RS OGH 1994/5/4 9ObA63/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 BIIh
ABGB §1153 A
ABGB §1162 IAa
ArbVG §96 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Nichtigkeit einer Disziplinarordnung kann dann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig weitgehendes Gestaltungsrecht eingeräumt wird oder seine Gestaltungserklärung unbillig, die verhängte Disziplinarmaßnahme offenbar unangemessen ist, wenn die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens nach dem Willen der Parteien nur die Überprüfbarkeit beschränken soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018140

Dokumentnummer

JJR_19940504_OGH0002_009OBA00063_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten