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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Das Leerstehen einzelner Räumlichkeiten eines landwirtschaftlichen Anwesens bewirkt für sich allein noch nicht, daß diese nicht mehr der wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens angehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X06Im RIS seit
14.01.2002