RS Vwgh 2019/3/22 Ra 2018/04/0176

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Veröffentlicht am 22.03.2019
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

ABGB §863
ABGB §914
ABGB §915
BVergG 2006 §108 Abs2
BVergG 2006 §2 Z3

Rechtssatz

Der Absicht des Erklärenden kann im Zusammenhang mit der Auslegung von Bietererklärungen nur insoweit Bedeutung zukommen, als sie sich in dem nach außen hin zum Ausdruck kommenden objektiven Erklärungswert niederschlägt (vgl. insoweit VwGH 25.1.2011, 2006/04/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040176.L05

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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