1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Laut Akteninhalt liegen dem Revisionsverfahren folgende unstrittige Tatsachen zugrunde: 2 Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Auftraggeberin) führte als Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger - österreichweit zu näher genannter „ProVia Geschäftszahl“ und europaweit im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgter - Bekanntmachung vom 14. Mai 2019 im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer „Rahmenvereinbarung über die Konstruktion, Hers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863ABGB §914ABGB §915BVergG 2018 §2 Z3BVergG 2018 §294VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2021/04/0081 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/04/0176 B 22. März 2019 RS 5 Stammrechtssatz Der Absicht des Erklärenden kan... mehr lesen...
1 Mit Ladungsbescheid des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 21. Dezember 2018 wurde die in Wien wohnhafte Mitbeteiligte in Sachen Nächtigungsabgabe als "Auskunftsperson" geladen. Sie wurde ersucht, am 31. Jänner 2019 um 10 Uhr zur Einvernahme im Amtshaus in Graz zu erscheinen. Sollte sie jedoch den anberaumten Termin nicht persönlich wahrnehmen können, werde ihr "die Möglichkeit geboten, innerhalb der darauffolgenden 14 Tage nach dem behördlich festgesetzten Ladungstermin, selbst ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §915BAO §111 Abs1BAO §91 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick auf die weder gesetzlich noch von der Behörde näher spezifizierte Voraussetzung des "Nicht-Persönlich-Wahrnehmen-Könnens" des behördlich anberaumten Termins ist davon auszugehen, dass auch ein aus der Ausbildung resultierendes Hindernis diese Vorauss... mehr lesen...
1 1. Die Revisionswerberin führte als Auftraggeberin ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrages für Tischlerarbeiten (bestehend aus 24 Losen) als Bauauftrag im Oberschwellenbereich durch. Nach der - bestandfesten - Ausschreibung kam ein Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren zur Anwendung, wobei die Bieter Aufschläge bzw. Nachlässe zu den von der Auftraggeberin vorgegebenen Bezugspreisen auf die einzelnen Obergruppen und (zusätzlich) einen Gesamtaufschlag bzw. G... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863ABGB §914ABGB §915BVergG 2006 §101 Abs4BVergG 2006 §19BVergG 2006 §2 Z10BVergG 2006 §2 Z3
Rechtssatz: Angebote (auch in offenen Verfahren) können auslegungsbedürftig sein und in der Klärung des Inhaltes eines Angebotes ist für sich genommen noch kein Verstoß gegen die vergaberechtlichen Grundsätze sowie das Verhandl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863ABGB §914ABGB §915BVergG 2006 §78BVergG 2006 §79 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/04/0017 B 18. März 2015 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ausschreibungsbestimmungen sind nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863ABGB §914ABGB §915BVergG 2006 §108 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/04/0200 E 25. Jänner 2011 VwSlg 18021 A/2011 RS 2 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt bei der Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen, somit hinsichtlich der Willenserklärungen des Auftraggebers, den objektiven... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863ABGB §914ABGB §915BVergG 2006 §108 Abs2BVergG 2006 §129 Abs1 Z7BVergG 2006 §2 Z3
Rechtssatz: Die Annahme, ein Bieter wolle ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot legen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn er dies - klar - zum Ausdruck bringt. Dabei kommt es auf den objektiven Erklärungswert und nic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863ABGB §914ABGB §915BVergG 2006 §108 Abs2BVergG 2006 §2 Z3
Rechtssatz: Der Absicht des Erklärenden kann im Zusammenhang mit der Auslegung von Bietererklärungen nur insoweit Bedeutung zukommen, als sie sich in dem nach außen hin zum Ausdruck kommenden objektiven Erklärungswert niederschlägt (vgl. insoweit VwGH 25.1.201... mehr lesen...
1 Die A-AG führte als öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 2 BVergG 2006 ein Vergabeverfahren betreffend näher beschriebene Bauleistungen im Wege eines offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich durch. Die Revisionswerberin legte ebenso wie die Mitbeteiligte ein Angebot. 2 Mit Zuschlagsentscheidung vom 14. Mai 2018 teilte die Auftraggeberin ihre Absicht mit, den Zuschlag der Revisionswerberin zu erteilen. Diese Zuschlagsentscheidung wurde von der Mitbeteiligte... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. Mai 2000 beantragte die Beschwerdeführerin die Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten und damit in Zusammenhang stehender Leistungen (AGB M). U.a. wurde die Genehmigung folgender Änderungen in den Punkten 4., 6., 14. und 15. beantragt: Pkt. 4 betrifft die Neuregelung des § 5 Abs. 4 Z. 9 AGB M (die bisherige Z. 9 wird mit einer sich aus der Verschiebung ergebenden Änderung Z. 10) . Danac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §864a;ABGB §915;TKG 1997 §18 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 915 ABGB wird bei zweiseitig verbindlichen Verträgen eine undeutliche Äußerung zum Nachteil desjenigen erklärt, der sich derselben bedient hat. Diese Regel ist auch für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heranzuzie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §864a;ABGB §915;TKG 1997 §18 Abs4;TKG 1997 §63;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß einer der beantragten Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wäre die Beschwerdeführerin - abgesehen von den Bestimmungen des § 9 dieser AGB - berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu ... mehr lesen...
Die nach Einbringung der Beschwerde verstorbene G. (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet) war kraft letztwilliger Verfügung ihres Anfang 1999 verstorbenen Ehemannes dessen Universalerbin und Fruchtgenussberechtigte hinsichtlich jener Liegenschaften, die der Erblasser im Legatswege seinen drei Söhnen und seiner Schwester (bzw. deren Söhnen) zugewendet hatte. In der Einkommensteuererklärung für 1999 machte die Beschwerdeführerin bei der Ermittlung der Einkünfte aus V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §533;ABGB §553;ABGB §914;ABGB §915;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung unklarer letztwilliger Verfügungen ist der Erforschung des subjektiven Willens des Erklärenden größere Bedeutung beizumessen als bei Geschäften unter Lebenden. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 27. Februar 1998 bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Nach der vorgelegten Arbeitsbescheinigung war er seit 1. Juli 1977 als Angestellter beschäftigt; das Dienstverhältnis sei durch Aussetzungsvertrag beendet worden, die Bezüge seien bis 26. Februar 1998, Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung seien nicht ausbezahlt worden. Der in der Arbeitsbescheinigung erwähnte Aussetzungs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §914;ABGB §915;ABGB §916;AlVG 1977 §12 Abs3 lita;ASVG §11 Abs3 lita;ASVG §4 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0047 8 Stammrechtssatz Bei der Lösung der entscheidenden privatre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §914;ABGB §915;ABGB §916;AlVG 1977 §12 Abs1;AVG §37;AVG §60;AVG §67;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E 29.11.1984, 83/08/0083, näher dargelegt, dass zwar auch eine Vereinbarung der Arbeitsvertragspartner, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 20. Dezember 1990 beim Arbeitsamt Wels Arbeitslosengeld; er legte dem Arbeitsamt eine Arbeitsbescheinigung des Dienstgebers (M. BauGmbH) vom 19. Dezember 1990 vor, wonach das seit 10. September 1990 dauernde Dienstverhältnis als Angestellter am 19. Dezember 1990 durch Lösung im beiderseitigen Einverständnis geendet habe. In der Folge erhielt der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1990 bis 3. März 1991 Arbeitslosengeld. Am 17. Dezember 1991 beantr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §914;ABGB §915;ABGB §916;AlVG 1977 §12 Abs3 lita;AlVG 1977 §25 Abs1;AngG §23 Abs1;ASVG §11 Abs3 lita;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Lösung der entscheidenden privatrechtlichen Vorfrage, ob eine Unterbrechung des Ar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit dem Jahr 1981 Verwaltungsleiter der damaligen Bundesanstalt für Pferdezucht in Stadl-Paura, einer auf Grund des Bundesgesetzes über die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 230/1982, bzw. des dieses ablösenden Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 515/1994, im Ressortbereich der belangten Behörde einge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914;ABGB §915;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Vertragsauslegung steht die Wortinterpretation nach § 914 ABGB (nur) am Beginn des Auslegungsvorganges; maßgebliches Ziel ist jedoch die Feststellung des Willens der Vertragsparteien. Dabei richtet sich die Bedeutung einer Willenserklärung danach, wie sie unter Berücksichtig... mehr lesen...
Die beiden beschwerdeführenden Ehegatten unterfertigten am 18. April 1994 eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Urkunde. Im § 1 der Urkunde wurde festgehalten, daß die Zweitbeschwerdeführerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ NN8 Grundbuch R war. Weiters wurde festgestellt, daß der Erstbeschwerdeführer zu 133/5325-Anteilen Eigentümer der EZ NN3 Grundbuch R war. § 2 der Vertragsurkunde lautet: "§ 2 Schenkung Bereits vor Unterfertigung dieses Vertrages hat DU ihren Hälfteantei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die Auffassung, unentgeltliche Geschäfte seien iSd § 915 ABGB ausschließlich nach der Willenstheorie auszulegen, erscheint überholt. Vielmehr ist auch fü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Unter "bedungen" ist keineswegs eine förmliche Bedingung iSd § 696 ABGB, sondern vielmehr eine rechtsges... mehr lesen...