Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Direktor der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule W. (in der Folge: HAK), an der der Unterricht im Rahmen einer 5-Tage-Woche erteilt wird. Auf Grund eines Beschlusses des Schulgemeinschaftsausschusses wurden der 29., 30. und 31. Oktober 2001 schulfrei erklärt; am 1. und 2. November 2001 (Allerheiligen und Allerseelen) war schulfrei, ebenso am 3. und 4. November (s... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs2 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs5 Z6 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs5;GehG 1956 §61 Abs6 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs7 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs7 Z1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs7 Z2 idF 2000/I/142; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0218 E 19. März 2003
2002/12/0219 E 19. März 2003 Rechtss... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61 Abs5 Z1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs5 Z6 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs5;GehG 1956 §61 Abs6 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs7 idF 2000/I/142; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0218 E 19. März 2003
2002/12/0219 E 19. März 2003
Rechtssatz: § 61 Abs. 7 letzter Satz GehG 1956 stellt klar, dass nicht nur für den Fall des Unterbleibens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war die Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt F. Dort hatte er am 16. und 17. Oktober 1997 sowie vom 26. bis 28. November 1997 den Schulleiter zu vertreten. Nach einem dienststelleninternen Schriftwechsel hinsichtlich der Abrechnung dieser "Vertretungen" als Mehrdienstleistung beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde nach Darstellung de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1994/016;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1996/375;StGG Art2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 61 GehG 1956 eine besondere Vergütung nur für eine dauernde, das Höchstausmaß der Lehrverpflichtung überschreitende Unterrichtserteilung vorsieht, nicht aber für andere Tätigkeiten, die nicht als solche Unter... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 Z1 idF 1994/016;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1996/375;
Rechtssatz: Eine "dauernde" Unterrichtserteilung iSd § 61 Abs 1 GehG 1956 ist nicht schon bei nur einwöchiger Dauer anzunehmen. Eine bloß in diesem Zeitausmaß verrichtete Tätigkeit kann nur als eine vorübergehende gewertet werden, für die - allenfalls - ein Vergütungsanspruch nach § 61 Abs 5 GehG 1956 besteht (Hinw... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1994/016;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1996/375;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung von Nebenleistungen, die vom Lehrer außerhalb der mit dem Unterricht verbundenen Pflichten erbracht werden, ist nur im Wege der Einrechnung in die Lehrverpflichtung möglich. Ist eine solche Einrechnung im Gesetz festgelegt (§ 9 Abs 1 und 2 BLVG) oder vom ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Bundeslehrer der Verwendungsgruppe L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie/Bundeshandelsschule in B. Er war in dieser Schule am 12. Oktober 1998 auf Grund der Lehrfächerverteilung in Verbindung mit dem Stundenplan zur Abhaltung des Unt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs4 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1997/I/138;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/08 92/12/0010 2
VwSlg 14356 A/1995
(hier betreffend die Frage, ob ein Lehrer für einen bestimmten
Zeitraum Anspruch auf Vergütung von Mehrdienstleistungen hat)... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs4 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1997/I/138;
Rechtssatz: § 61 Abs 1 GehG geht vom Grundsatz aus, dass bloß tatsächlich erteilter Unterricht - nur dieser Fall ist hier zu beurteilen - auf das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung anzurechnen ist (mit ausführlicher
Begründung: ). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §7;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs4 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs5 idF 1997/I/138;
Rechtssatz: Die bloße Anwesenheit des Lehrers in einer leeren Klasse ohne Schüler, das Festhalten von deren Abwesenheit sowie das Warten im Klassenzimmer, um im Fall der Rückkehr der Schüler den Unterricht sofort aufnehmen zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Seine Dienststelle ist die Berufsschule Elektrotechnik II in 1060 Wien. An dieser Schule ist im Sinn des § 52 Abs. 8 LDG 1984 ein Stellvertreter des Leiters bestellt. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ist sachverhaltsmäßig unbestritten, dass dieser bestellte Stellvertreter vom 3. bis 6. Mai 1994 infolge Teilnahme an einem Seminar vorübergehend an... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs5 idF 1982/350;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §106 Abs2 Z1;LDG 1984 §106 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Unter LEHRAMTLICHEN PFLICHTEN iSd § 61 Abs 5 GehG idF BGBl Nr 1982/350 sind nur Supplierstunden, also die Vertretungen im Unterricht, zu vergüten. Es kann auch nicht gesagt werden, dass der Gesetzgeber verhalten wäre, jede allfällige Mehrleistung eines Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer der Verwendungsgruppe L2a2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Heeresversorgungsschule Wien (im folgenden HVS). Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers war seine Dienstverrichtung ab dem Schuljahr 1977/78 dadurch gekennzeichnet, daß er - wie auch die anderen Lehrer an dieser Schule - in einem geringeren Ausmaß zur Unterrichtserteilung herangezogen wurde, als es der damals geltende... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61 Abs1;GehG 1956 §61 Abs5;
Rechtssatz: Eine Unterrichtserteilung kann nur unter den Voraussetzungen des § 61 Abs 1 bzw Abs 5 GehG eine Mehrdienstleistung darstellen; in diesem Fall ist eine Abgeltung nach § 16 GehG ausgeschlossen. Ebenso ist es aber ausgeschlossen, die Erfüllung von mit der Unterrichtserteilung verbundenen Pflichten (zB Vorbereitung, Korrekturen) gesond... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule B. Mit an den Landesschulrat für Niederösterreich gerichtetem Schreiben vom 4. Juli 1984 führte er aus, die vierten Klassen der Hauptschule hätten sich in der Zeit vom 17. Juni 1984 bis 23. Juni 1984 auf Sportwoche befunden. Daher sei für ihn am 18. Juni 1984 (Montag) in einer vierten Klasse die dritte Stunde entfallen. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: GehG 1956 §61 Abs5;LDG 1962 §30;SchUG 1986 §10 Abs1;SchUG 1986 §9;
Rechtssatz: Unter "Unterrichtserteilung" iS des § 61 Abs 1 GehG ist eine tatsächliche Tätigkeit zu verstehen. Von diesem Tatbestandserfordernis ist auch im Falle einer Änderung einer ursprünglich bestandenen Stundeneinteilung in Ansehung des hiedurch bedingten Entfalls von Unte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium S. Mit Erlass vom 23. April 1980 wies der Landesschulrat für Salzburg unter Bezugnahme auf eine entsprechende Anordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst die Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen an, eine Erhebung über die im Winterhalbjahr 1979/80 entfallenden Unterrichtsstunden durchzuführen. Hiebei fiel d... mehr lesen...