RS OGH 1998/9/24 6Ob6/98w

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Veröffentlicht am 24.09.1998
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Norm

ABGB §802

Rechtssatz

Die Haftungsbeschränkung des bedingt erbserklärten Erben nach § 802 ABGB gilt auch für sogenannte Erbgangsschulden, wozu die Kosten der Abhandlungspflege und damit auch die Kosten des Verlassenschaftskurators gehören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110921

Dokumentnummer

JJR_19980924_OGH0002_0060OB00006_98W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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