Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber in seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter der Sh GmbH mit dem Sitz in K eine Übertretung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zur Last gelegt, da bei dem am 24.09.2010 von seiner Firma vom Firmenstandort in K an die Firma Z Warenhandel AG in W, Re St, gelieferten Produkt Suppentasse, welches verpackt in Verkehr gebracht wurde, die handelsübliche Sachbezeichnung gefehlt habe. Wegen dieser Übertretung des § 90 Abs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.1 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 69/2003 (die Änderung des LMG durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 126/2004 brachte für den Bw jedenfalls keine günstigere Regelung), ist das LMG auf das In-Verkehr-Bringen von Lebensmitteln anzuwenden, wobei unter Inverkehrbringen ua. das Herstellen, Behandeln, Einführen, Lagern, Verpacken, Bezeichnen, Feilhalten, Ankündigen, Werben, Verkaufen, jedes sonstige... mehr lesen...
Der Beschuldigte wurde von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit Straferkenntnis folgender Übertretungen für schuldig befunden: Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma S M G, A V in P folgende Übertretung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zu verantworten: Das Produkt A C 70, 70%Vol. wurde am 23.Jänner 2002 um 09.30 Uhr durch Feilhalten im Lager in P in Verkehr gebracht, obwohl festgestellt wurde, dass die ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 Z 1 a LMKV 1993 idgF müssen die Kennzeichnungselemente (Angaben) leicht verständlich sein. Zwar ist nunmehr, anders als noch in der LMKV 1973, eine Kennzeichnung in deutscher Sprache nicht mehr ausdrücklich vorgeschrieben. Jedoch ist die Kennzeichnung nach wie vor grundsätzlich in deutscher Sprache, in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern anzugeben, wobei fremdartige Bezeichnungen, andere Schriftarten und andere Ziffern dann zulässig sind, wenn sie leic... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kennzeichnungselemente müssen ua deutlich lesbar sein. Ob eine deutlich lesbare Schrift vorliegt, ist nicht nur von der Schriftgröße alleine abhängig. Weitere bedeutsame Umstände in diesem Zusammenhang sind der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrundfarbe, der Abstand der Buchstaben voneinander sowie die Art der Buchstaben (Fettdruck, Schrägschrift udgl). mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom ** ** **** hat die Bezirkshauptmannschaft X über Herrn H*** R***** gestützt auf § 74 Abs 1 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 1 Tag) verhängt und überdies gemäß § 64 Abs 2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 80,-- ausgesprochen. Angelastet wurde Herrn R*****, dass er es als verantwortlicher Beauftragter der M**** W*********** GmbH zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft am ** ** **** das ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Filialleiter das verpackte Lebensmittel mit der Bezeichnung "Handl-Wildwurz" feilgeboten und somit in Verkehr gebracht hat, wobei auf der Verpackung dieses Lebensmittels die geforderte deutliche Lesbarkeit der angebrachten Etikette nicht (mehr) gegeben war, da der Aufdruck auf dem verwendeten Thermopapier bereits stark ausgebleicht und Angaben, wie Sachbezeichnung, Zutaten und Lagerbedingungen nur mehr bruchstückhaft erkennbar waren, obwohl die Kennzeichnungselemente (A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV stellt (EG-konform) einheitlich auf die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit ab. Mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind grundsätzlich alle der LMKV unterliegenden Waren auszustatten. Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Käufers vor Irreführung. Ob eine Irreführungseignung vorliegt, ist nach der allgemeinen Verkaufsauffassung, insbesondere der berechtigten Verbrauchererwartung zu beurteilen. Wird, wie vorliegend, die beanstandete Probe am 30.5.1995 gezogen, so fi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der Firma C zu verantworten, daß am 27.6.1996 im Geschäft der genannten Firma in Hausmannstätten, J-K-Straße 25, "Hühnerjunges" (Proben Sche 139, 104 und 141/96) feilgehalten wurden, welche den Bestimmungen der LMKV 1993 unterliegen, wobei laut Untersuchungsgutachten der BALMU Graz vom 22.7.1996 festgestellt worden sei, daß es sich jeweils um a... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbild einer Übertretung nach § 3 Abs 1 lit. a LMKV 1993 wird mit dem Hinweis, daß "verpflichtende Kennzeichnungselemente" durch eine Preisetikette teilweise überdeckt und dadurch nicht lesbar gewesen seien, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkret umschrieben. So fehlen Feststellungen, welche verpflichtenden Kennzeichnungselemente für die Ware normiert sind, und welche dieser Kennzeichnungselemente teilweise überdeckt und dadurch nicht lesbar gewesen wären. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer an verpackten und in Verkehr gebrachten Lebensmitteln "Frischmilch nicht pasteurisiert in Flasche" die Kennzeichnungselemente Sachbezeichnung, Name und Anschrift des Erzeugers, die Nettofüllmenge, das Verbrauchsdatum mit den Worten "Verbrauchen bis ...." (Tag, Monat), und die Lagertemperatur oder sonstigen Lagerbedingungen nicht dauerhaft auf der Verpackung der Ware oder auf einem mit ihr verbundenen Etikett angebracht hat, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlic... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "M-gesellschaft mbH" zu verantworten, daß diese Gesellschaft, etabliert in Wien, B-gasse, am 19.7.1993 durch die Auslieferung von 3 Packungen Bauchfleisch vom Schwein (verpackt auf Styroporschale, mit Saugeinlage, getwistet, Bruttogewicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet der Beschuldigte sich dahingehend, daß die Beschriftung der einzelnen Etiketten - vorliegend das verpackte Lebensmittel "Polnische spezial" und das anzubringende Ablaufdatum - mittels EDV erfolgte und vom Programm her vorgesehen gewesen ist, daß die Aufbrauchsfrist bei dem gegenständlichen Lebensmittel mit einem Monat, bezogen auf den Verpackungszeitpunkt, bemessen wurde (die zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses in Geltung stehende LMKV ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Tatvorwurf einer Verfolgungshandlung muß sich ergeben, welches Kennzeichnungselement nicht leicht verständlich ist und aus welchem Grund. mehr lesen...
Begründung: 1. Der gegenständlichen Berufung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs 1 VStG) der K Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 3.2.1993 in Wien, K-straße, Lebensmittel, und zwar 1. eine Partie Kala Jeera East End und 2. eine Partie Tamarind East End zum Verkauf bereitgehalte... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 lit a LMKV müssen die Kennzeichnungselemente "leicht verständlich" sein, während gemäß § 2 Abs 1 LMKV 1973 die Kennzeichnung "mit Ausnahme handelsüblicher fremdsprachiger Bezeichnungen, in deutscher Sprache" zu erfolgen hatte. Nach Ansicht des UVS Wien ist auch weiterhin davon auszugehen, daß für die durchschnittlichen Konsumentenschichten nur die deutsche Sprache als "leicht verständlich" anzusehen ist, abgesehen von handelsüblichen fremdsprachigen Bezeichnungen... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet der Beschuldigte objektiv den verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf verpackte Lebensmittel im wertgeminderten Zustand in Verkehr gebracht zu haben - im vorliegenden Fall "Speziröllchen" mit auf einer Seite teils grau verfärbtem Schinkenblatt, stellenweise aufgeweichter Gelatine, mit säuerlichem Geschmack, sowie der zum Teil aus dem Becher getretenen Majonaise - sowie die Kennzeichnungselemente empfohlener Aufbrauchfrist und Verpackungszeitpunkt nicht deutlich sichtba... mehr lesen...