Begründung: Die Revisionswerberin erachtet ihr außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts für zulässig, weil sich zwei im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfragen stellten: 1. gebe es keine Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage der Anwendbarkeit und Reichweite der Haftungsbeschränkung des § 7 Abs 1 des 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes; 2. stehe die Ansicht des Berufungsgerichts, während des Zweiten Weltkriegs errichtete Luftschu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei richtete 1954 ein Ansuchen an die Generaldirektion der ÖBB, ihr einen geeigneten Raum im Gebäude des neuen Hauptbahnhofs in G***** zur Errichtung eines Kinos miet- oder pachtweise zu überlassen. Sie hatte dabei die Absicht, die Bahngrundfläche für ausschließliche Zwecke der Kinogesellschaft zu mieten oder zu pachten und ein Kinogebäude zu errichten. Der damalige Generaldirektor der ÖBB begrüßte diese Bestrebungen. Er gi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die (damalige) Ehegattin des Klägers hatte ein Grundstück in Kritzendorf von ihren Großeltern geerbt, auf dem ein Einfamilienhaus überwiegend vom Kläger unter Mithilfe von Freunden und Verwandten errichtet wurde. Beide Ehegatten finanzierten den Hausbau etwa zu gleichen Teilen. Der Kläger und seine Frau beabsichtigten, sich scheiden zu lassen. Da der Kläger das nach seinen Vorstellungen errichtete Haus (Ehewohnung) behalten wollte, seine Frau jedoch den geerbt... mehr lesen...
Begründung: Unter den im bücherlichen Miteigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücken 56 und .159 der EZ ***** und ***** KG ***** befindet sich ein Tunnelgang (Poterne), bei dem es sich um ein Relikt der zu Beginn des 19. Jahrhunderts zerstörten Renaissancebefestigungsanlage der Stadt Klagenfurt handelt. Eigentümer der Befestigungsanlagen der Stadt waren ab 1518 die Kärntner Landstände. Mit Vertrag vom 10. September 1868 zwischen dem Kärntner Landesausschuss und dem Gemeinder... mehr lesen...
Begründung: Maria M***** war 1967 grundbücherliche Eigentümerin des etwa 2.502 m2 großen Grundstücks 407/2 und des (später geschaffenen) Grundstücks 407/4 je der EZ *****. Am 25. September 1967 schloss sie als Bestandgeberin mit Hans K***** und der K***** & Co Gesellschaft m.b.H. als Bestandnehmer einen Bestandvertrag über das Grundstück 407/2 ausdrücklich „zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Tankstellenanlage mit Servicestation". Die Parteien dieses Bestandvertra... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christof Pöchhacker, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Vertriebs GmbH, *****, vertreten durch Mag. Stefan Benesch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (Stre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christof Pöchhacker, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Vertriebs GmbH, *****, vertreten durch Mag. Stefan Benesch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (Stre... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §435
Rechtssatz: Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks. Denn bei einem Superädifikat muss es sich grundsätzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln. Das gesetzliche Erfordernis fehlender Bela... mehr lesen...
Begründung: Die S***** AG hatte vor ihrem Erwerb der Liegenschaft EZ ***** GB***** auf dem Grundstück 369/6 Bauwerke (Superädifikate) bestehend aus einem Hallengebäude, dem nordseitigen Vordach mit Rampe, der nordseitigen Verladerampe, dem ostseitigen Vordach, dem ostseitigen erdgeschoßigen Anbau in Massivbauweise für Büro, Sanitärraum und Garderobe, dem südseitigen erdgeschoßigen Anbau für Lufterhitzung und Kompressorraum in Massivbauweise, der westseitigen Ölwanne aus Stahlbeton... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §364 Abs2ABGB §523NÖBauO §7 Abs1
Rechtssatz: Das Hineinragen eines Turmkrans in den Luftraum des Nachbargrundstückes (4 m weit in einer Höhe von 35 m) ist als Eindringen eines grobkörperlichen Stoffes und nicht als Immission i. S. des § 364 Abs 2 ABGB zu werten. Der Luftraum ist gemäß § 297 ABGB Zubehör der darunterliegenden Liegenschaft. Den Klägern steht ein Abwehrrecht nach § 523 ABGB zu, das im ordentlichen Rechtsweg zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Berufungsverfahren ist von folgendem, insoweit nicht mehr strittigen Sachverhalt auszugehen: Das im Miteigentum der Kläger stehende Grundstück 421 inneliegend EZ 65 KG T***** grenzt an das Grundstück 410 KG T***** an, auf dem Baumaterialien gelagert sind. Die Erstbeklagte ist Eigentümerin des Grundstücks 401/1 inneliegend EZ 92 KG T***** mit der Adresse H ***** *****, auf dem sie derzeit ein Einkaufszentrum durch die Zweitbeklagte errichten lässt. Die Erricht... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AStarkstromwegeG §22 Abs1StarkstromwegegrundsatzG §20 Abs1
Rechtssatz: Das Leitungsnetz ist grundsätzlich Bestandteil (beziehungsweise Zubehör) zur betreffenden Hauptanlage und damit im Eigentum des an dieser Anlage Berechtigten. Ausdrücklich sieht § 22 Abs 1 des Starkstromwegegesetzes (BGBl 1968/70) vor, dass elektrische Leitungsanlagen dadurch, dass sie mit einer unbeweglichen Sache in Verbindung gebracht werden (§ 297 ABGB), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in B***** einen Lebensmittelmarkt, der an das Strom-Verteilernetz des Beklagten angeschlossen ist. Zwischen den Parteien herrscht Streit über die richtige Abrechnung der Netznutzungskosten. Die Klägerin als Endverbraucherin ist mit Hilfe einer Niedrigspannungsleitung, der sogenannten Anschlussanlage, mit dem Netzverteiler des Beklagten verbunden. Damit erfolgt die Umspannung von der Mittelspannung des Verteilernetzes des Beklagten (Netzeben... mehr lesen...
Begründung: Die U***** J*****, eine GmbH & Co KG (im Folgenden: Firma J*****), deren Masseverwalter nach Konkurseröffnung am 3. 11. 1999 der Beklagte ist, war zu Beginn der 70er-Jahre auf der Suche nach einem Baugrundstück in Salzburg. Das favorisierte Grundstück in E*****, EZ *****, Grundbuch *****, dessen Eigentümerin die B***** GmbH war, konnte aber nicht alleine, sondern lediglich durch Erwerb der Geschäftsanteile des ganzen Unternehmens erworben werden. Die Firma wurde in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Leopold S*****, vertreten durch Mag. Andreas M. Pfeifer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Leopold B*****, vertreten durch Mag. Alfred Schneider, Rechtsanwalt in Lilienfeld, weg... mehr lesen...
Norm: EO §65EO §252ABGB §294ABGB §297
Rechtssatz: 1. Wenn mit dem Versteigerungsedikt erstmals und bindend über das Schicksal der vom Erstgericht als Zubehör qualifizierten Einrichtungsgegenstände und Wirtschaftsgeräte entschieden wurde, ist gegen diese als Beschluss zu wertenden Teile des Versteigerungsedikts der Rekurs zulässig. 2. Die Beendigung der Zugehörigkeit von Unternehmenszubehör zur Liegenschaft darf nicht zu früh angesetzt werden, w... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Eisenstadt vom 3.3.2006, AZ 26 S *****, am selben Tag in der Insolvenzdatei bekanntgemacht, wurde über das Vermögen der J***** K***** der Konkurs eröffnet und Dr. Peter Hajek, Rechtsanwalt, zum Masseverwalter bestellt. Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 6.3.2006 (ON 2) der betreibenden Partei aufgrund des hg. Versäumungsurteils vom 11.1.2006 zu 2 Cg 134/05y (ua) die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 30012 Mörbis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Karl P*****, 2. Maria P*****, beide Pensionisten, *****, beide vertreten durch Dr. Gerhard Rössler, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen die beklagte Partei Michaela P*****, Gast... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision des Beklagten nicht zulässig: Die Klägerin berief sich bereits im Verfahren erster Instanz ausdrücklich darauf, es sei betreffend die vom Beklagten auf ihrem Grund errichtete Jagdhütte eine bis zum Ablauf der Jagdpachtperiode befristete Benützungsvereinbarung getroffen worden; seit Ablauf der Jagdpachtperiode benütze der Beklagte die Jagdhütte titellos. Eine Ablösev... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision nicht zulässig. Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revisio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger erwarben 1973 oder 1974 eine Liegenschaft, um darauf ein Hotel zu errichten. Da sie auch die Errichtung von Sporteinrichtungen (insbesondere von Tennisplätzen) planten, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel zum Erwerb der dafür benötigten Grundflächen verfügten, schlossen sie mit dem Verkäufer der Liegenschaft einen Pachtvertrag über das in dessen Eigentum stehende Nachbargrundstück ab, an dem ihnen überdies ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurd... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 1. September 1993 mietete der Verpflichtete vom Liegenschaftseigentümer Betrieb eines Tischlereiunternehmens eine Grundfläche samt einem darauf befindlichen Gebäude (sogenannten "Altbau/Hundezwinger" - im Folgenden nur Altbau); nach diesem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag war es dem Verpflichteten gestattet, das bestehende Gebäude für die Zwecke seines Tischlereiunternehmens umzubauen und zu diesem An- und Zubauten zu errichten, die - ... mehr lesen...
Begründung: Mit Grundbenützungsübereinkommen aus 1956 räumte die Antragsgegnerin der Antragstellerin das Recht ein, auf Teilfächen der Eisenbahngrundstücke Nr 1079/1 und 1063 ein Kinogebäude zu errichten, wobei die Antragsgegnerin außer bei dringendem betrieblichen Eigenbedarf für 50 Jahre auf Kündigung verzichtete. Nach 50 Jahren sollen sämtliche von der Antragstellerin errichteten Baulichkeiten entschädigungslos ins Eigentum der Antragsgegnerin übergehen. Vereinbart wurde ein vier... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zutreffend darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs das Eigentum an einem Superädifikat von der Beendigung oder dem Wegfall des Grundbenützungsverhältnisses an sich unberührt bleibt: Das Bauwerk gehört auch weiterhin seinem Eigentümer, der es allerdings über Verlangen des Grundeigentümers entfernen müsste, sofern er es nicht nach dem Inhalt des Grundbenützungstitels oder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei lässt bei ihren die Präklusionswirkung des klagsabweisenden Urteils im Vorprozess bestreitenden Ausführungen Folgendes außer Acht: In seinem die außerordentliche Revision der klagenden Partei zurückweisenden Beschluss vom 28. 4. 2000, AZ 2 Ob 101/00t, hat der Oberste Gerichtshof seiner Entscheidung jene Urkunde zugrunde gelegt, aus der sich die Beschaffenheit des Würstelstandes ergibt, für dessen Errichtu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem als "Pachtvertrag" bezeichneten Bestandvertrag vom 25. 5. 1979 nahm der Beklagte vom Rechtsvorgänger der klagenden Partei ein Grundstück in Imst (in der Natur eine sumpfige, später von ihm entwässerte Wiese) zu einem Bestandzins in Höhe von 500 S monatlich (wertgesichert) auf unbestimmte Zeit in Bestand. In Punkt I des Vertrags wurde festgehalten, dass das Bestandverhältnis bereits am 1. 4. 1979 begonnen habe. Während das Bestandverhältnis seitens d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Mödling, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 1054/1, steht im Eigentum des Klägers, die benachbarte Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr 1054/2 in jenem des Beklagten. Beide erwarben ihr Eigentum im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsversteigerung im Jahr 1986. Der Kläger begehrt - soweit noch revisionsgegenständlich - die Verpflichtung des Beklagten, die in nördlicher Richtung auf das Grunds... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Rechtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine freiwillige Wassergenossenschaft. Der Erstbeklagte ist als ihr Mitglied gleichzeitig Obmann. Die anderen Beklagten sind gleichfalls Mitglieder. Der Genossenschaft wurde mit Bescheid vom 11. S... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin beauftragte im Jahre 1993 als Bauträgerin die Klägerin auf Grundlage eines Kostenvoranschlags mündlich, sämtliche Sanitär- und Heizungsinstallationen in einem Altbau durchzuführen, an dessen Wohnungen nach der Generalsanierung Wohnungseigentum begründet werden sollte. Zu Weihnachten 1993 waren die Arbeiten der Klägerin an je vier Wohnungen im ersten und zweiten Stock sowie einer Wohnung im dritten Stock abgeschlossen. Noch nicht ferti... mehr lesen...