Norm
ABGB §44. ABGB §92 BRechtssatz
Vor der Entscheidung über den Antrag der Ehefrau auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ist zu prüfen, ob sie nicht selbst gegen ihre Folgepflicht verstoßen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009353Dokumentnummer
JJR_19630712_OGH0002_0060OB00160_6300000_001