Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes EZ 2692 der KG X (im Folgenden kurz als "strittiges Grundstück" bezeichnet). Für diese Liegenschaft stellte das Finanzamt im Wege einer Nachfeststellung zum 1. Jänner 1998 den Einheitswert fest und ordnete dabei die Liegenschaft der Vermögensart "Grundvermögen" (unbebautes Grundstück) zu. Mit Eingabe vom 4. Mai 1999 beantragte der Beschwerdeführer das strittige Grundstück im Wege einer Artfortschreibung im Hinblick auf dessen l... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG hat zur tatbestandsmäßigen Voraussetzung, dass zum Bewertungsstichtag tatsächlich eine land- (und forst-) wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Andernfalls hätte eine Zurechnung zum Grundvermögen bereits nach der Bestimmung des § 30 Abs. 1 BewG zu erfolgen. European Case Law Ide... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der in der Schiregion O gelegenen B-Alpe, die ein Ausmaß von ca 268 ha aufweist. Die Alpe zählt bewertungsrechtlich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Im Jahr 1996 gelangte das Finanzamt zur Auffassung, dass Pistenflächen und -trassen (so genannte Teilfläche A) von den landwirtschaftlichen Alpflächen zu unterscheiden und bewertungsrechtlich zum Grundvermögen zu zählen seien. Das Finanzamt nahm das Ausmaß dieser Flächen mit ca 13,7 ha an, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Erbweg (Einantwortungsurkunde vom 23 Oktober 1997) die Liegenschaft in EZ. 141 erworben. Das Finanzamt erließ zum 1. Jänner 1998 einen Bescheid, mit welchem das gemischt genutzte Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) dem Beschwerdeführer zugerechnet (Zurechnungsfortschreibung) und eine Wertfortschreibung vorgenommen wurde. Die Wertfortschreibung diene der Berichtigung der im vorangegangenen Feststellungsbescheid enthaltenen Unrichtigk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs1;BewG 1955 §2;BewG 1955 §21;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Ein Wertfortschreibungsbescheid kann hinsichtlich des Wertes der wirtschaftlichen Einheit, nicht aber hinsichtlich der Art des Bewertungsgegenstandes angefochten werden (Hinweis E 18.11.1985, 84/15/0030). In der Entscheidung über die Berufung gegen den Wertfortschre... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0055 E 31. Oktober 2000
Rechtssatz: Dienen Schipisten und Lifttrassen als Weide zumindest für Schafe und Ziegen, ist jedenfalls eine landwirtschaftliche Nutzung gegeben. Solange aber in ein landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Gebiet eingebettete Schipisten und Lifttrassen einer landwirtsch... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0055 E 31. Oktober 2000
Rechtssatz: Wenn Grundstücksteile verschiedenartigen Zwecken dienten, dann ist die Frage, welcher der Hauptzweck war, nach der überwiegenden Zweckbestimmung zu beurteilen. Was überwiegt, richtet sich dabei ausschließlich nach der Verkehrsauffassung. Dabei ist... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Ehegatten. G H, der Erstbeschwerdeführer, ist Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen von 29,5 ha mit der Hofstelle in O. C H, die Zweitbeschwerdeführerin, ist Eigentümerin landwirtschaftlicher Flächen von 40,7 ha mit der Hofstelle in P. Für Zwecke der Einheitsbewertung wertete das Finanzamt die Liegenschaften der Ehegatten als einen einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, stellte den Einheitswert zum 1. Jänner 1991 mit 1,146.00... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/25 89/15/0064 6 Stammrechtssatz Nach der Verkehrsanschuung gehören grundsätzlich zu einem (einheitlichen) Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft alle Flächen, die nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (idR: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können und demselb... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §2 Abs2;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Auch mehrere an sich selbstständige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe können - auch wenn sich deren Unternehmensstrategien (hier: Hühnerzucht und Hühnerhaltung) nicht völlig decken - eine wirtschaftliche Einheit bilden (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0088. Im Hinblick auf die Sachverha... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0088 3 Stammrechtssatz Nach der Verkehrsanschauung gehören grundsätzlich zu einem einheitlichen Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft alle Flächen, die nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (in der Regel: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können und... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob im zivilrechtlichen Eigentum der Beschwerdeführer stehende Liegenschaften jeweils für sich einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Bewertungsgesetzes bilden, oder ob unter Anwendung des § 24 BewG die Annahme eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zulässig ist. Nach einer Wiedergabe der Vorbringen der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren und den (ausführlichen) Feststellungen eines Ortsaugenscheines vom 26... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24 idF 1993/818;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Maßgebend für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs1 BewG ist insb, ob die in Rede stehenden landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen der Ehegatten von einem Mittelpunkt (in der Regel der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können (Hinweis E 25.2.1991, 89/15/0064, VwSlg 658... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24 idF 1993/818;BewG 1955 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/18 96/15/0054 4
(hier nur Satz 1) Stammrechtssatz Die Verkehrsanschauung spricht für die Vermutung, landwirtschaftliche Betriebe würden von Ehegatten gemeinsam geführt. (Vorliegend haben sich keine Umstände ergeben, die diese Vermutung als unzutreffend erscheinen ließen. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0088 2 Stammrechtssatz Dafür, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zusammenfassung der Wirtschaftsgüter der Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG vorliegen, ist nach stRSp des VwGH (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0356) die gemeinsame wirtschaft... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0088 3 Stammrechtssatz Nach der Verkehrsanschauung gehören grundsätzlich zu einem einheitlichen Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft alle Flächen, die nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (in der Regel: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können und... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24 idF 1993/818;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Das Miteigentum an größeren Maschinen (im Beschwerdefall am Mähdrescher und der Rübenmaschine) und das Ausnutzen von Synergieeffekten spricht für sich allein noch nicht für eine gemeinsame Bewirtschaftung, diese Tatsache spricht aber auch nicht gegen diese Annahme (Hinweis E 18.2.1999, 96/15/0054). ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24 idF 1993/818;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Sogar mehrere an sich selbständige landwirtschaftliche Betriebe von Ehegatten können eine wirtschaftliche Einheit bilden (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0088). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998150114.X07 Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...
Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die landwirtschaftlichen Betriebe der miteinander verheirateten Beschwerdeführer als wirtschaftliche Einheit im Sinn des § 2 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG anzusehen sind. Die belangte Behörde bejahte dies unter Hinweis auf die §§ 193 Abs. 1 BAO, 2 Abs. 2, 24 und 78 Abs. 1 BewG im wesentlichen mit der Begründung: , mehrere Wirtschaftsgüter, die zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören, seien einer wirtschaftlichen E... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0055
96/15/0056
96/15/0057 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0088 3 Stammrechtssatz Nach der Verkehrsanschauung gehören grundsätzlich zu einem einheitlichen Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft al... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit dem an die Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 29. April 1987 stellte das Finanzamt den Einheitswert zum 1. Jänner 1987 für eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens fest. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, Erhebungen des Finanzamtes hätten ergeben, daß die Gebäudeteile links und rechts der Einfahrt Kainreith 22 ("Wohngebäude I bis III") nic... mehr lesen...
Mit Wert- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid vom 9. September 1992 stellte das Finanzamt zum 1. Jänner 1992 den Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes der Beschwerdeführer (eines Ehepaares) mit S 1,002.000,-- fest, wobei dem Erstbeschwerdeführer ein Anteil von S 623.944,--, der Zweitbeschwerdeführerin ein Anteil von S 378.055,-- zugerechnet wurde. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer Berufung mit dem Antrag, den Bescheid aufzuheben und "zwei getrennte B... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundflächen ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem nicht verpachteten Gebäude und dem verpachteten Betrieb unterbrochen (Hinweis E 27.11.1969, 669/68). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §46 Abs5;
Rechtssatz: Wohngebäude bzw Wohngebäudeteile gehören nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie dem Betriebsinhaber, seinen Familienangehörigen, den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Woh... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Wenn nach den gegebenen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, daß dauernd leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile in absehbarer Zeit anderen als landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen we... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb verpachtet, werden dabei aber Teile des Gebäudes zurückbehalten, so besteht keine bewertungsrechtlich relevante Verbindung zwischen diesen Gebäudeteilen und dem Betrieb. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Leerstehen einzelner Räumlichkeiten eines landwirtschaftlichen Anwesens bewirkt für sich allein noch nicht, daß diese nicht mehr der wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens angehören. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Verkehrsanschauung gehören grundsätzlich zu einem einheitlichen Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft alle Flächen, die nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (in der Regel: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können und demselben Eigentümer (unter den Voraussetzungen des § 24 BewG: Eheg... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Bei jenen Grundflächen, die sich die Eigentümer zurückbehalten haben, die also nicht dem Betriebspächter zur Nutzung überlassen sind, darf die AbgBeh davon ausgehen, daß sie nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Derartiges trifft ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Betriebsverpachtung ist der Pächter als Betriebsinhaber anzusehen und nicht der Eigentümer. Daher dient ein Gebäude, das vom Eigentümer des Betriebes, der nicht zugleich Betriebsinhaber ist, bewohnt wird, nicht einem landwirtschaftlichen, sondern einem betriebsfremd... mehr lesen...