RS Vwgh 1999/12/15 99/12/0296

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;
GehG 1956 §61 Abs4 idF 1997/I/138;
GehG 1956 §61 Abs5 idF 1997/I/138;

Rechtssatz

§ 61 Abs 1 GehG geht vom Grundsatz aus, dass bloß tatsächlich erteilter Unterricht - nur dieser Fall ist hier zu beurteilen - auf das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung anzurechnen ist (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120296.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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