Norm: ABGB §1392 GABGB §1394EO §308 A
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann auch nach der Überweisung zur Einziehung die Forderung zedieren, jedoch nur unbeschadet der dem Überweisungsgläubiger aus der Überweisung zukommenden Rechte. Bei Wegfall der Rechte des Überweisungsgläubigers, wie zB bei der Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 6 EO, kommt der Zession volle Wirksamkeit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Gattin des Klägers ist wegen Vergehens des Wuchers nach § 2 Z. 1 und 3 WucherG. rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem auch wegen Weitergabe der wucherischen Forderung im Teilbetrag von 9800 S an den Kläger. Die Gattin des Klägers hat diesem auch einen für die wucherische Forderung verpfändeten Pfandschein des Dorotheums übergeben. Der Kläger begehrt Ersatz der Kosten für das Umsetzen und die Auslösung des Pfandes. Das Erstgericht wies das Begehren ab, weil der Kläger se... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394WuchG §7
Rechtssatz: Der Zessionar, dem vom bewucherten Zessus die Wuchereinrede mit Recht entgegengesetzt wird, ist zur Geltendmachung der gemäß § 7 WuchG dem Zedenten zustehenden Rechte befugt. Entscheidungstexte 3 Ob 631/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 3 Ob 631/54 Veröff: SZ 27/269 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIaABGB §1394
Rechtssatz: Der Zessionar hat kein selbständiges Anfechtungsrecht, ebensowenig wie etwa der Käufer einer Liegenschaft den Kaufvertrag wegen Irreführung anfechten kann, mit welchem der Verkäufer einem Dritten vorher dieselbe Liegenschaft verkauft hat. Entscheidungstexte 2 Ob 509/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 2 Ob 509/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ZPO §234ZPO §419 EZPO §529 AZPO §530 AZPO §530 C
Rechtssatz: Den Einzelrechtsnachfolgern (hier: Zessionar) der Hauptprozessparteien ist die aktive und passive Rechtsmittelklagelegitimation abzusprechen. Das im Verfahren mit dem Überträger ergehende Urteil wirkt auch gegen den Übernehmer. Entscheidungstexte 2 Ob 396/53 Entscheidungstext OGH 29.05.1953 2 Ob 396/53 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 EABGB §1394GBG §8 Z1GBG §9GBG §13 Abs2
Rechtssatz: Nebenrechte, wie Pfandrechte und Bürgschaften erlöschen nicht im Fall einer Zession, sondern gehen auf den Zessionar über ( vgl Judikat Nr 247, Fußnote 6 ), wobei zum Übergang rechtsgeschäftlicher Pfandrechte allerdings noch eine sachenrechtliche Übertragung hinzutreten muss. Entscheidungstexte 3 Ob 209/53 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §428ABGB §1392 BABGB §1394
Rechtssatz: Schenkungsweise Übergabe bankmäßig verwahrter Sachen durch Bekanntgabe des Losungswortes. Entscheidungstexte 3 Ob 41/49 Entscheidungstext OGH 23.02.1949 3 Ob 41/49 Veröff: SZ 22/27 1 Ob 204/66 Entscheidungstext OGH 08.09.1966 1 Ob 204/66 Veröff: EvB... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem Klagebegehren Folge, wonach festgestellt wird, daß die Klägerin auf Grund des mit L. T. abgeschlossenen Schenkungsvertrages vom 14. Juli 1942 Eigentümerin der im Depot einer schweizerischen Bank in Zürich erliegenden zwei verschlossenen und mit dem Siegel der Schweizerischen Verrechnungsstelle versehenen Plis, gesperrt durch Losungswort, ist. Das Erstgericht nahm als erwiesen an, daß L. T., der nach den deutschen Rassengesetzen Jude war, zur Zeit der nationalso... mehr lesen...
Norm: ABGB §13943.ABGBTeilNov §45
Rechtssatz: Die außerbücherliche Vorrangseinräumung wirkt infolge ihres obligatorischen Charakters nur zwischen den vertragschließenden Parteien, nicht aber gegen den Übernehmer der Forderung des zurücktretenden Gläubigers, sofern dieser nicht ausdrücklich in die Verpflichtung seines Vormannes eingetreten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 33/38 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ZPO §232
Rechtssatz: Hat der Zedent die abgetretene Forderung schon eingeklagt, so steht dem Zessionar, der sie neuerdings einklagt, die Einwendung der Streitanhängigkeit nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 377/38 Entscheidungstext OGH 18.05.1938 3 Ob 377/38 Veröff: SZ 20/132 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer schon im Eintreibungsstadium befindlichen Forderung ist der Zessionar nicht auf die Fortsetzung der Exekution nach § 9 EO gewiesen, sondern kann die Forderung gegen den Verpflichteten (Zessus) einklagen. Entscheidungstexte 1 Ob 213/28 Entscheidungstext OGH 14.03.1928 1 Ob 213/28 Veröff: SZ 10/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394
Rechtssatz: Ungültigkeit der Zession einer durch Kompensation erloschenen Forderung, obgleich eine Aufrechnungserklärung nicht erfolgt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1083/22 Entscheidungstext OGH 21.11.1922 3 Ob 1083/22 Veröff: SZ 4/121 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0032845 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394
Rechtssatz: Da der Zessionar nicht mehr Rechte hat als der Zedent, kann er die Zahlung in keiner anderen Währung fordern als dieser. Entscheidungstexte 2 Rv 112/20 Entscheidungstext OGH 05.05.1920 2 Rv 112/20 Veröff: SZ 2/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0032836 ... mehr lesen...