Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0113
Rechtssatz: Nach den Materialien zu § 15 GehG in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle (RV 323 BlgNR 13. GP, 8) liegt der Zweck der Pauschalierung der Nebengebühren in einer Verwaltungsvereinfachung. Dem liefe es... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0113
Rechtssatz: Das GehG räumt dem Beamten nach der hg. Rechtsprechung weder ein subjektives Recht auf die Pauschalberechnung noch auf die Beibehaltung einer einmal vorgenommenen Pauschalierung von Nebengebühren ein. Von... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0113
Rechtssatz: Aus § 15 Abs. 5 zweiter Satz GehG folgt e contrario, dass eine Abwesenheit vom Dienst aus anderen als den im ersten Satz leg. cit. genannten Gründen für einen ein Monat nicht übersteigenden Zeitraum keine... mehr lesen...
Im Beschwerdefall besteht (ungeachtet der verschiedenen Beschwerdeführerinnen) ein Sachzusammenhang zwischen dem erst- und dem zweitangefochtenen Bescheid. Da der erstangefochtene Bescheid ein im zweitangefochtenen Bescheid behandeltes (Teil)Problem berührt, wird - ungeachtet der zeitlichen Abfolge - zunächst unter A) das mit dem zweitangefochtenen Bescheid später abgeschlossene und sodann unter B) das mit dem erstangefochtenen Bescheid früher abgeschlossene Verfahren dargestellt. Als... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GdBG Tir 1970 §30 Abs1 idF 1993/085;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs3 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs4 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214 impl;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214 impl;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs2;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs3;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs4... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Verwendungsgruppe E 2a, Grundlaufbahn, in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt X. Mit Eingabe vom 5. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer, über die Rechtmäßigkeit seiner pauschalierten Nebengebühren für März bis April 2000 bescheidmäßig abzusprechen. Er habe im Jänner 2000 bei einem Sturz einen Bruch des Mittelhandknochens erlitten. Am 29. Februar 2000 habe er v... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 2000/I/094;GehG 1956 §83 idF 2000/I/006; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0267 E 28. Juni 2000 RS 1
(hier: Keinesfalls kann die Behörde jedoch auf Grund der bloßen
Bezeichnung der Dienstantritte in der Eingabe des Beamten als
"Versuche" davon ausgehen, dass im "Krankenstand" des Beamten
keine Unterbrechung eingetreten sei.) Stammrecht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 26. September 2000 wurde das für die Beschwerdeführerin bisher festgesetzte Pauschale für die von ihr gemäß § 18 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GG) bemessene Mehrleistungszulage gemäß § 15 Abs. 6 leg. cit... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18 Abs1;
Rechtssatz: Urlaubsbedingte Abwesenheiten haben bei der Bewertung einer "außergewöhnlichen Dauer und Häufigkeit der Abwesenheit vom Dienst", die die Ermittlung monatlicher Durchschnittswerte unmöglich und damit eine Neubemessung der pauschalierten Nebengebühr zulässig machen würde, außer Betracht zu bleibe... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0050 E 19. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Neubemessung (Nullbemessung) der pauschalierten Nebengebühr nach § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 darf nicht ALLEINE auf das Vorliegen einer (oder mehrerer) der Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 leg. cit. für eine A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0233 E 18. November 1991 RS 2 Stammrechtssatz Die Abwesenheit vom Dienst ist für Beamte im § 51 BDG 1979 geregelt. Unter den in Abs 2 dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen - stellt die Erkrankung des Beamten einen "anderen Grund" der Dienstabwesenh... mehr lesen...
Die im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1998 als Gruppeninspektorin in Ruhe ein einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Sie war zuletzt bei der Justizanstalt X. tätig. Wegen der Versetzung in den Ruhestand veranlasste die belangte Behörde im Hinblick auf § 83a des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) Erhebungen über die von der Beschwerdeführerin in der Zeit vom 1. Mai 1973 bis 31. Mai 1986 monatlich erbrachten "Gefahrenstunden" im Exekutivdienst ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §74a;GehG 1956 §82;GehG 1956 §83a idF 1997/I/138;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Auffassung, es sei geboten, auch in Fällen einer fehlenden (vollen) Pauschalierung diverser "Zulagen" (hier: insbesondere der Gefahrenzulage nach § 19b GG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 228/1973, was im Beschwerdefall 26 Monate betrifft) ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §82 Abs6a idF 1995/043;GehG 1956 §83 Abs3 Z4 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Sind die Voraussetzungen für die Einstellung gegeben, tritt deren Wirksamkeit bei der besonderen Gefährdungsvergütung und der Vergütung für wachespezifische Belastungen mit dem in § 82 Abs. 6a bzw. § 8... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §19a;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 Abs6 idF 1994/550;GehG 1956 §82 Abs6a idF 1995/043;GehG 1956 §83 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Einstellung ist bei den beiden nebengebührenähnlichen Leistungen nach § 82 GehG 1956 und ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §83a idF 1997/I/138;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des Zwecks des § 83a GG (Treffen von Ausgleichsmaßnahmen für die besonderen Erschwernisse des exekutiven Außendienstes; vgl. dazu die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum 1. Budgetbegleitgesetz 1997, BGBl. 1997/I/138) kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Zeiten, in denen ein Anspruch auf Vergüt... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 25. März 1998, 96/12/0296). Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Bezirksinspektor der Justizwache (Beamter der Verwendungsgruppe E2a) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA), bei der er im strittigen Zeitraum als Sachbearbeiter d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 Abs6 idF 1994/550;GehG 1956 §82 Abs6a idF 1995/043;GehG 1956 §83 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Einstellung ist bei den beiden nebengebührenähnlichen Leistungen nach § 82 GehG 1956 und § 83 GehG 1956 und bei (echten) Nebengebühren (hier: nach § 20 Abs. 1 GehG 1956 in Ve... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §82 Abs6a idF 1995/043;GehG 1956 §83 Abs3 Z4 idF 1994/550;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen für die Einstellung gegeben, tritt deren Wirksamkeit bei der besonderen Gefährdungsvergütung und der Vergütung für wachespezifische Belastungen mit dem in § 82 Abs. 6a bzw. § 83 Abs. 3 Z. 4 GehG 1956 genannten Zeitpunkt (in der Regel ist dies der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt Graz-Stadt. Mit Bescheid vom 3. September 1974 wurde der Beschwerdeführerin von der belangten Behörde gemäß § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle das mit Bescheid vom 10. Mai 1974 festgesetzte Pauschale für die ihr gemäß § 18 leg. cit. gebührende Mehrleistungszulage mit Wirksamkeit vom 1. Jänner ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18 Abs1;
Rechtssatz: Eine Neubemessung (Nullbemessung) der pauschalierten Nebengebühr nach § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 darf nicht ALLEINE auf das Vorliegen einer (oder mehrerer) der Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 leg. cit. für eine Abwesenheit vom Dienst gegründet werden, sofern trotz der Dauer der Abwese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehranstalt Klagenfurt. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen des Beschwerdeführers und der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift unterrichtete der Beschwerdeführer im Schuljahr 1993/1994 eine Klasse, in der die (schriftliche) Reifeprüfung am 20. Mai 1994 stattfand, sodass in dieser ab 21. Mai 1994 eine dauernde Unterrichtser... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §3;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0298 E 24. April 1996 RS 4 Stammrechtssatz Der Anspruch auf Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) ist verwendungsbezogen gegeben. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt (JA) X. Für seinen Dienst besteht ein Schicht- und Wechseldienstplan. Der Beschwerdeführer ist auch Mitglied des Dienststellenausschusses (DA) dieser Dienststelle. Im hier maßgebenden Zeitraum des Jahres 1994 bezog er pauschalierte Nebengebühren (Aufwandsentschädigung nach § 20 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) und Erschwer... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §144 idF 1994/550;GehG 1956 §145 idF 1994/550;GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 idF 1994/550;GehG 1956 §83 idF 1995/043;
Rechtssatz: Beim Dienstantritt im Sinn des § 15 Abs 5 letzter Satz GehG kann es nicht bloß auf das Erscheinen des Beamten am Arbeitsplatz und seine Dienstbereitschaft ankommen,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als städtischer Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Auf Grund seiner besonders verantwortungsvollen Stellung und Tätigkeit als Leiter des Büros des Magistratsdirektors war mit Datum vom 18. Dezember 1992 folgende Erledigung ergangen: "Sehr geehrter Herr Dr. W! Entsprechend einer Entscheidung des Herrn Bürgermeisters wird Ihnen in Ansehung der von Ihnen erbrachten Dienstleistung, welche von ... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §55;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;LBG Tir 1982 §2 Z3;LBG Tir 1994 §2 litc;NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs1;NebengebührenV Innsbruck 1972 §6a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/12/0178 1
(hier: Abziehung des Beamten von der Verwendung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand (jedenfalls bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides) als Kontrollor (Verwendungsgruppe C) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In der Zeit vom 25. April 1988 bis 18. August 1991 wurde er beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) als Leiter und Kostenbeamter einer Geschäftsabteilung (in der Folge: Kanzleileiter), in der Zeit seiner (auf Grund der Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfolgten) Dienstzuteilung zum Bezi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18;GehG 1956 §3;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) an sich verwendungsbezogen gebühren. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruchsbegründenden Leistung bzw das Entstehen ... mehr lesen...