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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §30 Abs1;Rechtssatz
Die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG hat zur tatbestandsmäßigen Voraussetzung, dass zum Bewertungsstichtag tatsächlich eine land- (und forst-) wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Andernfalls hätte eine Zurechnung zum Grundvermögen bereits nach der Bestimmung des § 30 Abs. 1 BewG zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140189.X05Im RIS seit
26.12.2003