Begründung: Die Ehe der Antragsgegnerin wurde mit Urteil vom 21. August 1995 rechtskräftig geschieden. 1996 brachte sie einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ein und beantragte u.a. die Übertragung des Hälfteanteils ihres Ex-Ehegatten an einer Liegenschaft. Auf dieser ist auch eine Höchstbetragshypothek über 4,5 Mio S für eine Bank einverleibt, und zwar zur Besicherung eines Betriebsmittelkredits einer GmbH, in deren Firma auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 93 A) idF des BG vom 01.01.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe BGBl 1975/412 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102205 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 04.06.2012 mehr lesen...
Wie nach der Aktenlage feststeht, ist der Antragsgegner mit der Antragstellerin seit dem Jahre 1956 verheiratet. Der Ehe entstammen drei Kinder im Alter von ungefähr 7, 8 und 17 Jahren. Die Ehewohnung befindet sich in R 144 in einem Einfamilienhaus, das je zur Hälfte den Eheleuten gehört. Diese lebten miteinander in guten Einvernehmen, bis der Antragsgegner vor mehr als zwei Jahren eine Berlinerin kennenlernte, deretwegen er im Sommer 1973 seine Familie verließ und seinen ständigen Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §93 A
Rechtssatz: Keine Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft bei aufrechter Ehe, wenn ein abgesonderter Wohnort nicht bewilligt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 65/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 65/74 Veröff: SZ 47/48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047070 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §93 A
Rechtssatz: Eine nicht am Ort der Ehewohnung ausgeübte Berufstätigkeit ist nur zulässig, wenn durch sie die eheliche Lebensgemeinschaft keine erhebliche oder zwar eine erhebliche, doch lediglich vorübergehende Beeinträchtigung erfährt. Entscheidungstexte 7 Ob 65/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 65/74 Veröff: SZ 47/48 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AJN §28
Rechtssatz: Mangels einer gesetzlichen Bestimmung über die örtliche Zuständigkeit für Anträge auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft (§ 93 ABGB) ist nach § 28 JN vorzugehen. Entscheidungstexte 7 Ob 119/73 Entscheidungstext OGH 04.07.1973 7 Ob 119/73 Veröff: EvBl 1973/292 S 602 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEheG §55a
Rechtssatz: Die Weigerung des Scheidungsklägers, die eheliche Gemeinschaft aufzunehmen, ist keine dem § 55 EheG entsprechende Haltung, sondern verstößt gröblichst gegen eine der wesentlichsten den Ehepartnern durch das ABGB auferlegten Verpflichtungen (§§ 90 und 93 ABGB). Entscheidungstexte 3 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 3 Ob 86/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEO §56EO §382 Z8 C
Rechtssatz: Eine Zustimmung des Antragsgegners reicht für die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes nicht aus (MietSlg 19591, 22716 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 68/73 Entscheidungstext OGH 10.04.1973 3 Ob 68/73 Veröff: MietSlg 25625 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: § 93 ABGB stellt zwingendes Recht dar, er verbietet den Ehegatten selbst bei Einverständnis die eigenmächtige Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 153/72 Entscheidungstext OGH 25.07.1972 5 Ob 153/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047267 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin beantragte beim Erstgericht "als Außerstreitgericht" die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes (in der qualifizierten Form der Verweisung des Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung) ohne eine zeitliche oder sonstige Beschränkung. Sie erklärte hiezu - zwar nicht im Antrag, aber anläßlich ihrer gerichtlichen Vernehmung -, mit einer Scheidungsklage vorderhand noch zuzuwarten, also derzeit die Einbringung einer Scheidungsklage nicht zu beabsichtigen. Das Erstgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AAußStrG §1 B2EGEO ArtXXVIIEO §382 Z8 IIIC
Rechtssatz: Ein Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ohne Erhebung oder Ankündigung einer Scheidungsklage und ohne daß nach dem Antrag eine Frist iSd § 391 Abs 2 EO bestimmt werden soll, müßte - falls er überhaupt zulässig wäre - genauso wie ein Antrag auf der Rechtsgrundlage des § 92 oder des § 93 ABGB (6 Ob 132/71) als Antrag "auf Regelung familienrechtlicher Verhältnisse... mehr lesen...
Die aus Ungarn stammenden Ehegatten Tibor G und Katalin Maria G haben am 27. 11. 1968 vor dem Standesamt L die Ehe geschlossen, wodurch eine voreheliche Tochter legitimiert wurde. Dem Tibor G wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 24. 1. 1966. Zl MAbt 61/IV - G 54/64, die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Ehegatten leben bei aufrechter Ehe getrennt, ein gemeinsamer ehelicher Wohnsitz hat bisher nicht bestanden. Wohl lebten sie vor der Ehe gelegen... mehr lesen...
Die Parteien schlossen am 27. 5. 1944 vor dem Standesbeamten H in Tirol die Ehe. Ohne Erbringung einer Scheidungsklage begehrt der Ehegatte die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Der Erstrichter bewilligte dem Antragsteller den abgesonderten Wohnort. Das Rekursgericht wies in Abänderung des erstrichterlichen Beschlusses den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Antragstellers nicht Folg... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AAußStrG §1 B2EGEO ArtXXVIIEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Auf den beim Außerstreitrichter als Antrag auf Regelung familienrechtlicher Verhältnisse gestellten Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes kommen in verfahrensrechtlicher Beziehung gem Art XXVII EGEO die Bestimmungen der §§ 378 - 402 EO zur Anwendung (5 Ob 331/68, EFSlg 10668, 10760, 10779). Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen leben die Parteien in aufrechter Ehe. Gestützt auf die Behauptung, daß der Beklagte im März 1966 die häusliche Gemeinschaft eigenmächtig aufgehoben, im darauffolgenden Monat die Ehewohnung aufgebrochen und widerrechtlich eine Reihe von Sachen des Hausrates (Radioapparat Wäscheschleuder, Elektrokocher, Kasten sowie einen Vorhang mit Karniese) an sich gebracht und fortgeschafft habe, begehrte die Klägerin von dem Beklagten die Herausgabe der genannten Gegenständ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §91 C3bABGB §93 A
Rechtssatz: Der Ehemann muß nicht nur in der von ihm eigenmächtig verlassenen Ehewohnung diejenigen ihm gehörenden Hausratsgegestände belassen, die zur Befriedigung des Wohn- und Wirtschaftsbedürfnisses der Frau nach den Kriterien des § 91 ABGB nötig sind, er ist ebenso verbunden, über Verlangen der Ehefrau in Zuhaltung der stillschweigend übernommenen Verpflichtung schon bisher der gemeinsamen Haushaltsführ... mehr lesen...
Im Geburtenbuch des Standesamtes Wien-P, ist beurkundet, daß Margarete A., geborene W., Ehefrau des Ali Maher A., am 14. 8. 1961 ein Mädchen geboren hat, das den Namen Mayada erhalten hat. Das Amt der Wiener Landesregierung hat den Antrag gestellt, diese Geburtenbucheintragung durch Beischreibung eines Randvermerkes dahin richtigzustellen, daß die Mutter durch die Eheschließung nicht den Namen des Mannes erworben und weiter den Namen Margarete W. zu führen hat. Der Antrag wurde damit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §93 A
Rechtssatz: Die Frage, ob die Ehefrau den Familiennamen des Ehemannes zu führen berechtigt ist, ist nach dem Recht des Staates zu beurteilen, dem der Ehemann angehört. Entscheidungstexte 8 Ob 247/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 8 Ob 247/65 Veröff: SZ 38/142 = EvBl 1966/128 S 179 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §93 B
Rechtssatz: Bei mangelnder Ernstlichkeit ist der Antrag, den Auftrag zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft zu erlassen, als unberechtigt abzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 290/64 Entscheidungstext OGH 13.10.1964 8 Ob 290/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047191 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §93 A
Rechtssatz: Unter der im § 44 ABGB, geforderten unzertrennlichen Gemeinschaft kann nicht nur der gleichzeitige Aufenthalt der Ehegatten in ein und derselben Wohnung verstanden werden. Ein Antrag auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ist daher durch die Rückkehr des Ehemannes in die eheliche Wohnung noch nicht gegenstandslos geworden, sondern es sind die Behauptungen der Antragstellerin zu überprüfen, daß es sich... mehr lesen...
Die Parteien sind Ehegatten und auf Grund einer zwischen ihnen vereinbarten allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft St., D.-Straße 8. Der Antragsteller begehrt die Regelung der Benützung dieses Hauses durch das Gericht im außerstreitigen Verfahren und schlug gleichzeitig vor, wie diese Regelung vorgenommen werden könnte. Die Antragsgegnerin sprach sich dagegen aus und vertrat die Auffassung, daß die zwischen ihr und dem Antragsteller ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AABGB §833 D2
Rechtssatz: Die aufrechte Ehe der beiden Miteigentümer eines Hauses steht einer Benützungsregelung in der Form, daß jedem Ehegatten bestimmte Eile des Hauses zur alleinigen Benützung zugewiesen werden, entgegen. Entscheidungstexte 8 Ob 332/63 Entscheidungstext OGH 14.01.1964 8 Ob 332/63 Veröff: SZ 37/7 = JBl 1964,369 = EvBl 1964/240 S 347 = MietS... mehr lesen...
Norm: ABGB §44. ABGB §92 BABGB §93 A
Rechtssatz: Vor der Entscheidung über den Antrag der Ehefrau auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ist zu prüfen, ob sie nicht selbst gegen ihre Folgepflicht verstoßen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 160/63 Entscheidungstext OGH 12.07.1963 6 Ob 160/63 Veröff: NZ 1964,119 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEO §382 Z8 IIIFJN §1
Rechtssatz: Nicht nur für die Durchsetzung des Anspruches auf abgesonderten Wohnort, sondern in gleicher Weise auch für alle sonstigen Verfügungen, die das Zusammenleben der Ehegatten während des Scheidungsverfahren regeln, insbesondere auch für den Zutritt zur Ehewohnung und der sich daraus ergebenden Streitigkeiten, muß der Rechtsweg verschlossen sein, vielmehr können solche Ansprüche nur im nichtstreitige... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Der Antrag auf Erlassung des Auftrages an den zur Ausfolgung eines Schlüssels zum neuen Schloß der Ehewohnung ist abzuweisen, da die Antragstellerin offenbar kein Rechtsschutzinteresse an der Erlassung dieses besonderen Auftrages hat. Dieser Auftrag könnte für sich allein auch nicht durchgesetzt werden, weil dies praktisch auf die als unzulässig erkannte Erzwingung des Auftrages zur Aufnahme der ehelichen Gemeinscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Es ist zulässig, daß Ehegatten vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens oder während desselben sich außergerichtlich über den abgesonderten Wohnort und die Unterhaltsleistung für die Dauer des Prozesses einigen. Entscheidungstexte 5 Ob 609/59 Entscheidungstext OGH 10.02.1960 5 Ob 609/59 Eu... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Auf Grund eines gerichtlichen Auftrages zur Aufnahme in die Ehegemeinschaft kann auch nicht zur Erwirkung einzelner Leistungen, die die Ehegemeinschaft mit sich bringt, Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 81/59 Entscheidungstext OGH 03.03.1959 3 Ob 81/59 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Auch dem Ehemann, der die Gattin verläßt und aus der ehelichen Wohnung fortziehst, kann im außerstreitigen Verfahren die Rückkehr in die eheliche Wohnung aufgetragen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 143/52 Entscheidungstext OGH 27.02.1952 2 Ob 143/52 5 Ob 300/58 Entscheidungstext OGH 10.09.1958 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Bei aufrechtem Eheband ist der Ehemann, wenn ihm nicht der abgesonderte Wohnort bewilligt worden ist, verhalten, die Gattin in die eheliche Gemeinschaft aufzunehmen. Von einer ihm gegebenen Wohnungsmöglichkeit muß er zu Gunsten der Ehefrau Gebrauch machen. Entscheidungstexte 2 Ob 161/58 Entscheidungstext OGH 30.04.1958 2 Ob 161/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §93 A
Rechtssatz: Keine Verpflichtung der Ehefrau, den Ehemann, der die eheliche Wohnung verlassen und auf seine Mietrechte zugunsten der Ehefrau verzichtet hat, in diese Wohung aufzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 476/57 Entscheidungstext OGH 25.04.1958 3 Ob 476/57 Veröff: EvBl 1958/245 S 423 = HBZ 1958,2 7 Ob 51... mehr lesen...