RS Vwgh 1991/5/27 86/12/0089

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer
70/06 Schulunterricht

Norm

GehG 1956 §61 Abs5;
LDG 1962 §30;
SchUG 1986 §10 Abs1;
SchUG 1986 §9;

Rechtssatz

Unter "Unterrichtserteilung" iS des § 61 Abs 1 GehG ist eine tatsächliche Tätigkeit zu verstehen. Von diesem Tatbestandserfordernis ist auch im Falle einer Änderung einer ursprünglich bestandenen Stundeneinteilung in Ansehung des hiedurch bedingten Entfalls von Unterrichtsstunden auszugehen. (Hier: Wenn eine Wochenstunde wg Abwesenheit der Klasse entfallen ist und durch eine am folgenden Tag gehaltene Supplierstunde das gesetzliche Ausmaß an Wochenstunden nicht überschritten wurde (§ 30 LDG 1970), besteht kein Anspruch auf Mehrleistungsvergütung nach § 61 Abs 5 GehG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986120089.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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