Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/08 92/12/0010 2 VwSlg 14356 A/1995 (hier betreffend die Frage, ob ein Lehrer für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Vergütung von Mehrdienstleistungen hat)Stammrechtssatz
Der Gesetzgeber ist durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verhalten, jede über dem Durchschnitt liegende Leistung eines Beamten Zug um Zug finanziell abzugelten. Schon gar nicht ist er dazu gezwungen, hiefür eine bestimmte Nebengebühr vorzusehen. Das Sachlichkeitsgebot erfordert lediglich, das System des Dienstrechtes, Besoldungsrechtes und Pensionsrechtes derart zu gestalten, daß es im großen und ganzen im angemessenen Verhältnis zu den dem Beamten obliegenden Dienstpflichten steht (Hinweis VfSlg 9607/1983; 11193/1986, 11288/1987, 12154/1989).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120296.X03Im RIS seit
20.11.2000