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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §29;Rechtssatz
Wohngebäude bzw Wohngebäudeteile gehören nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie dem Betriebsinhaber, seinen Familienangehörigen, den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen (Hinweis EB E 8.4.1991, 88/15/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X01Im RIS seit
14.01.2002