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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §15 Abs5;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Auffassung, es sei geboten, auch in Fällen einer fehlenden (vollen) Pauschalierung diverser "Zulagen" (hier: insbesondere der Gefahrenzulage nach § 19b GG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 228/1973, was im Beschwerdefall 26 Monate betrifft) von einer fiktiven Pauschalierung auszugehen, was im Ergebnis auf eine Anwendbarkeit der Behalteregelung des § 15 Abs. 5 GG auch im Fall des Nichtvorliegens einer Pauschalierung hinausläuft, nicht zu folgen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, Zl. 98/12/0494).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120224.X01Im RIS seit
01.07.2002