RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0111

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0112 E 23. Oktober 1997 96/15/0113 E 23. Oktober 1997

Rechtssatz

Für das Vorliegen von Anschaffungskosten auf ein Mietrecht spricht ua, wenn eine "Mietzinsvorauszahlung" für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinbart ist (Hinweis E 12.1.1993, 88/14/0077, 0078, 0079). Damit hat der VwGH aber nicht zum Ausdruck gebracht, es wäre das - vorausgezahlte - Nutzungsentgelt, welches zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes zähle. Es kann allerdings bei einer als Mietzinsvorauszahlung benannten Zahlung insbesondere dann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, daß die Zahlung auch andere Komponenten als bloß das angemessene Nutzungsentgelt umfaßt, wenn die "Vorauszahlung" einen besonders langen Zeitraum umfassen soll und daher die Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgeltes von verschiedenen unsicheren Faktoren abhängig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150111.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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