Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1346;ABGB §880a;GebG 1957 §33 TP7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für den Garantievertrag ist die selbständige, vom Bestehen der Hauptschuld unabhängige (nicht akzessorische) Haftung des Garanten für die Leistung eines Dritten kennzeichnend. Dadurch unterscheidet er sich vo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1346;GebG 1957 §15 Abs2 idF 1976/668;GebG 1957 §33 TP7 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 312;
Rechtssatz: Bei einer durch den Berechtigten konkludent angenommenen schriftlichen Bürgschaftserklärung eines anderen ist seit der Neufassung des § 15 Abs 2 GebG durch die Novelle ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Anerkennung eines Betrages von S 2,831.294,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 auf Grund zugunsten seines Sohnes eingelöster Bürgschaftsverpflichtungen. Die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittige Frage, ob sittliche Gründe: vorliegen, die die Zwangsläufigkeit im Sinne der zitierten Bestimmung bewirkten, verneinte die belangte Behörde im wesentlich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF des Vorliegens der außergewöhnlichen Belastung eines Vaters, der für seinen zahlungsunfähigen Sohn, einen Holzhändler, eine Bürgschaftsverpflichtung eingelöst hat (hier: Konkurs des Sohnes, hauptsächlich hervorgerufen durch seine kaufmännische Unfä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0015 E 20. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen zur Vermeidung einer Rufschädigung können aus tatsächlichen Gründen eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Allerdings ist das bloße Bestreben, eine Rufschädigung zu vermeiden, für die Ane... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr eine außergewöhnliche Belastung in der Höhe von (zuletzt) S 112.582,-- geltend. Als Begründung: führte er die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft an, die er für seine Gattin übernommen habe. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1983 diesen Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung, weil dem Beschwerdeführer diese Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen seien. In der dagegen erhobenen Berufung führte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinweis E 13.5.1986, 86... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Hinweis des Steuerpflichtigen, daß seine Ehegattin bei Betriebseröffnung kein Eigenkapital zur Verfügung gehabt habe, vermag die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 nicht zu begründen. Derartige
Gründe: würden voraussetzen, daß sich der Steuerpflichtig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Da keine sittliche Pflicht für einen Steuerpflichtigen besteht, seiner Ehegattin, die über keinerlei Eigenkapital verfügt, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Übernahme von Bürgschaften für Bankkredit... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)53 Wirtschaftsförderung
Norm: ABGB §1346;ABGB §1405;StruktVG 1969 §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Übernahme einer Bürgschaft stellt jenen Fall eines sogenannten Interzessionsgeschäftes dar, für welchen das Einstehen für eine fremde Schuld (bei Aufrechtbleiben der besicherten Verbindlichkeit) essentiel ist und unterscheidet sich solcherart von jenen Interzessionsgesc... mehr lesen...