Die miteinander verheirateten Beschwerdeführer betreiben gemeinsam eine Land- und Forstwirtschaft. Die Beschwerdeführerin betreibt allein einen Gewerbebetrieb (Jugendheim). Ab dem Jahr 1980 begannen die Beschwerdeführer ein sich in der Nähe des Jugendheimes befindliches, bis dahin von ihnen nur zur Heugewinnung und zu Weidezwecken genutztes Grundstück (Dauergrünland) im Ausmaß von 5.238 m2 zu einem Fußballplatz umzubauen, wobei die dabei angefallenen Kosten für Planierung und Begr... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich unter anderem folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer sind Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und haben mit Dienstbarkeitsverträgen einer Gesellschaft das Recht eingeräumt, Teile ihres Grundbesitzes für die Ausübung des Golf- und Tennissportes zu benützen und darauf die erforderlichen Anlagen zu errichten, zu erhalten und zu betreiben. Im Zusammenhang mit der Planung des Projektes war es zur Klärung der bewe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0187
93/15/0188 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/14 91/15/0158 1
(hier: Golfplatz) Stammrechtssatz Sportanlagen (hier: Fußballplatz), die nur zeitweis... mehr lesen...
Rechtssatz: Sportanlagen (hier: Fußballplatz), die nur zeitweise zur Heugewinnung und zu Weidezwecken verwendet werden, dienen nach der überwiegenden Zweckbestimmung und der Verkehrsauffassung nicht einem landwirtschaftlichen Hauptzweck und gehören daher nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern zum Grundvermögen (Hinweis E 1988/01/25 86/15/0141, VwSlg 6285 F/1988; E 1983/04/08 82/17/0157). Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §115;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0187
93/15/0188
Rechtssatz: Ausführung zur Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Verfahren betreffend die Bewertung e... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheiden geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um Ehegatten, die jeweils Alleineigentümer bestimmter, je von einer eigenen Hofstelle aus geführter landwirtschaftlich genutzter Flächen sowohl in Z als auch in O sind. Sämtliche Grundstücke beider Beschwerdeführer liegen nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Landwirtschaftliche Maschinen werden gemein... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0207
Rechtssatz: Das Fehlen einer gemeinsamen Hofstelle schließt das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit nicht notwendigerweise aus. Maßgebend ist auch bei Fehlen einer gemeinsamen Hofstelle, ob das allgemeine Kriterium des inneren wirtsc... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0207 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/25 89/15/0064 7 Stammrechtssatz Selbst mehrere landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe (desselben Eigentümers oder - wenn die Voraussetzungen des § 24 BewG vorliegen - von Eheg... mehr lesen...
Mit Pachtvertrag vom 28. März 1978 verpachtete Emma T, die Mutter des Beschwerdeführers, die Liegenschaft Parz. Nr. nn1 KG Y der Stadtgemeinde Innsbruck. Nach Punkt V. der Vertragsurkunde ist der Zweck dieses Vertrages die Verwendung des Grundstückes für Schrebergärten. Der Stadtgemeinde Innsbruck wurde nach diesem Vertragspunkt das Recht eingeräumt, die für die Anlegung von Schrebergärten erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen und die einzelnen aufzuteilenden Fläche... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Bebauung einer ehedem landwirtschaftlich genutzten Grundfläche mit der Anlage von Kleingärten und Gartenhäuschen, verbunden mit entsprechenden Einrichtungen wie zB Pkw-Stellplätzen, stellt keineswegs eine nur vorübergehende Maßnahme dar, nach deren Wegfall mit einer Fortführung der land... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des sogenannten X-Hofes bestehend aus der Hofstelle in Y, Z-Gasse 5, mit einem Wohngebäude, zwei ehemaligen Stallgebäuden und einem weiteren Wirtschaftsgebäude (Hof- und Baufläche 3.450 m2), sowie den beiden aneinandergrenzenden und umzäunten Gartengrundstücken Nr. 580 (1.869 m2) und Nr. 581 (1.474 m2), insgesamt also mit einem Ausmaß von 6.793 m2. Weiters gehören dazu, von der Hofstelle ca. 2 km bzw. ca. 4 km entfernt, die im Westen der Stadt Y und... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §608;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Auf das Vorliegen einer fideikommissarischen Substitution ist bei Entscheidung der Frage, was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, nicht Bedacht zu nehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988150025.X05 ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §46 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0123 E 14. April 1986 VwSlg 6103 F/1986 RS 5 Stammrechtssatz Ein Gebäude, das vom Eigentümer des Betriebes, der nicht zugleich Betriebsinhaber ist, bewohnt ist, dient nicht einem landwirtschaftlichen, sondern einem betriebsfremden Zweck (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §46 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0123 E 14. April 1986 VwSlg 6103 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Gebäude gehören nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Dies ist bei Gebäuden (oder Gebäudeteilen) grundsätzlich (nur) dann der ... mehr lesen...
Index: 20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;ErbhöfeG Krnt 1903;
Rechtssatz: Die Höfeeigenschaft iSd Krnt ErbhöfeG hat für die bewertungsrechtliche Frage nach der wirtschaftlichen Einheit regelmäßig keine unmittelbare Bedeutung. Auf die rechtliche Bindung durch das Höferecht ist bei Entscheidung der Frage, was als wirtschaftliche Einheit zu gelten h... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß im vorliegenden Fall ein Wohngebäude mit Hoffläche und zwei angrenzenden Gartengrundstücken, das ehemals unbestrittenermaßen einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb gedient hat, nach erfolgter Verpachtung der außerhalb der Hofstelle gelegenen landwirtschaftlichen... mehr lesen...
Mit Einheitswertbescheid (Wertfortschreibung) auf den 1. Jänner 1976 wurde der Einheitswert des je zur Hälfe den Ehegatten Ilse und Rudolf R. zugeschriebenen, die (ebenfalls jeweils zur Hälfte den Ehegatten R. gehörenden) Liegenschaften EZ 40, 105 und 188 der KG F. und zugepachtete Liegenschaften umfassenden landwirtschaftlichen Betriebes mit S 475.148,-- festgestellt. Mit Aufhebungsvertrag vom 6. Dezember 1977 hoben die Ehegatten R. die zwischen ihnen abgeschlossenen Ehepakte auf... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §24;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Vorliegen einer gemeinsamen Hofstelle, der Nutzung des vorhandenen Maschinenbestandes für die Bearbeitung aller Flächen und der fehlenden Trennung nach der Herkunft der Produkte bei deren Verwertung kann bei von Ehegatten geführten landwirtschaftlichen Betrieben auf einen wirtschaftlichen Zusammenhang geschlosse... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Selbst mehrere landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe (desselben Eigentümers oder - wenn die Voraussetzungen des § 24 BewG vorliegen - von Ehegatten) bilden eine wirtschaftliche Einheit, wenn sie zusammen bewirtschaftet werden. Die letztgenannte Voraussetzung ist gegeben, wenn zwischen den Betrieben ein innerer wirtsch... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Verkehrsanschauung gehören grundsätzlich zu einem (einheitlichen) Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft alle Flächen, die nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (idR: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können und demselben Eigentümer (bzw unter den Voraussetzungen des § 24 BewG Ehegatten) gehören (Hi... mehr lesen...
In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §48 Abs1;BewG 1955 §50 Abs1;BewG 1955 §57 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, sich bei Beurteilung der überwiegenden Zweckbestimmung eines Wirtschaftsgutes nach der Verkehrsauffassung vom Verhältnis der durch die jeweilige Nutzung des Wirtschaftsgutes erz... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ob bestimmte Grundflächen einen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb bilden oder zu ihm gehören, ob also ein landwirtschaftlicher Hauptzweck vorliegt, ist dann, wenn ein Grundstück verschiedenartigen Zwecken dient, nach der überwiegenden Zwec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes EZ. 742 der KG X (im folgenden kurz als "strittiges Grundstück" bezeichnet). Für diese Liegenschaft stellte das Finanzamt im Wege einer Nachfeststellung zum 1. Jänner 1976 den Einheitswert mit S 711.000,-- fest. Das Finanzamt ordnete im Einheitswertbescheid vom 4. Mai 1979 die Liegenschaft der Vermögensart "Grundvermögen" (unbebautes Grundstück) zu. Dieser Einheitswertbescheid blieb unangefochten. Im Jahre 1986 brachten der Besc... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Die Nutzung eines Grundstückes durch Landwirte als Pächter zur Gewinnung von Gras und Heu sowie als Weideland begründet die Zugehörigkeit dieses Grundstückes zum landw Vermögen iSd § 30 Abs 1 BewG (Hinweis E 12.5.1980, 1182/78; E 5.10.1987, 86/15/0040). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150077.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Landwirtschaft, auf der sich ein Wohngebäude befindet, das schon zum Bewertungsstichtag (Nachfeststellung zum 1. Jänner 1982) und auch danach leer stand. Die belangte Behörde sah in diesem Gebäude mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ein sonstiges bebautes Grundstück im Sinne des § 54 Abs. 1 Z. 5 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/BewG (Punkt 2 des Spruches des angefochtenen Bescheides), dessen Einheitswert sie zum... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 412;
Rechtssatz: Ein auf einer Landwirtschaft gelegenes Wohngebäude, das zum Feststellungszeitpunkt nicht nur vorübergehend leersteht, zählt nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen, sondern zum Grundvermögen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §57;
Rechtssatz: Wenn Grundstücksanteile einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft von den Liegenschaftseigentümern - iS von deren Behauptungen im Zuge einer "modernen alternativen landwirtschaftlichen Produktion" sowohl zu der von ihnen (höchstens mit Unterstützu... mehr lesen...
Index: L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AnerbenG;BAO §21;BAO §23;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;GVG Slbg 1986;
Rechtssatz: Für die Bestimmung der Vermögensart nach dem BewG sind weder das AnerbenG, das auf eine Vermeidung der Zersplitterung gesunder, krisenfester landwirtschaftlich... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;
Rechtssatz: Auf den Willen der Eigentümer, Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, kommt es bei der Grundstücksbewertung nicht an, sobald die genannte Absicht der Eigentümer in der Vekehrsanschauung keine Deckung findet (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0356). Es ist der objektive Charakter, dh die TATSÄCHLICHE NUTZUNG des Grund und... mehr lesen...