Begründung: In dem am 20.Juni 1990 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch beantragte die T***** Gesellschaft mbH & Co *****-KG als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** unter Hinweis auf das zu CLNR 11 a dieser Liegenschaft für Dr.med.Gerald S*****, geboren am *****, einverleibte Bestandrecht mit der Behauptung, zugunsten Dris.med.Gerald S***** sei der Superädifikatsvertrag und die Mietvereinbarung samt Nachtrag vom 27.7.1989 und der II. Nachtrag vom 7.6... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte auf Grund der vorgelegten Urkunden (Superädifikatsvertrag samt Mietvereinbarung sowie zwei Nachträge hiezu) 1.) ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft die Einverleibung des Bestandrechtes für Dr. med. Gerald S***** sowie die Ersichtlichmachung der Errichtung eines Bauwerkes gemäß § 435 ABGB auf dem Grundstück 445/2 Garten, und 2.) die Hinterlegung der genannten Verträge zum Zwecke des Erwerbes des Eigentumsrechtes an de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften *****, die sie mit Kaufvertrag ***** von der R*****kasse T***** erworben hat. Auf der EZ 1***** befindet sich das Hotel *****. Die EZ 2***** besteht unter anderem aus den Grundstücken 8***** und 4*****. Auf dem Grundstück 8***** befindet sich die Talstation des "H*****liftes", auf dem Grundstück 4***** befinden sich die Talstation des "W*****liftes", eine daran angebaute Toilettenanlage und... mehr lesen...
Begründung: Am 21. Mai 1979 vermietete die Beklagte der W***** Gesellschaft mbH die damals in ihrem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken ***** und ***** im Gesamtausmaß von 1587 m2. Die Mieterin war berechtigt, auf dieser Liegenschaft ein Einkaufszentrum zu errichten und während der Dauer des Mietverhältnisses ständig zu betreiben. Die Beklagte anerkannte das Eigentum der W***** Gesellschaft mbH an diesem zu errichtenden Bauwerk (Superädifikat). Diese s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Eduard H*****, vertreten durch Dr.Johann Poulakos, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagte Partei Ingeborg V*****, vertreten durch Dr.Alfred Thewanger und andere Rechtsanwälte in Linz, weg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 161 Grundbuch Heilig Kreuz im Gerichtsbezirk Hall in Tirol mit dem Grundstück 3.857/1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 2. Oktober 1985, Uh 6/85, wurde die gerichtliche Hinterlegung des zwischen der L*** Grundstücksverwertungs Gesellschaft mbH als Geschenkgeberin einerseits und dem Beklagten als Geschenknehmer andererseits abgeschlossenen Schenkungsvertrages vom 23. Dezember 1982 zum Zweck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13.5.1988 lieferte die Klägerin an Wolfgang L***, der mit seiner Ehefrau Renate L*** je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 179 Grundbuch Tuderschitz des Gerichtsbezirkes Klagenfurt war, auf Grund seiner Bestellung vom 23.3.1988 18 lfm Balkon- und 5,5 lfm Stiegenverkleidung aus Holz (im folgenden kurz: "Balkonverkleidung") samt Formrohreisenstehern; sie behielt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Wolfgang L**... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Umzäunung mit betoniertem Sockel auf dem Grundstück im Eigentum der beklagten Partei spricht nach der maßgebenden Verkaufsauffassung für die Belassungsabsicht; auch die klagende Partei geht davon aus, daß ein Ausbau der Straße in fünf Jahrzehnten nicht stattfand und auch nicht geplant sei (Klageschrift S 4). Die Vereinigung mit dem Grund und Boden der beklagten Partei führt daher zum unselbständigen und sonderrechtsunfäh... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte gegen die Mutter des Verpflichteten als damalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ 94 der Katastralgemeinde Emberg mit den Grundstücken 459/4 und 452/1 je Alpe und führt nunmehr gegen den Verpflichteten, auf den das Eigentum an der Liegenschaft während des Exekutionsverfahrens überging, zur Hereinbringung der Forderung von S 724.146,- sA Exekution durch Zwangsversteigerung der angeführten Liegenschaft. An das Grundstück 452/1 grenzt das Gru... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AWRG §94 Abs1 Z3WRG §94 Abs1 Z4WRG §22
Rechtssatz: Ob sich der Verkäufer das Eigentum an dem "mit der Liegenschaft verbundenen Elektrizitätswerk und der dazu gehörigen Wasserkraft" sowie an dem "im Erlauffluß befindlichen Wehr und dem Ober- und Unterwasserkanal des Kraftwerkes" ungeachtet der zwingenden (NZ 1977, 26) Bestimmung des § 297 ABGB (wegen der Überbaueigenschaft der genannten Bauwerke: vgl dazu § 22 WRG und Krzizek, Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 897 KG Eichgraben mit den Grundstücken 2.004 Baustelle 32, Garten, und 2.005 Garten. Sie lebt in New York und ist Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Klägerin ist ihre Nichte. Die Klägerin begehrte zunächst die Feststellung, daß sie Eigentümerin der genannten Liegenschaft sei, sowie die Verurteilung der Beklagten zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes auf ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei lieferte Jakob J*** gegen Eigentumsvorbehalt mehrere Fenster und Türen aus Isolierglas, die dieser in seinem Haus auf der Liegenschaft EZ 338 Grundbuch St. Nikolai einbaute. In dem von der beklagten Partei als führende betreibende Partei betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren 8 E 119/85 des Erstgerichtes wurde diese Liegenschaft am 5. Februar 1986 dem Ersteher Dipl. Ing. Horst H*** zugeschlagen. Beim Versteigerungstermin wurde auf die am 4. Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren E 200/82 des Bezirksgerichtes Innsbruck Eigentum an der Liegenschaft Innsbruck, Hofgasse 12. In einer Nische in der Straßenfront des Hauses befindet sich eine Statue, die den Burgriesen Niklas Haidl darstellt. Im Gutachten des für die Schätzung beigezogenen Sachverständigen wurde darauf hingewiesen, daß die von Niklas T*** gearbeitete Statue des Riesen an der Fassade, die 1893 von der Stadt erworben... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Gebäude ist alles, was auf Grund gebaut und mit fest verbunden ist. Dazu gehören nicht nur Häuser, sondern auch andere Bauten, gleichviel aus welchem Material sie bestehen, zB Umfassungsmauern, Holzzäune, Eisengitter, ständige Flaggenmasten, auch Aussichtswarten, Maschinenschuppen, Scheunen, Transformatorenhäuser. Auch Fertigteilhäuser, Fertigteilschwimmbecken und Fertigteilgaragen werden dem Begriff des G... mehr lesen...
Norm: ABGB §297
Rechtssatz: Nicht als Bauwerke sind Zelte oder Buden, Reklametafeln, Abortshäuschen aus Brettern, erlegbare Baracken, Tribünen und dgl anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 513/87 Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 513/87 EvBl 1987/143 S 33 = JBl 1987,779 = SZ 60/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verkaufte der W*** O*** G*** W*** reg.Gen.mbH. (im folgenden nur W***) 40 Stahlbetonfertiggaragen zum Preise von S 1,615.892,--. Die Lieferung erfolgte bis Mai 1981. Die Kaufpreisrestforderung der klagenden Partei beträgt S 1,084.616,76. Am 29. Jänner 1982 wurde zu S 1/82 des Landesgerichtes Eisenstadt über das Vermögen der W*** der Ausgleich eröffnet. Die von der klagenden Partei angemeldete Kaufpreisrestforderung wurde anerkannt. Mit Beschluß vom ... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Bei Errichtung eines Bauwerkes auf Grund eines zeitlich beschränkten Grundbenutzungsrechtes liegt ein Superädifikat vor. Die Vereinbarung des Heimfalls des Gebäudes an den Grundeigentümer nach Ablauf des zeitlich beschränkten Grundnutzungsrechtes ändert nichts daran, daß für den Erbauer nicht die Absicht besteht, das Gebäude für dessen wirtschaftlich zu erwartende Lebensdauer zu gebrauchen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte führt zum AZ.E 1571/84 des Erstgerichtes zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 1,874.033,69 s.A. gegen den Verpflichteten Gerrit van D*** jun. Fahrnisexekution auf das auf der Liegenschaft Grundstücksnummer 1679/329 Wald, EZ 498 II KG Achental, errichtete Jagdhaus, das als Superädifikat bezeichnet wird. Mit Klage vom 4.1.1985 erhob die Klägerin gegen diese Fahrnisexekution Widerspruch gemäß § 37 EO und brachte vor, es stünden ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Grundstückes 2593/1 KG Lend, in Natur rechtsseitiger Mühlgang. Nachbargrundstücke sind auf der einen Seite die im Wohnungseigentum stehenden Grundstücke 1460/1 und 1460/4 (Häuser Graz Wienerstraße 91 und 93), auf der anderen Seite das Grundstück 1459, das im Alleineigentum der erstbeklagten Partei steht. Dieses Grundstück ist mit einem Fruchtnießungsrecht zu Gunsten der zweit- bis fünftbeklagten Parteien belastet. Im Bere... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte - nach seinen Behauptungen von der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist - einen Neuero Siloentnahme- und -verteilerautomaten zum Preise von S 630.000.--. Die Anlage wurde im Herbst 1979 geliefert. Der Kläger begehrt die Wandlung des Kaufvertrages und die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Versicherungsleistung aus einer Brandschadenversicherung von S 60.000,--. Er behauptet, daß die Anlage vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 759 und 78 der EZ 89 KG Obergrafendorf. Die beiden Grundstücke werden durch das Grundstück 1280 Gewässer (Bach) der EZ 1129 KG Obergrafendorf getrennt. Dieses Grundstück steht im Eigentum der Marktgemeinde Obergrafendorf und bildet das Bett für den Klangen-Obergrafendorfer Werkskanal, für den die beklagte Partei wasserberechtigt ist. Im Bereich der Grundstücke 759 und 78 führt ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer des Hauses C AN D E, Marktplatz 4, das zur Gänze vermietet ist. Das Friseurgeschäft im Erdgeschoß ist an die Ehegatten F, die Wohnung im ersten Stock an die Antragsteller und eine weitere Wohnung im rückwärtigen Teil des Hauses an die Mietpartei G vermietet. Bis zum 1.April 1972 waren die Ehegatten H Mieter des Geschäftslokales im Erdgeschoß und der Wohnung im ersten Stock. Etwa im Jahre 1966 ließen sie auf eigene Kosten eine ölbefe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Zahlung von S 48.614,86 s.A. bei sonstiger Exekution in das dem Beklagten gehörige auf der Liegenschaft EZ 795 KG Bisamberg, Badeparzelle Nr.138 (früher Nr.29), errichtete Superädifikat im wesentlichen mit der
Begründung: , Franz E habe ihr mit Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 22.4.1975 für eine Forderung von S 120.000,-- s.A. dieses damals ihm gehörige Superädifikat verpfändet. Die Schuld- und Pfandbestellungsurkunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei D ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne der Bestimmungen des Kärntner Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, LGBl.1978/77 (früher: Kärntner Elektrizitätsgesetz 1952, LGBl.1953/7). Die vom Amt der Kärntner Landesregierung zu Zahl 1128/1/54 am 31.8.1954 genehmigten Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus den Niederspannungsnetzen der beklagten Partei sehen u.a. vor: '... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §297 AVlbg JagdG §66
Rechtssatz: Jagdeinrichtungen (besonderen Anlagen), die in Ausübung des im § 66 JG (für das Land Vorarlberg) eingeräumten Rechtes errichtet wurden, werden nicht nach § 297 ABGB Zugehör des Grundstückes, auf dem sie stehen, sondern Zugehör (Nebensache) des Jagdrechtes, das von der zitierten jagdgesetzlichen Bestimmung bis zum Verfall zum dauernden Gebrauch desselben bestimmt wird. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §435BStg §17
Rechtssatz: Eigentum und sonstige dingliche Rechte an Baulichkeiten und sonstigen Anlagen können auch für sich allein ohne Enteignung der Grundfläche, auf der sie errichtet sind, entzogen werden, und zwar nur an Überbauten iSd § 435 ABGB, an denen selbstständiges Eigentum möglich ist, sondern nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes an allen Baulichkeiten und Anlagen, also auch an solchen, die Zubehör von Grund u... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Am 25. 8. 1981 wurde die zur Hereinbringung der Geldforderung der F GesmbH (über deren Vermögen inzwischen am 7. 1. 1982 der Konkurs eröffnet wurde) wider die Verpflichtete S GesmbH mit dem Exekutionsbewilligungsbeschluß vom 17. 7. 1981, GZ E 2264/81-1, bewilligte Pfändung beweglicher Sachen vollzogen. Ohne daß die Pfändung eines Bauwerkes ausdrücklich bewilligt war (Punkt 91 Abs. 9 DV), pfändete der Vollstrecker neben einer Reihe von Fahrnissen auch zehn Strohschirme mit Holzsteher, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Entscheidend dafür, ob ein Gebäude durch seine Errichtung kraft Gesetzes zum (unselbstständigen) Bestandteil des Grundes und damit Eigentum des Liegenschaftseigentümers wird, ist nicht, ob es ohne wesentliche Zerstörung der Substanz wieder demontiert werden kann, sondern die Belassungsabsicht des Erbauers. Es kommt dabei nicht auf die (unkontrollierbare) innere Absicht der Erbauers, sonde... mehr lesen...