Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat auf Grund eines mit einer Baugesellschaft abgeschlossenen Werkvertrages einen Aufzug um insgesamt S 437.640,-- im Haus des Beklagten montiert. Vom Werklohn haftet ein Rest von S 274.680,-- offen aus. Sie begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe von Teilen des Aufzuges und brachte dazu vor, es sei zwischen ihr und der Baugesellschaft ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden. Die herauszugebenden Teile des Aufzuges seien ohne B... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 5.8.1991 mietete ein Ehepaar Räumlichkeiten in einem Haus des Beklagten. Aufgrund einer danach - indes gleichfalls noch im Jahre 1991 - erfolgten Bestellung lieferte die klagende Partei an den Ehemann (also einen der Mieter) einen Zentralheizungskessel samt Boiler und Zubehör und stellte hiefür den Betrag von S 79.529,16 in Rechnung. Die Mieter verpflichteten sich mit Vergleich vom 12.5.1992 dem Beklagten gegenüber, das Mietobjekt bis 30.9.1992 zu räume... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wasserbenutzungsrecht des Klägers ist aufgrund dessen Verzichts in bestimmtem Umfang erloschen (siehe Blg./E). Dadurch gehen aber allenfalls bestehende Eigentumsrechte an Wasserbauten (hier: Verrohrungen) nicht verloren, es wären nur Vorkehrungen iSd § 29 WRG möglich. Die Ansicht des Berufungsgerichts, es sei infolge Verzichts des Klägers auf seine "Wasserrechte" nicht nötig zu prüfen, ob und welche Rechte der Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein. Unter dieser befinden sich Teile des sogenannten "Grill-Stollens", der im Jahr 1944 im Auftrag und auf Rechnung der Organisation Todt von der in der Rüstungsindustrie mit der Erzeugung von Komponenten des Jagdflugzeuges Messerschmidt Bf 109 tätigen Eugen Grill Werke GmbH errichtet wurde. Die Organisation Todt gilt nach § 3 Abs 1 des ersten Staatsvertragsdurchführungsgesetzes BGBl 16/1956 und nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §435ABGB §473ABGB §479
Rechtssatz: Die Belastung eines Superädifikates mit einer persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Liegenschaften als unregelmäßige Dienstbarkeit ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k European Case ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Ob ein selbständiger (und damit sonderrechtsfähiger) oder unselbständiger (und damit sonderrechtsunfähiger) Bestandteil (Koziol/Welser II10 12f) vorliegt, entscheidet grundsätzlich die Verkehrsauffassung (SZ 40/104) und ist damit einzelfallabhängig (SZ 57/166), wobei im Zweifel anzunehmen ist, daß Bestandteile im selben Eigentum stehen wie die Hauptsache (1 Ob 21/82). Ausgehend von den in der Berufung der Klägerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 ÜbsABGB §297 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 297 ABGB A Allgemeines und Einzelfälle B Bauführung Informationen zu § 297 ABGB Verweisungen: Zu B vgl die Entscheidung zu §§ 417, 419 und 435 ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102537 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000ABG00297_9600000_001 mehr lesen...
Norm: EO §37 AbEO §249EO §331 DABGB §297 AABGB §361ABGB §415ABGB §825 E
Rechtssatz: Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §435ABGB §469ABGB §526ABGB §1446BauRG §6 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: eines - auch nur anteiligen - Eigentümerbaurechts durch den Alleineigentümer der Liegenschaft ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 145/95 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 5 Ob 145/95 Veröff: SZ 68/239 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Das Fehlen der Absicht dauernder Belassung ergibt sich entweder aus dem äußeren Erscheinungsbild des Bauwerkes oder aus den zwischen dem Grundeigentümer und dem Errichter des Bauwerkes bestehenden Rechtsverhältnissen. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 Veröff: SZ 67/1 = EvBl 1994/134 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Wird ein Bauwerk, das nicht schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Superädifikat zu qualifizieren ist, ohne Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Grundeigentümer und Erbauer errichtet, sind die Vorschriften der §§ 297, 418 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: § 418 ABGB kann nicht angewendet werden, wenn ein Superädifikat vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 Veröff: SZ 67/1 3 Ob 119/93 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 119/93 Veröff: SZ 67/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 158/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 158/93 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Wurde dem Bauführer zwar ein zeitlich begrenztes Benützungsrecht eingeräumt, aber zugleich eine Vereinbarung getroffen, wonach alle fest mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke sofort den Grundeigentümern zufallen sollen und dem Bauführer daran nur ein Fruchtgenußrecht zustehen soll, so entsteht kein Superädifikat. Entscheidungstexte 3 Ob 158/93 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: a) Vom Grundsatz "superficies solo cedit" trifft das Gesetz gewichtige Ausnahmen, an die es entweder selbst davon abweichende Rechtsfolgen knüpft (zB § 418 dritter Satz ABGB) oder doch durch Parteienvereinbarung abweichende Rechtsfolgen knüpfen lässt (zB Keller oder Superädifikat). Ob eine solche Ausnahme vorliegt, hat jene Partei, die sich darauf beruft, zu behaupten und zu beweisen; verbleiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt die Feststellung, die beklagte Partei sei nicht Eigentümerin der laut beiliegendem Plan (Beilage A) unter der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein befindlichen Stollenanlage, Eigentümer dieser Stollenanlage sei vielmehr der jeweilige bücherliche Eigentümer dieser Liegenschaft. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer dieser Liegenschaft im Gesamtausmaß von 56.220 m2. Unterhalb dieser Grundfläche befinde sich das sogenannte „Grill-Stollensy... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist auf Grund eines Vertrages mit dem Rechtsvorgänger des Nebenintervenienten zur Errichtung und zum Betrieb einer Schi- und Schleppliftanlage auf dessen Liegenschaft berechtigt. Die Anlage wurde 1965 unter der Bezeichnung "E*****lift" errichtet, jedoch zum Teil, wie sich später herausstellte, auf der Nachbarliegenschaft des Erblassers. Die klagende Verlassenschaft begehrt ein Benützungsentgelt von S 342.384,-- s.A. und die Unterlassung d... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (in der Folge kurz Kläger) verbanden mit ihrer Klage zur Sicherung ihres Begehrens auf Verurteilung des Beklagten und Gegners der gefährdeten Parteien (in der Folge kurz Beklagter) zur Erfüllung der in näher bezeichneten Kaufverträgen übernommenen Verpflichtung zur Verschaffung und dauernden Erhaltung einer Zufahrtsmöglichkeit vom Servitutsweg zur vorbeiführenden Bundesstraße durch Instandsetzung der Brücke auf seine Kosten den Ant... mehr lesen...
Begründung: Streitpunkt dieses Verfahrens ist die gesetzlich zulässige Höhe des Hauptmietzinses für das Geschäftshaus W*****straße 18 /R*****gasse 2 auf der Liegenschaft EZ ***** KG W*****, wobei die Vermieterseite seit 1990 die Tatbestandsvoraussetzungen einer Hauptmietzinserhöhung, gemäß § 12 Abs 3 MRG als erfüllt ansieht, die Mieterseite jedoch eine Bindung an den 1972 vereinbarten Hauptmietzins annimmt. Beide Seiten haben dazu Anträge bei Gericht gestellt: Während die Verm... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §297 AABGB §414 ffABGB §1165 F
Rechtssatz: Wird ein vom Unternehmer angeliefertes und verarbeitetes Material durch die Werkleistung mit der Hauptsache - hier mit dem Haus, in dem es zu installieren war - derart eng verbunden, daß es von dieser tatsächlich nicht oder doch nur durch eine unwirtschaftliche Vorgangsweise wieder abgesondert werden könnte, so wird dieses Material zum unselbständigen und damit sonderrechtsunfähig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe von sechs Stück Umwälzpumpen, einer Brauchwasserwärmeumlaufpumpe, eines Ölzentralheizungskessels, eines Ausdehnungsgefäßes, von vier Heizkörpern und drei Dreiwegverteilventilen sowie zur Zahlung von S 410.680,92 s.A. an sie. Sie erkläre den Rücktritt von dem für den Beklagten abgeschlossenen Werkvertrag über die Erstellung einer Zentral- und Heizungsanlage sowie über Sanitärinstal... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erhebt das Klagebegehren, es werde "zwischen den Parteien festgestellt, daß das uneingeschränkte Eigentum der klagenden Partei am Geschäftsportal des Geschäftslokales *****, Mietobjekt VII, besteht und daß die klagende Partei berechtigt ist, Reparaturen, Erneuerungen udgl. an diesem Portal ohne Zustimmung der beklagten Parteien durchzuführen". Hiezu brachte sie vor, ihr Rechtsvorgänger habe das gegenständliche Geschäftslokal mit Mietvertrag vom 31.7.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §435
Rechtssatz: Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken ("Überbauten", "Superädifikaten" ) muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß Gebäudeteile handeln. Entscheidungstexte 5 Ob 116/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 Ob 116/91 Veröff: NZ 1992,257 ( Hofmeister, 260 ) 3 Ob 119/93 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 DABGB §297ABGB §435
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um ein selbständiges Gebäude, sondern bloß um Gebäudeteile, kann schon begrifflich von einem nicht Zugehör der Liegenschaft werdenden Superädifikat, an dem besonderes Eigentum erworben werden könnte, keine Rede sein. Entscheidungstexte 5 Ob 117/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 Ob 117/91 EvBl... mehr lesen...