Norm
ABGB §43 ARechtssatz
Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insbesondere auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Die Mitteilungen sind einfach gestaltet, werden nur flüchtig betrachtet und folgen kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133215Im RIS seit
18.09.2020Zuletzt aktualisiert am
22.10.2020