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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §29;Rechtssatz
Im Falle der Betriebsverpachtung ist der Pächter als Betriebsinhaber anzusehen und nicht der Eigentümer. Daher dient ein Gebäude, das vom Eigentümer des Betriebes, der nicht zugleich Betriebsinhaber ist, bewohnt wird, nicht einem landwirtschaftlichen, sondern einem betriebsfremden Zweck und gilt nicht als Teil des landwirtschaftlichen Betriebes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X02Im RIS seit
14.01.2002