RS OGH 2008/2/19 5Ob278/07d, 1Ob213/09v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2008
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Norm

ABGB §297
ABGB §435

Rechtssatz

Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks. Denn bei einem Superädifikat muss es sich grundsätzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln. Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht gegen eine mögliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum und intendiert eine Rückkehr zur Regel der Eigentümeridentität von Bauwerks- und Grundeigentum, wofür bei in Massivbauweise ausgeführten Gebäuden auch die Verkehrserwartung spricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123168

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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