Index
L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
ABGB §309;Rechtssatz
Da die im Rechen der Wasserkraftanlage verfangenen Gegenstände (ein Ast und eine PET-Flasche) bereits Abfall zum Zeitpunkt des Beginns der Gewahrsame durch den Kraftwerksbetreiber daran waren, ist im konkreten Fall bei Beurteilung der Abfallart nicht davon auszugehen, dass es Abfall "aus" dem Kraftwerk ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070060.X08Im RIS seit
21.02.2002