Begründung: Die Betroffene lebt zusammen mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder in äußerst beengten Wohnverhältnissen. Die Mutter spricht nicht deutsch und ist finanziell von den Leistungen, die sie für die Tochter erhält, abhängig. Sie verhindert deshalb den Auszug der Betroffenen in eine betreute Wohneinrichtung, obwohl dies dem eindeutigen Wunsch der Betroffenen entspricht. Die Betroffene hat Schulden in unbekannter Höhe. Es besteht eine akute Selbstgefährdung der Betroffenen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am 15. November 1969 geborenen Veronika P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Verfahrenssachwalters Dr. Günther K*****, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 1. September 2010, GZ 15 R 203/10v-20,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen H***** M*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. G***** S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Die als Rechtsanwältin nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) Sachwalterin wendet sich gegen ihre Bestellung zur Sachwalterin und führt zur Zulässigkeit ihres außerordentlichen Revisionsrekurses aus, die zweitinstanzliche Entscheidung stehe in Widerspruch zur Entscheidung 10 Ob 18/08g, wonach Rechtsanwälte und Notare nur bei der Notwendigkeit der Besorgung rechtlicher Angelegenheiten der behinderten Person ... mehr lesen...
Begründung: Die Hausärztin der am 21. Dezember 1922 geborenen Pensionistin regte am 24. Jänner 2008 „eine Sachwalterschaft in finanziellen Dingen aus dem unbedingt nicht-familiären Kreis" mit dem weiteren Vorbringen an, dass bereits seit einigen Monaten immer wieder Vermögen verschwinde. Zugang zum Haus (der Betroffenen) hätte nur das Pflegepersonal und die Schwester (gemeint offensichtlich die Schwester der Betroffenen). Am 25. Jänner 2008 regte auch der zuständige Bezirkshauptma... mehr lesen...
Begründung: Die 1919 geborene Betroffene wohnt seit 17. 2. 2004 in einem Pflegeheim. Die Heimleitung teilte dem Erstgericht mit, die Betroffene könne sich um ihre finanziellen Belange nicht mehr selbst kümmern. Das Erstgericht führte eine Erstanhörung durch und bestellte den Revisionsrekurswerber zum einstweiligen Sachwalter zwecks Vertretung der Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Zugleich wurde er zum einstweiligen Sa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Patrick T*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sachwalters Dr. Paul Georg Appiano, Rechtsanwalt in Wien, vertreten durch Appiano & Kramer Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H. in Wien, gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 7. 1955 geborene Betroffene leidet seit ihrem 23. Lebensjahr an einer rezidivierend, phasenweise verlaufenden psychischen Erkrankung im Sinne einer schizoaffektiven Psychose. In der Gesamtheit besteht das Bild eines leichten organischen Psychosyndroms, dem ein jahrelanger chronischer Alkoholabusus zugrunde liegt. Der körperliche Zustand der Betroffenen hat sich in letzter Zeit ein wenig verbessert, reicht aber für eine an sich notwendige Hüftoperation nicht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 18. April 2004 verstorbenen Gertrude M*****, wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Tochter Dr. Petra H*****, vertreten durch Mag. Thomas Mayer, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob die bisherige Sachwalterin, die Mutter der jetzt 45jährigen Betroffenen, ihres Amts und bestellte eine offenbar nicht mit ihr verwandte Person zum Sachwalter. Nach der Beschreibung des beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen sei die Beziehung zwischen Mutter und Tochter nicht günstig, zumal sie sich diese mit jener immer schlechter verstehe. Das betreffe insbesondere das Verbieten des Umgangs der Tochter mit der Mutter unsympathischen Bekannt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am ***** geborenen Maria H*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Betroffenen, vertreten durch Dr. Martin Leitner, Rechtsanwalt Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechts... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die Betroffene einen Rechtsanwalt zum Sachwalter gemäß § 273 ABGB und sprach aus, dass dieser alle Angelegenheiten zu besorgen habe. Weiters wurde angeordnet, dass die Betroffene ihren letzten Willen nur mündlich vor Gericht oder vor einem Notar erklären könne, und ausgesprochen, dass der Bund die Kosten des Verfahrens in der Höhe von EUR 445,30 trage. Die Einleitung des Verfahrens war von der Tochter der Betroffenen mit der Behauptung ange... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Betroffenen Hermann P*****, vertreten durch Dr. Christian Böhm und Dr. Axel Reckenzaun, Rechtsanwälte in Graz, über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 5. 1981 geborene Betroffene leidet an einem organischen Psychosyndrom. Deshalb bestehen bei ihr grobe Wissensmängel und eine Rechenschwäche. Das Denkvermögen und die Unterscheidungsfähigkeit sind mäßig reduziert, am stärksten beim rechnerischen Denken und Zahlenbegriff. Die allgemeine Anpassungsfähigkeit - insbesondere auch auf der praktischen Ebene - ist relativ gut. Die Gemütssphäre ist durch das organische Psychosyndrom sichtlich nicht tangiert. Die Ehe d... mehr lesen...
Begründung: Der eheliche Vater der beiden Minderjährigen strebt an, die erwachsene, in der Türkei lebende geschiedene Schwester seiner Ehegattin als Wahlvater zu adoptieren. Das Erstgericht bestellte ohne vorherige Einholung einer Einverständniserklärung die Stadt Wien (Amt für Jugend und Familie) als Jugendwohlfahrtsträger zum Kollisionskurator (§ 271 ABGB) für die beiden Minderjährigen zur Vertretung in diesem Adoptionsverfahren. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Jugendwohlfah... mehr lesen...
Begründung: Die Großmutter Petrija S***** ist auf Grund von Beschlüssen des Erstgerichtes vom 24. 3. 1999 bzw 18. 7. 2003 für die minderjährigen Kinder Dominik und Vanessa obsorgeberechtigt. Sie und ihr Gatte, der Großvater der Kinder, beabsichtigen, ihre Enkelkinder zu adoptieren. Sie stellten daher den Antrag, das Amt für Jugend und Familie zum Kollisionskurator der Kinder zwecks Abschlusses eines Adoptionsvertrages zu bestellen. Mit Beschluss vom 22. 9. 2003 (ON 41) bestellte da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte ohne Einholung einer vorherigen Einverständniserklärung das Wiener Amt für Jugend und Familie für den 12. Bezirk, Rechtsfürsorge, zum Kollisionskurator (§ 271 Abs 1 ABGB) für die beiden Minderjährigen, weil deren Eltern den mj Neffen der Mutter adoptieren wollen und im Adoptionsverfahren nicht gleichzeitig iSd § 180a Abs 2 ABGB auch die Interessen ihrer leiblichen Kinder wahrnehmen können. Das Erstgericht bestellte ohne Einholung einer vorher... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 7. 11. 2002 wurde für den Betroffenen ein Sachwalter (Christoph L*****) bestellt. Es wurde ihm aufgetragen, folgende Angelegenheiten für den Betroffenen besorgen: a) Litera a Einkommensverwaltung; b) Litera b Vertretung vor Ämtern und Behörden. Am 21. 7. 2003 beantragte der Sachwalter ihn zu entheben und an seiner Stelle gemäß § 281 ABGB einen Rechtsanwalt oder einen Notar zum neuen Sachwalter zu bestellen. Er führte... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Betroffenen regten, kurz bevor dieser volljährig wurde, die Einleitung eines Sachwalterbestellungsverfahrens an. Ihr Sohn sei von früher Kindheit an mehrfach behindert, er sei nicht sprachfähig, in seinem Kommunikationsverhalten auf einfache Gesten und Laute angewiesen und erhalte Pflegegeld der Stufe 7 sowie erhöhte Familienbeihilfe. Der Betroffene lebe im Familienverband und sei tagsüber in einer Werkstätte der Lebenshilfe untergebracht. Die Mutter erk... mehr lesen...
Begründung: Bei der Betroffenen besteht eine wahnhafte Störung mit sensitiv paranoiden Zügen, sodass ihr Kritikvermögen und ihr Realitätsbezug sowie ihre Urteilsbildungsfähigkeit vermindert sind. Im Zusammenhang mit ihrem laufenden Scheidungsverfahren besteht bei ihr eine affektive Labilität mit einer vorwiegend dysphorischen Verstimmung mit rezidivierenden Affektdurchbrüchen. Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß § 273 ABGB Rechtsanwalt Dr. Ulf Z***** als Sachwalter... mehr lesen...
Norm: ABGB §280ABGB §281 BB-VG Art18
Rechtssatz: Weder § 280 noch § 281 ABGB verletzen die in Art 18 B-VG enthaltenen rechtsstaatlichen Erfordernisse. Entscheidungstexte 1 Ob 116/03w Entscheidungstext OGH 27.05.2003 1 Ob 116/03w 7 Ob 105/08d Entscheidungstext OGH 28.05.2008 7 Ob 105/08d Vgl auch; Beisatz: Zur Recht... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund von Anregungen einer Sozialarbeiterin und des Schwiegersohns der Betroffenen nahm das Erstgericht deren Erstanhörung vor, um beurteilen zu können, ob die Betroffene alle ihre Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen könne. Die Erstanhörung erweckte beim Erstrichter den Eindruck, dass dies nicht der Fall sei. Er erachtete demnach die Fortsetzung des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wi... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die mj Tina kommt der Mutter zu. Unterhaltssachwalter ist das Amt für Jugend und Familie. Die Mutter beantragte am 13. 12. 2002 die Bestellung eines Kollisionskurators, weil sie beabsichtige, ihrer Tochter Tina ihre Gemeindewohnung zu übergeben. Die Gemeinde habe angeregt, dass dafür ein Kollisionskurator bestellt werden solle. Das Erstgericht bestellte das Amt für Jugend und Familie zum Kollisionskurator gemäß § 271 ABGB zur Vertretung der Interessen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d5AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d5ABGB §281
Rechtssatz: Die Frage, ob anstelle des zum Sachwalter bestellten Rechtsanwalts (§ 281 Abs 3 ABGB) eine der Betroffenen nahestehende Person (§ 281 Abs 1 ABGB), nämlich ihre Schwester, zu bestellen gewesen wäre, ist regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Bedürfnissen der Betroffenen sowie der Art der zu erledigenden Angelegenheiten abhängig. Bei der Beurt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 280 ABGB ist bei der Auswahl des Sachwalters auf die Art der Angelegenheiten, die er zu besorgen hat, bei der Auswahl des Sachwalters für eine behinderte Person besonders auch auf deren persönliche Bedürfnisse zu achten. Die im außerordentlichen Revisionsrekurs aufgeworfene Frage, ob anstelle des zum Sachwalter bestellten Rechtsanwalts (§ 281 Abs 3 ABGB) eine der Betroffenen nahestehende Person (§ 281 Abs 1 AB... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben einen Rechtsanwalt zum Sachwalter der Betroffenen für folgende Angelegenheiten bestellt: Vertretung der Betroffenen bei Ämtern, Behörden, Gerichten und privaten Vertragspartnern, Abwicklung des Erbschaftsverfahrens nach dem verstorbenen Gatten der Betroffenen sowie für die Einkommens- und Vermögensverwaltung. Die Betroffene strebt die Bestellung ihres Bruders zum Sachwalter an und bestreitet die "vorwiegende" Notwendigkeit der Bestellung eines Rech... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteilt hatte, ein Sachwalter könne mangels freier Kapazitäten nicht namhaft gemacht werden, bestellte das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 9. 2001 Rechtsanwalt Dr. Peter W***** ohne ihn vorher dazu zu befragen, zum Verfahrenssachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG für den Betroffenen Alois S*****. Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §281 B
Rechtssatz: Einer Person kann erst ab vollendetem 14. Lebensjahr ein Sachwalter bestellt werden. Mündige Minderjährige können nur für jene Geschäfte unter Sachwalterschaft gestellt werden, in denen sie selbst wirksam tätig werden könnten. Entscheidungstexte 2 Ob 100/01x Entscheidungstext OGH 29.11.2001 2 Ob 100/01x Veröff: SZ 74/189 ... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 6. 1987 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an welchem die am 20. 4. 1973 geborene Klägerin als Lenkerin eines Fahrrades und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Fahrzeuges beteiligt waren. Die Klägerin erlitt bei diesem Unfall erhebliche Verletzungen, auf Grund derer Spät- und Dauerfolgen bestehen. Mit der am 9. 3. 2000 bei Gericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin S 125.000 an Schmerzengeld sowie die Feststellun... mehr lesen...