Entscheidungsgründe: Die seinerzeitige Klägerin und nunmehrige Wiederaufnahmsbeklagte hat im Vorverfahren 6 Cg 44/89 des Landesgerichtes Linz die Zahlung von 150.117,50 DM mit der Behauptung verlangt, sie sei Erbin des am 13. 4. 1987 verstorbenen Dr. Günther R*****. Dieser habe auf einem Spareinlagebuch der Sparkasse Passau ein Sparguthaben gehabt. Zu Unrecht habe der Beklagte den auf dem Sparbuch erliegenden Betrag behoben. Der Beklagte wendete ein, ihm sei das Sparbuch und das S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1394
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit der Forderungsabtretung bedarf es nicht der Zustimmung des übernommenen Schuldners. Entscheidungstexte 1 Ob 622/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 622/91 Veröff: RZ 1993/77 S 212 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032684 ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der beiden Minderjährigen beantragte in deren Namen beim Erstgericht unter Vorlage einer von ihm und seinem ältesten, bereits volljährigen Sohn gezeichneten Erklärung vom 14.2.1991, den Rechtsanwalt Dr. Johannes H***** zu deren Kollisionskurator zu bestellen und die laut der vorgelegten Erklärung vereinbarte Forderungsabtretung pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen; die Erklärung hat nachstehenden Wortlaut: "Der Unterfertigte,....(der Vater der beiden Minderj... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1394
Rechtssatz: Bei der entgeltlichen (und unentgeltlichen) Vertragszession (§§ 1392 ff ABGB) geht die Forderung unabhängig davon über, ob, wann und wieviel für die Forderung zu leisten ist. Der Übernehmer hat hier Anspruch auf den vollen Nennwert der Forderung, und zwar auch dann, wenn er sie um einen geringeren Betrag erworben hat. Entscheidungstexte 4 Ob 568/91 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1394ABGB §1395 A
Rechtssatz: Da die Forderungen auch im Fall der Zahlung eines hinter der jeweiligen Forderungshöhe zurückbleibenden Entgelts in vollem Umfang übergegangen sind, hat der Schuldner keinen Anspruch darauf, daß ihm der Gläubiger die Höhe der auf die Forderungen gezahlten Einlösungsbeträge bekanntgibt. Entscheidungstexte 4 Ob 568/91 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 21.6.1989 bestätigte RA Dr.Rudolf M***** als Vertreter der nachstehend angeführten Gläubiger dem Beklagten, daß der Beklagte nach Annahme seines Einlösungsangebotes vom 1.5.1989 durch den Kläger und Überweisung der Kaufsumme die Forderungen des (der) Prof.Heinrich C***** in der Höhe von S 795,60 N***** GmbH & Co KG in der Höhe von S 50.180,58 Dozent Dr.Fritz ***** in der Höhe von S 3.182,30 Dozent Dr.... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hatte beim Neubau des Wohnhauses des Klägers die Dacheindeckung vorzunehmen. Wegen Wassereintrittes beantragte der Kläger gegen den mit der Errichtung des Hauses einschließlich des Dachstuhles und des Unterdaches beauftragten Baumeister und gegen die beklagte Partei eine Beweissicherung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der beklagten Partei den Ersatz der halben Kosten des Beweissicherungsverfahrens. Die im Beweissicherungsverfahren festgeste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei BANK ***** AG, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte *****, wider die beklagte Partei REPUBLIK ÖSTERREICH, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen S 877.227,-- sA inf... mehr lesen...
Norm: ABGB §445ABGB §469ABGB §1394EO §216 IIIdGBG §14 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, warum ein und derselbe Gläubiger, dem obligatorisch unter Ausnützung des Verfügungsrechtes nach § 469 ABGB das Pfandrecht von der getilgten auf eine neue Forderung schon übertragen wurde (dem schon ein Recht auf Übertragung zusteht), sich im Grundbuch eintragen lassen muss, damit er im Verteilungsverfahren zum Zug kommt, obwohl diese Eintragung sofo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 311.259,15 s.A. mit der im Rechtsmittelverfahren allein noch rechtlich bedeutsamen
Begründung: , der Beklagte habe für ein von ihr Adolf R*** gewährtes Darlehen die Wechselbürgschaft übernommen und zu diesem Zweck einen Blankowechsel unterschrieben. Obgleich der Beklagte die Echtheit und Richtigkeit der vorgelegten Kopie eines Wechsels bestritten und die Vorlage des Originalwechsels begehrt hatte, kam d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394AußStrG §9 IGBG §122 B
Rechtssatz: Der Eigentümer der zum Pfand bestellten Liegenschaft wird durch die Abtretung der durch das Pfandrecht besicherten Forderung an einen anderen Gläubiger in seinen bücherlichen Rechten nicht beeinträchtigt. Er kann nur dann gegen eine Übertragung einschreiten, wenn er sich auf eine grundbücherliche eingetragene Vereinbarung berufen kann, die einem vertraglichen Abtretungsverbot gleichkäme. ... mehr lesen...
Begründung: Hermann und Maria K*** sind je zu einem Hälfteanteil Eigentümer der Liegenschaften EZ 269 KG Kirchschlag, auf der das Pfandrecht für die Forderung des Ernst H*** von S 408.870,-- sA in COZ 31 als Haupteinlage mit der Anmerkung einverleibt ist, daß als Nebeneinlagen die EZ 393 und 412 KG Kirchschlag und die EZ 45 KG Ungerbach haften, sowie der simultan für diese Forderung als Pfand haftenden Liegenschaften EZ 393 KG Kirchschlag (COZ 2), EZ 412 KG Kirchschlag (COZ 1) und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stand mit der Gerald V*** Gesellschaft m.b.H. & W*** Internationale KraftwagenSpeditionsgesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz Firma V*** & W*** genannt) von Mitte 1980 bis Jänner 1982 in Geschäftsverbindung, über deren Vermögen am 15.Februar 1982 das Ausgleichsverfahren und am 19.April 1982 (im Berufungsurteil auf Seite 2 (= AS 120) offenbar irrig: 11.Mai 1982) der Anschlußkonkurs eröffnet wurden. Die spätere Gemeinschuldnerin hatt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährte nach den Bestimmungen des Ausfuhrförderungsgesetzes, der Ausfuhrförderungsverordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (betreffend Garantien des Bundes für direkte Lieferungen und Leistungen, Garantien für indirekte Lieferungen und Leistungen, Beteiligungsgarantien, Rahmengarantien, Pauschalgarantien, Konsignationslagergarantien, Maschineneinsatzgarantien und Vorleistungsgarantien nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1964) (AGB) der A***... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ABGB §1438 DKO §19KO §20
Rechtssatz: Der Schuldner, der ohne Zession seine Gegenforderung im Konkurs des Zedenten ohne Rücksicht auf ein Kompensationsverbot aufrechnen könnte, kann mit seiner vor Abtretung entstandenen Gegenforderung nicht auf die Anmeldung im Konkurs des Zedenten verwiesen werden, sondern es muß ihm auch gegen den Zessionar der Aufrechnungseinwand zugebilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 271.958,24 S samt Anhang für acht über Auftrag der Beklagten veranlaßte Containertransporte von Linz über Bremen nach New York im Zeitraum von Mai bis August 1976. Sie brachte vor, hinsichtlich der Seefracht sei die Klägerin als Agent (mit Abschlußvollmacht ausgestatteter Vermittler) der C***-L***-L*** aufgetreten. Das Landfrachtgeschäft habe ein Eigengeschäft der Klägerin dargestellt (ON 32 S 1 f = AS 275 f). B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AABGB §1394
Rechtssatz: "Nebenrechte", die ausschließlich dem Zweck der Hauptforderung, ihrer Sicherung oder Durchsetzung dienen, gehen bei der Abtretung auch ohne besondere Vereinbarung mit der Hauptforderung über. Entscheidungstexte 5 Ob 512/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 512/87 Veröff: RdW 1987,256 = SZ 60/46 = JBl 1987,527 = ÖBA 1987,753 = MR 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394
Rechtssatz: Wird durch eine Teilzession die Zahl der Gläubiger, die Rechnungslegung verlangen können, vermehrt, kommt es dann nicht zu einer ins Gewicht fallenden und damit gegen § 1394 ABGB verstoßenden Schlechterstellung des Zessus, wenn der Zessus nur eine einzige Rechnung zu legen und diese lediglich einem weiteren Berechtigten zugänglich zu machen hat. Wollte man - zumindest im Fall der Teilabtretung einer teilbaren Forder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schrieb gemeinsam mit Gustav E*** das Drehbuch zu dem Film "Exit ... nur keine Panik" (früherer Titel: "Der Bluter"). Nachdem das Bundesministerium für Unterricht und Kunst den Drehbuchautoren zum Zweck der Herstellung des Films eine Subvention von 4,603.720 S zugesagt hatte, beauftragten diese Günther K*** bzw. dessen Günther K*** Filmproduktion GmbH mit Übereinkommen vom 2.1.1979, den Film zu produzieren. Das Entgelt hiefür sollte aus dem Betrag v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die F*** G*** MBH (in der Folge kurz Firma F***) in Wien führte im Auftrag der beklagten Partei (Magistratsabteilung 29) am Döblinger Steg über den Donaukanal Korrosionsschutzarbeiten durch und legte hierüber am 5. Mai 1983 die Schlußrechnung über S 800.647,02. Auf diese Rechnung waren von der beklagten Partei schon vorher Teilzahlungen im Gesamtbetrag von S 509.000,-- entrichtet worden. Eine Korrektur der Schlußrechnung, der Abzug einer Vertragsstrafe von S 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 14. November 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage beantragte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 2,180.000,-- zuzüglich 11 % Zinsen seit 1. Juni 1984 aus dem Rechtsgrund einer ihr von Friedrich Z*** abgetretenen Kaufpreisforderung, welche diesem gegenüber dem Beklagten für am 1. Juni 1983 verkaufte landwirtschaftliche Maschinen zustehe. Unter einem beantragte die Klägerin beim Prozeßgericht die Bestellung eines Abwesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt für Bücher, die sie dem Beklagten geliefert habe, die Bezahlung des Kaufpreises von S 632.265,40 s.A. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens. Er brachte vor, es sei ihm von der klagenden Partei das Recht eingeräumt worden, nicht verkaufte Bücher zurückzustellen. Der hierauf entfallende Rechnungsbetrag sei ihm gutzubringen. Die klagende Partei habe auch weitere Gutschriften, die ihm zustehen, nicht berücksichtigt. Der K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394
Rechtssatz: Die für den Kredit und damit auch für den Kreditsaldo übernommene Bürgschaft geht mit der Zession des Kreditsaldos auf den Zessionar über. Entscheidungstexte 5 Ob 516/86 Entscheidungstext OGH 24.06.1986 5 Ob 516/86 Veröff: RdW 1986,336 = ÖBA 1987,55 (Apathy) 3 Ob 519/86 Entscheidungstext OGH 03.12.1986... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma K*** & T***, Internationale Transportgesellschaft mbH (im folgenden nur Firma K*** & T***), über deren Vermögen am 20.9.1983 der Konkurs eröffnet wurde, hatte sich verpflichtet, alle ihre Forderungen der klagenden Partei zur Sicherstellung eines ihr von dieser im Jänner 1983 gewährten Betriebsmittelkredites abzutreten. Gegen das auf die behauptete Zession von Forderungen gegen die beklagte Partei im Gesamtbetrag von S 249.992,-- gestützte, ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der Behauptung einer Einlösung der Forderungen nach § 1422 ABGB von der beklagten Partei als Käuferin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** die Zahlung des Klagsbetrags aufgrund der zugunsten von Maria W***** verbücherten Reallast einer wertgesicherten monatlichen Leibrente von 1.200 S. Die Beklagte wendete ein, dass die Reallastberechtigte auf das dingliche Recht wirksam verzichtet habe, sodass die beklagte Partei die Liegenschaft mit einer forder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit 14.300/717.900-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 10.805 KG Dornbirn, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. 19 des Hauses Eisengasse 18 verbunden ist. Seit 5.Dezember 1973 ist der Kläger von den Miteigentümern gewählter Hausverwalter. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren Wohn- und Geschäftseinheiten, die in den Jahren 1971 und 1972 bezugsfertig an die Wohnungseigtentümer übergeben worden sind. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AABGB §1394
Rechtssatz: Erst mit ihrer Abtretung geht die Forderung aus der Rechtszuständigkeit des Zedenten in die des Übernehmers der Forderung über, ohne daß es allerdings der Verständigung des Schuldners bedürfte, weil zu ihrer Wirksamkeit das Vorliegen des Verpflichtungsgeschäftes und des Verfügungsgeschäftes (Titelgeschäft und Abtretung), die meist zusammenfallen, genügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394
Rechtssatz: Die Zession einer wertgesicherten Forderung umfaßt (mangels ausdrücklichen Ausschlusses) auch den Aufwertungsbetrag. Entscheidungstexte 5 Ob 640/83 Entscheidungstext OGH 05.07.1983 5 Ob 640/83 Veröff: RdW 1983,105 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0032791 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1080ABGB §1081ABGB §1394ABGB §1396
Rechtssatz: Kauf mit Vorbehalt der Rückgabe (Konditionsgeschäft) ist ein Sonderfall des Kaufes auf Probe. Nach Bekanntgabe der Zession der Kaufpreisforderung ist zwar eine Verlängerung des Rückgaberechtes durch den Zedenten für den Zessionar nicht verbindlich, Zedent und Schuldner können aber während der Rückgabefrist einvernehmlich den Eintritt der auflösenden Bedingung feststellen, dann kann die ... mehr lesen...