Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Der Erzwingung der Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft stehen die gleichen sittlichen Bedenken entgegen, die die Ausübung eines Zwanges bei Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft verbieten. Entscheidungstexte 7 Ob 112/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 7 Ob 112/56 Veröff: JBl 1956,562 3 ... mehr lesen...
Der Antragsteller begrundet seinen Antrag, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution in den gemeinsamen Haushalt in Linz oder Wien zurückzukehren, damit, daß er im Jahre 1945 die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten verlassen habe, um andernorts einem Beruf nachzugehen, daß er in der Folge wiederholt vergeblich versucht habe, die Scheidung seiner Ehe nach § 55 EheG. zu erreichen, und daß auch derzeit ein Verfahren über eine von ihm auf §§ 49 und 55 EheG. gestützte... mehr lesen...
Die Parteien haben am 1. Oktober 1938 miteinander die Ehe geschlossen. Diese Ehe besteht fort, nachdem die vom Ehemann am 24. Februar 1949 erhobene, auf § 49 EheG., hilfsweise auf § 55 EheG. gegrundete Scheidungsklage in erster und zweiter Instanz (Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 16. November 1951), rechtskräftig abgewiesen worden war. Der Ehemann wohnt in Kärnten, die Gattin hält sich in G. auf. Auf den am 4. Mai 1955 gestellten Antrag des Mannes hat das Erstgericht der Gat... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §93 A
Rechtssatz: Zur Verpflichtung der Ehegattin, den Ehemann bei aufrechter Ehe in ihre Wohnung (in dem ihr gehörigen Haus) aufzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 458/55 Entscheidungstext OGH 12.07.1955 1 Ob 458/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0009351 Dokumentnu... mehr lesen...
Das Erstgericht nahm als erwiesen an, daß die Streitteile bereits in den Jahren 1935 bis 1938 getrennt gelebt haben. Als sie in der Folge den gemeinsamen Haushalt wieder aufgenommen haben, sei es zwischen ihnen fortwährend zu Streitigkeiten gekommen, in deren Verlauf der Kläger die Beklagte wiederholt grundlos mit Ausdrücken wie "Kanaille, Zauk, Fes, Bißgurn" beschimpft habe. Die Beklagte hingegen habe nur einmal dem Mann gegenüber den Ausdruck "alter Esel" gebraucht. Schließlich habe... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEheG §55 b1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 93 ABGB wurde durch die Bestimmung des § 55 EheG nicht derogiert. Daraus folgt, daß die über die Aufhebung der Ehegemeinschaft getroffene Vereinbarung für die Parteien nicht verbindlich ist. Entscheidungstexte 7 Ob 261/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 7 Ob 261/55 Veröff: SZ 28/145 = JBl 1956,16 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Zur Aufnahme einer Ehegemeinschaft muß es als ausreichend angesehen werden, wenn die für die Haushaltsführung einer dreiköpfigen Familie notwendigen Räume, wenn auch bloß in Untermiete, vorhanden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 926/53 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 2 Ob 926/53 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AJN §1 DVa1
Rechtssatz: Das Begehren, dem Ehegatten das Betreten der ehelichen Wohnung zu verbieten, gehört ins Außersteitverfahren. Entscheidungstexte 2 Ob 730/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 2 Ob 730/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0047269 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die Klägerin erhob Klage gegen ihren Gatten, den Erstbeklagten, und die Zweitbeklagte, die angeblich ehewidrige Beziehungen unterhalten. Sie verlangt Fällung des Urteiles, der Erstbeklagte sei schuldig, das persönliche Aufsuchen und das absichtliche Zusammentreffen mit der Zweitbeklagten sowie überhaupt das Betreten der Wohnung der Zweitbeklagten bzw. ihres Vaters zu unterlassen, ferner die Zweitbeklagte zu verurteilen, Besuchsempfänge des Erstbeklagten sowie das absichtliche Zusammen... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erkannte mit Zwischenurteil zu Recht, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin gegen den Beklagten, ihren Ehegatten, dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Es stellte fest, daß die Klägerin, deren Ehe mit dem Beklagten noch aufrecht besteht, zwar den Beklagten Anfang Juli 1948 mit den beiden Kindern unter Mitnahme alles ihr nur erreichbaren Hausrates verlassen habe, ohne den Beklagten vorher zu verständigen oder sich mit ihm über die behauptete Notwendigkeit eines Erholung... mehr lesen...
In dem vom Kläger gegen die Beklagte wegen boshaften Verlassens angestrengten Ehescheidungsprozeß beantragte die Beklagte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Verpflichtung des Klägers zur Aufnahme der Beklagten in die Ehegemeinschaft ausgesprochen werde. Das Erstgericht wies den Antrag mit der Begründung: ab, die Beklagte habe sich zur Glaubhaftmachung ihres Vorbringens nur auf die Parteienvernehmung berufen, die im Bescheinigungsverfahren unzulässig sei. Das R... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Der von der beklagten Ehegattin im Scheidungsverfahren gestellte Antrag, dem klagenden Ehemann mit EV die vorläufige Aufnahme der Beklagten in die Ehegemeinschaft aufzutragen, ist zurückzuweisen, weil über den Anspruch im außerstreitigen Verfahren zu erkennen ist, daher die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes vorliegt, und überdies nur der Kläger, nicht aber die Beklagte einen Antrag a... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AJN §1 DVa1
Rechtssatz: Über das Begehren auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft durch einen Ehegatten ist im AußstrVerf zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 256/50 Entscheidungstext OGH 17.05.1950 1 Ob 256/50 1 Ob 569/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 Ob 569/51 RG vom 11.12.1944, IV B 311/67 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind seit 1942 miteinander verheiratet; sie leben jedoch faktisch getrennt und führen keinen gemeinsamen Haushalt. Lediglich im Jahre 1947 versuchte die Klägerin, die häusliche Gemeinschaft in der Wohnung der Mutter des Beklagten aufzunehmen. Sie löste die häusliche Gemeinschaft aber schon nach sechs bis acht Wochen auf und kehrte mit dem aus der Ehe entsprossenen Kind wiederum zu ihren Eltern zurück. Beide Teile fanden sich damit ab und nahmen keinen Anstand, die Ehe ... mehr lesen...
Der Kläger beantragte in seiner Scheidungsklage, in der er der Beklagten Vernachlässigung der Hauswirtschaft und mangelnde Fürsorge für seine Person vorwarf, jedoch zugab, die eheliche Gemeinschaft einseitig wegen größerer Differenzen mit seinen in der gleichen Wohnung lebenden Schwiegereltern aufgehoben zu haben, die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Die Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus und begehrte ihrerseits einen vorläufigen Unterhalt. Der Kläger nahm in seiner ... mehr lesen...
Die erste Instanz trug dem Antragsgegner auf, seine Ehegattin, die Antragstellerin, binnen 14 Tagen bei Exekution in den gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und beauftragte das Erstgericht, die Weigerungsgrunde des Antragsgegners zu überprüfen. Der Oberste Gerichtshof stellt den erstrichterlichen Beschluß unter Ausscheidung der Worte "bei Exekution" wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Der Antragsgegner hat ... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AAußStrG §1 B3cEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Einem Antrag, den anderen Eheteil zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft zu verhalten, ist ohne Überprüfung der Weigerungsgründe des anderen Teiles stattzugeben, solange kein abgesonderter Wohnort bewilligt worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 293/48 Entscheidungstext OGH 08.09.1948 3 Ob 293/48 Veröff: SZ 21/126... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Neben der Regelung des allgemeinen Anspruches auf Aufnahme in die eheliche Gemeinschaft können nicht auch weitere Einzelheiten erst bevorstehenden Zusammenlebens geregelt werden (zB Ausfolgung des Wohnungsschlüssels, Zutritt zu jedem einzelnen Raum in der Wohnung, anständige Begegnung). Entscheidungstexte 2 Ob 371/38 Entscheidungstext OGH 18.05.1938 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Aus wichtigen Gründen kann ein Ehegatte auch ohne Einleitung des Ehescheidungsverfahrens oder Tennungsverfahrens der ehelichen Gemeinschaft fernbleiben. Entscheidungstexte 3 Ob 380/29 Entscheidungstext OGH 08.05.1929 3 Ob 380/29 Veröff: SZ 11/114 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme der nicht geschiedenen Gattin in den gemeinsamen Haushalt kann vom Gatten aus wichtigen Gründen verweigert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1123/27 Entscheidungstext OGH 17.11.1927 1 Ob 1123/27 Veröff: SZ 9/290 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0047350 ... mehr lesen...