Norm
ABGB §93 ARechtssatz
Auch dem Ehemann, der die Gattin verläßt und aus der ehelichen Wohnung fortziehst, kann im außerstreitigen Verfahren die Rückkehr in die eheliche Wohnung aufgetragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0047238Dokumentnummer
JJR_19580910_OGH0002_0050OB00300_5800000_001