RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1346;
EStG 1972 §22 Abs1;
EStG 1972 §23 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Da keine sittliche Pflicht für einen Steuerpflichtigen besteht, seiner Ehegattin, die über keinerlei Eigenkapital verfügt, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Übernahme von Bürgschaften für Bankkredite zu ermöglichen, liegt eine Zwangsläufigkeit der Bürgschaftsübernahme iSd § 34 EStG 1972 nicht vor. Wenn überdies noch dazukommt, daß keinerlei Finanzierungspläne vorhanden sind, so stellt sich die Bürgschaftsverpflichtung des Steuerpflichtigen als freiwillige Mitwirkung am unternehmerischen Wagnis seiner Ehegattin dar und nicht als Maßnahme zu deren Rettung aus einer existenzbedrohenden Notlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130006.X03

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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