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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §61 Abs1 Z1 idF 1994/016;Rechtssatz
Eine "dauernde" Unterrichtserteilung iSd § 61 Abs 1 GehG 1956 ist nicht schon bei nur einwöchiger Dauer anzunehmen. Eine bloß in diesem Zeitausmaß verrichtete Tätigkeit kann nur als eine vorübergehende gewertet werden, für die - allenfalls - ein Vergütungsanspruch nach § 61 Abs 5 GehG 1956 besteht (Hinweis E 9.1.1980, 527/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120147.X01Im RIS seit
29.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2013