Vieheinheiten (Abs. 7) und für die restliche reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr als 1,5 Vieheinheiten je Hektar im Wirtschaftsjahr durchschnittlich erzeugt oder gehalten werden. Wird jedoch dieser Höchstbestand nachhaltig überschritten, so ist hinsichtlich des gesamten Tierbestandes das Vorliegen eines gewerblichen Betriebes anzunehmen. Für die Anzahl der zulässigen Vieheinheiten und für die Ermittlung der reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist das Gesamtausmaß der vom Betrieb aus bewirtschafteten Flächen maßgebend; zugepachtete Flächen sind miteinzubeziehen, verpachtete auszuschließen.Vieheinheiten (Absatz 7,) und für die restliche reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr als 1,5 Vieheinheiten je Hektar im Wirtschaftsjahr durchschnittlich erzeugt oder gehalten werden. Wird jedoch dieser Höchstbestand nachhaltig überschritten, so ist hinsichtlich des gesamten Tierbestandes das Vorliegen eines gewerblichen Betriebes anzunehmen. Für die Anzahl der zulässigen Vieheinheiten und für die Ermittlung der reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist das Gesamtausmaß der vom Betrieb aus bewirtschafteten Flächen maßgebend; zugepachtete Flächen sind miteinzubeziehen, verpachtete auszuschließen.
Pferde:
Fohlen, Jungpferde bis ein Jahr | 0,35 | VE |
Jungpferde ein bis drei Jahre, Kleinpferde | 0,6 | VE |
andere Pferde über drei Jahre | 0,8 | VE |
Rinder: |
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Rinder bis sechs Monate | 0,3 | VE |
Rinder sechs Monate bis ein Jahr | 0,55 | VE |
Rinder ein bis eineinhalb Jahren | 0,65 | VE |
Rinder eineinhalb bis zwei Jahre | 0,8 | VE |
Rinder über zwei Jahre | 1,0 | VE |
Schafe: |
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Lämmer bis sechs Monate | 0,02 | VE |
Schafe sechs Monate bis ein Jahr | 0,1 | VE |
Schafe über ein Jahr | 0,15 | VE |
Ziegen: |
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|
Ziegen sechs Monate bis ein Jahr | 0,05 | VE |
Ziegen über ein Jahr | 0,12 | VE |
Schweine: |
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Ferkel (10 bis 30 kg) | 0,01 | VE |
Mastschweine aus zugekauften Ferkeln | 0,06 | VE |
Mastschweine aus eigenen Ferkeln | 0,07 | VE |
Jungsauen, Jungeber | 0,1 | VE |
Zuchtsauen, Zuchteber | 0,35 | VE |
Hühner: |
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Junghennen | 0,002 | VE |
Legehennen aus zugekauften Junghennen | 0,013 | VE |
Jungmasthühner | 0,001 | VE |
Übriges Geflügel: |
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Mastenten | 0,003 | VE |
Mastgänse | 0,006 | VE |
Mastputen | 0,009 | VE |
Kaninchen: |
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Zucht- und Angorakaninchen | 0,034 | VE |
Mastkaninchen | 0,002 | VE |
Damtiere: |
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Damtiere | 0,09 | VE |
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