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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1346;Rechtssatz
Aus dem Fehlen der Fremdüblichkeit der Verknüpfung von Bürgschaften mit Syndikusverträgen ergibt sich für den konkreten Fall, dass der Abgabepflichtige (er ist Rechtsanwalt, wurde von einer GmbH als Syndikus beauftragt und hat sich im Gegenzug zur Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH verpflichtet) durch die Nichtanerkennung der Rückstellung für die Bürgschaft als Betriebsausgabe nicht in seinen Rechten verletzt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150101.X02Im RIS seit
20.11.2000