1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat sich, gemeinsam mit anderen, als atypischer stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe der R. Gaststättenbetriebs GmbH (in weiterer Folge: R. GmbH) beteiligt. Die aus der Beteiligung resultierenden Einkünfte des Beschwerdeführers wurden unter einer der R. GmbH & atypisch stille Gesellschaft (in weiterer Folge: "atypisch stille Gesellschaft") vergebenen Steuernummer gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Die R. GmbH hat ein Lokal betrieben un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 zu erblicken (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 17. Dezember 1998, 97/15/012... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 1986 Eigentümerin eines Hauses in W. und erzielte aus der Vermietung von darin gelegenen Wohnungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Ehemann der Beschwerdeführerin betrieb ein Einzelunternehmen, das im Jahre 1994 einer Umschuldung in Form eines Wechsels der "Hausbank" unterzogen wurde, wobei in einen der mit der neuen "Hausbank" abgeschlossenen Kreditverträge vom 16. August 1994 über den Betrag von 3,100.000 S mit einer Laufzeit bis zum 30. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Handelt es sich um Belastungen aus Anlass eingegangener Bürgschaften, so muss nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtungen gegeben gewesen sein, wofür es u.a. erforderlich ist, dass der Steu... mehr lesen...
Im Zuge einer über das Unternehmen des Beschwerdeführers durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer die Feststellung getroffen, dass der Beschwerdeführer bei der Gewinnermittlung für das Jahr 1994 Kreditrückzahlungen in Höhe von S 33.000,-- als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Der Beschwerdeführer habe mit dem 10. Februar 1992 die Haftung für einen Kredit seiner (damals geschiedenen) Ehefrau über S 1,800.000,-- übernommen. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs2;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0033 98/13/0151 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0006 E 19. Dezember 1990 RS 1(hier EStG 19... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid ist im fortgesetzten Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. März 1996, 95/15/0092, auf welches zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen ist, ergangen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei Rechtsanwalt. Die (im Möbelhandel tätige) K-GmbH habe ihn mit Vereinbarung vom 8. November 1990 als Syndikus beauftragt. Im Gegenzug habe sich der Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 93/15/0067 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Wie der VwGH in stRsp (Hinweis: E 22.2.1993, 92/15/0051) zu Sachverhalten, in denen ein Rechtsanwalt einem Klienten "Gelder vorstreckt", ausgeführt hat, kom... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Fehlen der Fremdüblichkeit der Verknüpfung von Bürgschaften mit Syndikusverträgen ergibt sich für den konkreten Fall, dass der Abgabepflichtige (er ist Rechtsanwalt, wurde von einer GmbH als S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht nach ihrem Ehegatten M (verstorben am 7. September 1976) nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 eine Versorgungsrente samt Zusatzrente und Zulage zur Witwenrente (laut Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 17. März 1977). Mit Bescheid des Bundessozialamtes Wien, Niederösterreich, Burgenland vom 15. Jänner 1997 wurde gemäß §§ 13, 35 Abs. 3 und 52 Abs. 2 und 3 des KOVG 1957 die der Besch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §1346;KOVG 1957 §13 Abs1;
Rechtssatz: Leistungen aus der Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung können als - im Rahmen der Einkommensermittlung gemäß § 13 KOVG zu berücksichtigende - außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn schon die Übernahme der Bürgschaft zwangsläufig war (Hinweis E 16.9.1974, 125/1974). ... mehr lesen...
An der im Jahr 1978 gegründeten KG war der Beschwerdeführer ab dem Jahr 1983 mit einem Kommanditanteil von 7 % und ab dem Jahr 1990 mit einem Kommanditanteil von 26 % beteiligt. Im Zusammenhang mit der Aufstockung der Beteiligung im Jahr 1990 übernahm der Beschwerdeführer die Bürgschaft für von der A-Bank der KG gewährte Sanierungskredite. Zum 1. Jänner 1993 erfolgte die unentgeltliche (schenkungsweise) Übertragung des Kommanditanteiles vom Beschwerdeführer an seine - bereits an ... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung 1994 machte der Beschwerdeführer eine "Zahlung im Konkurs des Unternehmens der Gattin zur Herbeiführung eines Zwangsausgleiches" in Höhe von 286.033,21 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Gegen den Einkommensteuerbescheid, mit welchem das Finanzamt den geltend gemachten Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannte, berief der Beschwerdeführer. Er habe im Jahr 1994 von den finanziellen Schwierigkeiten seiner Gattin, die ihre wirtscha... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Die Leistung des Gesellschafters einer Personengesellschaft aus der von ihm für Schulden der Gesellschaft übernommenen Bürgschaft während des aufrechten Gesellschaftsverhä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft auf Grund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erblicken (Hinweis E 20.11.1996, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;KO §140;
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko abzunehmen (Hinweis EB E 7. 9. 1993, 90/14/0063; E 21. 9. 1993,93/14/0105). Wen... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob vom Beschwerdeführer (einem Rechtsanwalt) im Jahr 1992 geleistete Zahlungen in Höhe von S 1,5 Mio. (bei seiner Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) als Betriebsausgaben anzusetzen sind. Im Rahmen einer der (erst im Berufungswege eingebrachten) Steuererklärung für das Jahr 1992 angeschlossenen "Zusammenfassung der historischen Ereignisse" führte der Beschwerdeführer dazu aus, er habe im Zuge einer Gesellschaftsgründung (zur Veranstaltung von "PO... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 93/15/0067 1
(hier: Übernahme der persönlichen Haftung für einen Kredit;
EStG 1988 anzuwenden). Stammrechtssatz Wie der VwGH in stRsp (Hinweis: E 22.2.1993, 92/15/0051) zu Sachverhalten, in denen ein Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Im Verfahren betreffend Jahresausgleich für 1992 machte der Beschwerdeführer eine von ihm als Bürge geleistete Zahlung in Höhe von S 208.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde diese Zahlung nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie führte zur Begründung: aus, die E-GmbH & Co KG habe im Jahre 1992 einen Kredit aufgenommen, hinsichtlich dessen der Beschwerdeführer gemäß § 1357 ABGB a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/03 92/13/0069 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei der Abdeckung betrieblicher Verbindlichkeiten durch die als Bürgen haftenden Personengesellschafter... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgt eine Bürgschaftsübernahme durch einen Kommanditisten für die Kommanditgesellschaft (KG), fehlt es an der Zwangsläufigkeit, wenn dies im Rahmen des Unternehmerwagnisses geschieht (Hier: der Kommanditist war zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme durch die GmbH & Co KG ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb mit dem Zweitbeschwerdeführer im Streitjahr 1984 eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Dieser Gesellschaft ist zwischenzeitig der Drittbeschwerdeführer beigetreten. Im Rahmen der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften machten der Erst- und Zweitbeschwerdeführer ua Betriebsausgaben aus dem Titel Schadenersatzleistung in Höhe von S 1,000.000,-- geltend, welche in der Folge auf S 1,500.000,-- b... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 92/15/0051 1 Stammrechtssatz Es gehört nicht zu den beruflichen Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes, notleidende Klienten durch die Gewährung von Krediten oder in ähnlicher Weise finanziell zu unterstützen. Auch die Eingehung einer Bürg... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob die in den Streitjahren vom Beschwerdeführer (einem Rechtsanwalt) erlittenen Forderungsverluste auf Grund von "kurzfristigen Akontierungen" an bzw. für Klienten als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Der Beschwerdeführer führte im Verwaltungsverfahren aus, die betriebliche Struktur seiner Kanzlei bringe es mit sich, daß wenigstens 50 % des Gesamtumsatzes auf dem Außerstreitsektor (Durchführung vo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/10, S 751-752;
Rechtssatz: Wie der VwGH in stRsp (Hinweis: E 22.2.1993, 92/15/0051) zu Sachverhalten, in denen ein Rechtsanwalt einem Klienten "Gelder vorstreckt", ausgeführt hat, kommt es für die Abzugsfähigkeit von daraus erwachsenen A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Durchführung von Geldgeschäften gehört nicht zur Berufstätigkeit eines Rechtsanwaltes und die Unterstützung bei der Beschaffung eines Kredites durch einen Rechtsanwalt für seinen Klienten ist nicht mehr seiner freiberuflichen Tätigkeit zuzuzählen (Hinweis E 22.2.1993, 92... mehr lesen...