Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Der Schuldner, der ohne Zession seine Gegenforderung im Konkurs des Zedenten ohne Rücksicht auf ein Kompensationsverbot aufrechnen könnte, kann mit seiner vor Abtretung entstandenen Gegenforderung nicht auf die Anmeldung im Konkurs des Zedenten verwiesen werden, sondern es muß ihm auch gegen den Zessionar der Aufrechnungseinwand zugebilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0032736Dokumentnummer
JJR_19870709_OGH0002_0060OB00677_8500000_001