußt, deren Auswirkung auf die Wertbildung im einzelnen nicht immer auf der Hand liegt. Der gemeine Wert ist eine objektive Größe und daher grundsätzlich nicht wi... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53 Abs10BewG 1955 §55 Abs1
Rechtssatz: Bei der Feststellung des gemeinen Wertes von Grundstücken ist vor allem auf die Form und die Lage des Grundstückes zu achten. Auch die Größe ist für den Wert je Flächeneinheit maßbestimmend, weil mitunter für größere Grundstücke der erzielbare Quadratmeterpreis geringer sein kann als bei Grundstücken ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §11 Abs1 Satz1;BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung des Wertes eines (aus zeitlich nacheinander abgebauten Schottergruben bestehenden und zu einer wirtschaftlichen Einheit - hier unbebautes Grundstück - gehörenden) Schottervorkommens darf - abgesehen von einem gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden tats... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs2;BewG 1955 §51 Abs3;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Ein Grundstück, auf dem sich ein - getrennt zu bewertendes - Superädifikat befindet, bleibt ein unbebautes Grundstück iSd BewG 1955 (Hinweis E 23.4.1963, 1690/61, VwSlg 2849 F/1963). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985150356.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Dr. VN - der Vater der nunmehrigen Beschwerdeführerin - starb im Oktober 1974. Die Beschwerdeführerin ist als Alleinerbin nach ihm seine Rechtsnachfolgerin. Dr. VN war bis 31. August 1961 Prokurist der U AG. Nach seinem Übertritt in den Ruhestand erwarb er noch im Jahre 1961 von der T Ges.m.b.H. S - einer Schwestergesellschaft der "U" - Grundstücke zu einem Quadratmeterpreis von S 10,--. Innerhalb der Spekulationsfrist veräußerte er 1964 und 1966 Grundstücke aus diesem Liegenschaftsbe... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §55 Abs1EStG 1967 §23EStG 1967 §8 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0691/780693/78Vorgeschichte:0365/73 E 18.06.1974;0746/69 E 29.09.1970; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0746/69 E 29. September 1970 RS 1 Stammrechtssatz Die Überlassung von Gegenständen an Arbeitnehmer... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin, dessen Schwester, sind nach der Aktenlage je zur Hälfte Eigentümer eines innerhalb der 500-m-Uferzone des Attersees gelegenen als wirtschaftliche Einheit bewerteten Grundstückes im Ausmaß von 3.365 m2, welches nach dem Stand Ende 1972 aus den Parzellen 7 und 8/6, zugehörig zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ. 280 des Grundbuches über die Katastralgemeinde X und aus den Parzellen Nr. 8/2 und 1/4, zugehörig zum Gutsbestand der Li... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §55 Abs1
Rechtssatz: Einer besonderen Besichtigung bzw Schätzung durch einen Amtssachverständigen bedarf es im Regelfall dann nicht, wenn das Finanzamt in der Lage ist, im Zuge des Verfahrens entsprechende Vergleichspreise zu ermitteln und dem Bfr vorzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: BewertungsrechtL55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §55 Abs1NatSchG OÖ 1964 §1 Abs2
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Bewertung eines Grundstückes im Uferbereich des Attersees innerhalb der 500 m "Naturschutzzone"; Kaufpreisvergleich des Finanzamtes war mangelhaft, da auch außerhalb dieser Zone liegende Grundstücke herangezog... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §55 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1970/01/08 1246/68 2 Stammrechtssatz Der gemeine Wert eines Wirtschaftsgutes ist eine fiktive Größe, die auf PREISSCHÄTZUNGEN beruht. Eine solche Schätzung kann - den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechend - ohne weiteres auch auf Preisbeobachtungen be... mehr lesen...