Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Rechtssatz
Baugrund mit Altablagerungen ("verseuchter Baugrund") kann im Verkehrswert gemindert sein. In diesem Fall ist vom ermittelten Wert nach den Umständen des Einzelfalles ein Abschlag vorzunehmen. Der Abschlag muss sich - im Hinblick auf § 23 BewG - an den auf den Hauptfeststellungszeitpunkt umgerechneten Kosten für die Sicherung, Untersuchung und Sanierung sowie an einem grundstückverkehrsmäßigen Wertverlust orientieren (Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz16 § 72 Rn 60).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140019.X02Im RIS seit
21.08.2006