Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des am ***** verstorbenen Max Konrad Hermann H*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Witwe Johanna P*****, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer Rechtsanwalt KG in Wien, gegen den Beschluss des... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L***** stellte das Erstgericht mit Beschluss vom 12. 12. 2007 die Überschuldung der Verlassenschaft fest (Punkt I.), überließ der Tochter Kunigunde W***** die näher bezeichneten Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Norm: ABGB §802: IESG §1IESG §1a
Rechtssatz: Nur dann, wenn in einem Streitverfahren der bedingt erbserklärte Erbe eine Abweisung der Forderungen eines Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die Haftungsbeschränkung des § 802 ABGB erreichen konnte, insoweit in analoger Anwendung des § 1a IESG, ist eine Absicherung der Arbeitnehmeransprüche nach IESG gegeben. Entscheidungstexte 8 ObS 1/09v E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Ergebnis vom 1. 4. 2002 bis 10. 9. 2006 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt, dessen Inhaber am 6. 7. 2006 starb. Der Kläger, der in den letzten drei Jahren vor der Beendigung keinen Urlaub konsumiert hatte, erhielt aus Anlass der Beendigung weder eine Abfertigung noch eine Urlaubsersatzleistung. Noch vor der Beendigung erfolgte am 29. 8. 2006 eine Gläubigerkonvokation im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Mit Schreiben vom 30. 11. 2006 m... mehr lesen...
Norm: ABGB §802
Rechtssatz: § 802 ABGB ist dahin zu verstehen, dass die Haftung des Erben zwar mit dem Wert der ihm zukommenden Verlassenschaft begrenzt wird, die Forderungen der Gläubiger aber „als solche" unberührt bleiben. Sie kann daher gegen einen anderen Mithaftenden (etwa einen weiteren Arbeitgeber) auch weiter geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 ObS 1/09v Entscheidungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz L*****, vertreten durch Dr. Georg Hahman... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Mieter eines Geschäftslokales der Klägerin in Wien, in dem der Beklagte ein Unternehmen betreffend den Einbau und die Montage von Fenster betrieb. Bereits im Juni 2000 war der Geschäftsbetrieb so stark zurückgegangen, dass der Beklagte alle Mitarbeiter abmeldete und schließlich dann im Oktober 2000 seine Geschäftstätigkeit einstellte. Einer seiner ehemaligen Mitarbeiter hatte selbst eine GmbH gegründet und war an der Übernahme der Mietrechte int... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Maßgeblich für die Aufnahme in das Inventar sind in erster Linie die Besitzverhältnisse am Todestag des Erblassers. Entscheidungstexte 2 Ob 153/07z Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 153/07z 10 Ob 58/08i Entscheidungstext OGH 21.04.2009 10 Ob 58/08i Auch; Beisatz: Eine auf den Tode... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 11. August 2005 verstorbenen DDr. Alois L*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sohnes Univ. Prof. Dr. Lois-Jörg L*****, vertreten durch Dr. Bernhard Haid, Rechtsanwalt in Innsbruck, g... mehr lesen...
Begründung: Die vom Revisionsrekurswerber (in der Folge: Erbe) auf Grund des Testaments vom 23. 1. 1992 zum gesamten Nachlass abgegebene unbedingte Erbserklärung wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 5. 10. 1993 zu Gericht angenommen. Die Tochter des Erblassers (Mag. Heidemarie B*****) gab eine bedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes ab. Sie machte sowohl ihren gesetzlichen Erbrechtsanspruch als auch ihren Pflichtteilsanspruch klageweise geltend. Der Erbe obsiegte mit Urt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mariella S*****, und 2. Ing. Anton M*****, beide vertreten durch Mag. Axel Bauer, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Nebenintervenienten auf ihrer Seite 1. Dr. Alfred M*****, vertreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin verstarb am 30. 12. 2001. Die Klägerin begehrt die seit 1. 1. 2002 aushaftenden Mietzinse für die Wohnung Nr 6 im Haus *****. Die beklagte Partei stellte außer Streit, dass seit 1. 1. 2002 kein Mietzins geleistet wurde und ein Mietzinsrückstand in Höhe des Klagebegehrens bestehe. Die Verlassenschaft sei überschuldet; Nachlassaktiva in Höhe von EUR 3.899,66 stünden Passiva in Höhe von EUR 3.515,59 gegenüber. Abzüglich der privilegierten Begräbnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin verstarb am 30. 12. 2001. Die Klägerin begehrt die seit 1. 1. 2002 aushaftenden Mietzinse für die Wohnung Nr 6 im Haus *****. Die beklagte Partei stellte außer Streit, dass seit 1. 1. 2002 kein Mietzins geleistet wurde und ein Mietzinsrückstand in Höhe des Klagebegehrens bestehe. Die Verlassenschaft sei überschuldet; Nachlassaktiva in Höhe von EUR 3.899,66 stünden Passiva in Höhe von EUR 3.515,59 gegenüber. Abzüglich der privilegierten Begräbnis... mehr lesen...
Begründung: Am 8. 10. 2001 brach bei einem Viehtrieb eine Kuh aus der Rinderherde aus und lief über eine Böschung auf die Ennstal-Bundesstraße, wo sie einen Auffahrunfall zweier bei der klagenden Partei kaskoversicherter Sattelzüge auslöste. Halterin der Kuh war die mittlerweile verstorbene Ehefrau des Beklagten. Die klagende Partei begehrte vom Beklagten den Ersatz ihrer aus der Kaskoversicherung erbrachten Leistungen im Umfang des um den Selbstbehalt verminderten Schadens am erste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht begründete die Zurückweisung des von den nunmehrigen Revisionsrekurswerbern erhobenen Rekurses gegen den Konkurseröffnungsbeschluss des Erstgerichtes damit, dass den Rekurswerbern keine Konkursforderungen zustünden; Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung berechtigten ebenso wie die durch § 58 KO ausdrücklich ausgeschlossenen Ansprüche nicht zur Konkursteilnahme und damit auch nicht zur Erhebung eines Reku... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte - damals Miteigentümer des Grundstücks Nr. ***** (Wohnungseigentumsanlage "A*****") - errichtete 1989 auf dieser Liegenschaft mit Zustimmung der übrigen Miteigentümer, jedoch ohne Einholung einer Baubewilligung, auf eigene Kosten ein Blockhaus. Mit Duldung durch die übrigen Miteigentümer benützte er es allein zu eigenen Zwecken und trug auch alle anfallenden Kosten. Bei der Errichtung hatte er nicht die Absicht, das Blockhaus befristet zu errichten oder ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß §§ 804, 784 ABGB, § 92 Abs 1 AußStrG haben die in § 762 ABGB genannten Personen (Pflichtteilsberechtigte bzw Noterben) bis zur Zustellung der Einantwortungsurkunde (RIS-Justiz RS0008350) das Recht, die Inventarisierung und Schätzung von Nachlassgegenständen zu verlangen (6 Ob 121/98g mwN; Welser in Rummel3 Rz 1 zu § 804 ABGB). Die Durchführung obliegt dem Abhandlungsgericht, das die Aufgabe einem öffentlichen Nota... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. 10. 1997 verstorbene Rechtsanwalt setzte seine drei Töchter testamentarisch zu Erbinnen ein. Ihre bedingten Erbserklärungen wurden zu Gericht angenommen. Der Nachlass ist überschuldet. Aktiven von 2,785.037,63 S stehen Passiven von 6,499.634,42 S gegenüber. Im Verfahren wurde eine Gläubigerkonvokation durchgeführt (§ 813 ABGB). Neben anderen Gläubigern meldete eine Angestellte des Erblassers Abfertigungs- und Gehaltsansprüche von zusammen 185.688 S an. Di... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 17. 7. 1995 wurde der am 16. 6. 1993 verstorbene Stefanos S***** als Vater der nachgeborenen mj. Klägerin, die im Haushalt ihrer Mutter in I***** lebt, rechtskräftig festgestellt. Der Verstorbene war griechischer Staatsbürger und wohnte zuletzt in Griechenland. Die Beklagten sind (nach griechischem Recht) seine gesetzlichen Erben; die Erst- und Zweitbeklagten sind seine Eltern, die Drittbeklagte seine Schwester. Gestützt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde als Erbin des Auftraggebers mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 20. März 1992 schuldig erkannt, dem Beklagten 57.940,55 S sA an Werklohn zu bezahlen. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und vollstreckbar. Die ihr zugrundeliegende Klage wurde noch zu Lebzeiten des Erblassers eingebracht. Im Verlassenschaftsverfahren war ein Nachlaßkurator bestellt, der am 11. März 1987 enthoben wurde. Am selben Tag erließ das Gericht auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802
Rechtssatz: Die Haftungsbeschränkung des bedingt erbserklärten Erben nach § 802 ABGB gilt auch für sogenannte Erbgangsschulden, wozu die Kosten der Abhandlungspflege und damit auch die Kosten des Verlassenschaftskurators gehören. Entscheidungstexte 6 Ob 6/98w Entscheidungstext OGH 24.09.1998 6 Ob 6/98w Veröff: SZ 71/151 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines schriftlichen, mit 7.8.1991 datierten Mietvertrages Hauptmieter der Wohnung top Nr 14 in *****. Die Zweitantragsgegnerin war und ist Verwalterin dieser Liegenschaft. Vormieterin des Antragstellers war die am 12.5.1995 verstorbene Margarete G*****. Deren Ehemann, Dipl.Ing.Franz G*****, verstarb am 17.2.1994. Sein Nachlaß wurde zur Gänze Margarete G***** eingeantwortet. Die Erstantragsgegnerin ist die Tochter von Margarete und D... mehr lesen...
Norm: ABGB §802IO §60KO §21 Abs1KO §46KO §59
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner haftet nach Aufhebung des Konkurses für Masseforderungen nur soweit unbeschränkt, als sie aus einem mit dem Gemeinschuldner geschlossenen Vertrag resultieren, an den der andere Teil, etwa infolge Eintrittes des Masseverwalters nach § 21 KO, gebunden war. Hingegen haftet er nur bis zum Wert der ihm ausgefolgten Massebestandteile für Bestandzinse aus einem von ihm geschl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 1 AußStrG ist gegen den Beschluß des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.12.1982 verstorbene Rechtsanwalt Dr.Viktor Franz P***** hinterließ ein Testament, mit dem er die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses als Erbin einsetzte und der Beklagten S 500.000,-- vermachte. Im Verlassenschaftsverfahren (7 A 927/86 des Bezirksgerichtes I*****) gab die Klägerin zur Hälfte des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung ab; sie beantragte auch eine Einberufung der Gläubiger. Ihr wurde mit Beschluß dieses Gerichtes am 11.3.1987 (ON 718... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Errichtung eines Inventars nach §§ 92 ff AußStrG wird nur für Zwecke des Nachlaßverfahrens vorgenommen; die bezügliche Entscheidung des Abhandlungsgerichtes hat Wirkungen nur für dieses Verfahren und kommt ihrem Wesen nach einem besonderen außerstreitigen Beweissicherungsverfahren gleich (NZ 1969, 42 = NZ 1969, 137; JBl 1985, 741 = NZ 1986, 226; EvBl 1990/109 = JBl 1990, 583 = NZ 1991, 229; NZ 1991, 249; SZ 64/184 = ... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin wurde aufgrund bedingter Erbserklärung zur Hälfte die Verlassenschaft nach dem am 21.12.1982 verstorbenen Rechtsanwalt Dr.Viktor P***** eingeantwortet. Im Verlassenschaftsverfahren 7 A 927/82 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien wurden die Aktiven mit S 4,069.175,14 bestimmt (laut Protokoll vom 29.1.1987 berichtigt auf S 4,069.352,41). Die Passiven konnten im Verlassenschaftsverfahren ungeachtet einer am 20.12.1983 endenden Gläubigerkonvokation nicht f... mehr lesen...