Norm
ABGB §16Rechtssatz
Die Verwendung einer „kritisierenden" Domain verletzt das Persönlichkeitsrecht des Namensträgers nicht, wenn das Informationsinteresse höher zu bewerten ist als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über seine Waren oder Dienstleistungen genannt zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124592Im RIS seit
26.03.2009Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012