1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 13. Juni 2017 trug die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems (im Folgenden: Erstrevisionswerberin) der Zweitrevisionswerberin aus Anlass der Auflassung der Tankstelle am näher beschriebenen Standort in P, unter anderem gewerberechtlich genehmigt mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 23. September 1950, gemäß § 83 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) auf, unter anderem nachfolgende Auflassungsvorkehrungen unverzüglich zu treffen: „I.1. A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309GewO 1994 §83 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0187
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist "Inhaber", wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des sogena... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309GewO 1994 §83GewO 1994 §83 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/04/0155 E 23. Mai 2014 RS 2 Stammrechtssatz Normadressat eines bescheidmäßigen Auftrags nach § 83 Abs. 3 GewO 1994 ist der Inhaber der Anlage, auf... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 19. Juni 2017 ordnete die Bezirkshauptmannschaft Liezen u.a. gegenüber der revisionswerbenden Partei als Eigentümerin die Beschlagnahme von zwei am 23. Mai 2017 bei einer glücksspielrechtlichen Kontrolle in einem näher bezeichneten Lokal vorgefundenen Glücksspielgeräten samt den darin enthaltenen Geldbeträgen und eines Stiftschlüssels an. 2 Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) wies nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit dem angefochtene... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)34 Monopole
Norm: ABGB §309GSpG 1989 §53 Abs3
Rechtssatz: Inhaber eines Glückspielgerätes ist eine Person, die dieses in ihrer Gewahrsame hat (vgl. § 309 ABGB erster Satz), beispielsweise um es Spielern zugänglich zu machen, wie dies etwa bei dem Betreiber eines Lokals der Fall ist (vgl. VwGH 25.9.2018, Ra 2017/17/0701, mwN). European C... mehr lesen...
I. 1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (im Folgenden: Magistrat) vom 26. Juli 2017 wurde der erstmitbeteiligten Partei (im Folgenden: Erstmitbeteiligter) zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der zweitmitbeteiligten Partei (im Folgenden: Zweitmitbeteiligte) zu verantworten, dass diese Gesellschaft, welche über Berechtigungen zum Sammeln von nicht gefährlichen Ab... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §309AWG 2002 §15 Abs5bAWG 2002 §2 Abs6 Z1 litbAWG 2002 §73 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0100 E 24. April 2018 RS 4 Stammrechtssatz Gemäß § 2 Abs. 6 Z 1 lit. b AWG 2002 ist Abfallbesitzer (u.a.) jede Person, welche die Abfälle innehat. Es reicht somit bereits die Innehabung der Abfälle aus (vgl. etwa Vw... mehr lesen...
1 Mit den Spruchpunkten A) 1) und A) 2) der angefochtenen Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) den Beschwerden des Erstrevisionswerbers gegen zwei ihn betreffende Straferkenntnisse nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild GSpG teilweise Folge, indem es die Geldstrafen und die Ersatzfreiheitsstrafen jeweils herabsetzte. Mit Spruchpunkt A) 4) derselben Entscheidung wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde der zweitrevisionswerbenden Partei gegen die ihr g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §83 Abs1;GewO 1994 §83 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist "Inhaber", wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des sogenannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist unter and... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §83 Abs3;GewO 1994 §83;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Normadressat eines bescheidmäßigen Auftrags nach § 83 Abs. 3 GewO 1994 ist der Inhaber der Anlage, auf den die Tatbestandsmerkmale des § 83 GewO 1994 zutreffen. Als solcher kann nur jener Inhaber angesehen w... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. September 2002 war dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 idF BGBl I Nr 134/2002 (WaffG), die ihm am 22. Dezember 1998 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen worden. Begründend führte die erstinstanzliche Behörde im Wesentlichen aus, dass aus den eingeholten Gutachten hervorgehe, der Beschwerdeführer besitze aus medizinischer Sicht nicht die geforderte Verlässlichkeit, wei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: ABGB §309;VwRallg;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §6;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Juni 1989, 12 Os 36/89, klargestellt, dass der Besitzbegriff des Waffengesetzes jedenfalls auch jeden Besitz im Sinne des ABGB umfasst und die Übergabe ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GmbH und sohin als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass von der H. GmbH an neun näher genannten Tagen im Jahre 1999 in jeweils näher umschriebenem Ausmaß gefährlicher Abfall, nämlich "Sandfanginhalte, ölhaltig", mit der Schlüssel... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §309;AWG 1990 §17 Abs3;AWG 1990 §2 Abs8b Z2 idF 1998/I/151; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/07/0112 E 7. Juli 2005
Rechtssatz: Beim Frächter des gefährlichen Abfalls ist der Besitzwille im Regelfall auszuschließen, daher kann dieser nicht als Abfallbesitzer iSd § 17 Abs 3 AWG 1990 iVm § 309... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §309;AWG 1990 §2 Abs8b Z2 idF 1998/I/151;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/07/0112 E 7. Juli 2005
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "Abfallbesitzer" sind die zivilrechtlichen Vorschriften heranzuziehen (Hinweis E 27.6.2002, 2001/07/0091; RV z... mehr lesen...
Mit dem im Devolutionsweg ergangenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 11. Oktober 2002 wurden die Anträge der Beschwerdeführerin auf Feststellung, dass der von der Beschwerdeführerin beabsichtigte Technikumszubau keiner gewerbebehördlichen Genehmigung bedürfe, gemäß § 358 GewO 1994 iVm § 8 AVG zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin am 4. Oktober 2001 beantragt habe festzustellen, dass der von ihr beabsichtigt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §358 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §74;VwRallg;
Rechtssatz: "Inhaber" ist, wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des sogenannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist unter anderem auch der Bestandnehmer vom Inhabe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz wurde der beschwerdeführende Verein gemäß § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien, LGBl. Nr. 43/1987 (nachfolgend: VGSG), als "Inhaber" der Räumlichkeiten des Veranstaltungszentrums L in W (nachfolgend: Veranstaltungszentrum) zur Haftung für die durch die Publikumstanzveranstaltungen des T Vereines in der Zeit von Juli 1995 bis Mai 1996 entstandene Vergnügungssteuerschuld (samt Nebengebühre... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;ABGB §309;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0087 E 21. Oktober 1999 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Gegenüberstellung von Inhaber und (nur beschränkt haftendem) Verpächter in § 13 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG 1987 ergib... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 7. Juli 2000, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Tatort: A-Tankstelle (GT) auf dem Grundstück Nr. 119/1 der KG-O I. Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma 'A AG' mit Sitz in W zu verantworten, dass folgende mit Bescheid des Amtes der Bgld. Landesregierung vom 11.5.1995, Zahl: IV/1- 11134/33-1994, vorgeschriebene Auflage nicht eingehalten wurde: Aufla... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §80 Abs5;
Rechtssatz: "Inhaber" ist, wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des so genannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist u.a. auch der Bestandnehmer vom Inhaberbegriff eingeschlossen (vgl. das E 21.9.1977, 1823/76). Gerad... mehr lesen...
Mit der am 30. Oktober 1997 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) eingelangten Eingabe vom 29. November 1996 (?) beantragte die Beschwerdeführerin die Feststellung, "dass das Rechenräumgut, insbesondere die im Rechen der Wasserkraftanlage PL 159, KG Wilhelmsburg, am 26.3.1997 vorgefundene PET-Flasche und der Ast nicht Abfall im Sinne des NÖ AWG sind und auch nicht der Abfallart betrieblicher Abfall zuzuordnen sind. Sollte die Behörde zur Rechtsansicht gelangen, dass EVN nicht... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. Dezember 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin bekannt, OR habe von November 1989 bis März 1990 im Lokal in Wien, P-Platz 1, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer von 54.905 S ausständig sei. Die Beschwerdeführerin hafte als Lokalinhaberin für diese Abgabe. Die Beschwerdeführerin teilte dem Magistrat mit, OR habe im genannten Zeitraum Publikumstanzveranstaltungen ("Club... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §309;AWG NÖ 1992 §16;AWG NÖ 1992 §3 Z2;
Rechtssatz: Da die im Rechen der Wasserkraftanlage verfangenen Gegenstände (ein Ast und eine PET-Flasche) bereits Abfall zum Zeitpunkt des Beginns der G... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;ABGB §309;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Gegenüberstellung von Inhaber und (nur beschränkt haftendem) Verpächter in § 13 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG 1987 ergibt sich, dass diese Gesetzesbestimmung mit dem "Inhaber" den Fall der unm... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §309;ABGB §388;ABGB §392;AWG NÖ 1992 §16;
Rechtssatz: Da die Gegenstände (ein Ast und eine PET-Flasche) in den Rechen der Wasserkraftanlage gelangt sind und der Betreiber der Anlage damit Verf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...