Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Bei der entgeltlichen (und unentgeltlichen) Vertragszession (§§ 1392 ff ABGB) geht die Forderung unabhängig davon über, ob, wann und wieviel für die Forderung zu leisten ist. Der Übernehmer hat hier Anspruch auf den vollen Nennwert der Forderung, und zwar auch dann, wenn er sie um einen geringeren Betrag erworben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032679Dokumentnummer
JJR_19911217_OGH0002_0040OB00568_9100000_002