RS OGH 1993/12/16 8Ob547/93, 7Ob125/00h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1993
beobachten
merken

Norm

EO §150
ABGB §97
ABGB §481
ABGB §879 Abs1 BIIa1

Rechtssatz

Im Fall dolosen und daher sittenwidrigen Zusammenwirkens zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher einer Wohnung in einer Versteigerung mit dem Ziel, den nur obligatorisch Berechtigten um seine Rechte - hier die Beklagte, um das ihr im Scheidungsvergleich vom Verpflichteten eingeräumte Wohnrecht - zu bringen, kann dieser seinen obligatorischen Wohnanspruch auch noch gegen den die Räumung betreibenden dolosen Ersteher geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013468

Dokumentnummer

JJR_19931216_OGH0002_0080OB00547_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten