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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;Rechtssatz
§ 61 Abs 1 GehG geht vom Grundsatz aus, dass bloß tatsächlich erteilter Unterricht - nur dieser Fall ist hier zu beurteilen - auf das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung anzurechnen ist (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120296.X01Im RIS seit
20.11.2000