Norm: ABGB §890ABGB §891ABGB §1002ABGB §1004ABGB §1011ABGB 1014ABGB §1022
Rechtssatz: Wird zwei Rechtsanwälten gemeinsam ein Mandat für die Führung eines Prozesses erteilt, entsteht auf ihrer Seite ein Gesamtschuldverhältnis. § 1011 ABGB ist auf die gemeinsame Auftragserteilung an zwei Rechtsanwälte nicht anwendbar. Mangels gegenteiliger Vereinbarung wird durch den Tod eines der beiden Rechtsanwälte das Auftragsverhältnis nicht beendet, das Hon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsanwalt DDr.Hubert F***** ist am 24.6.1996 verstorben. Testamentserbin ist seine Ehefrau, welcher mit Beschluß vom 9.8.1996 durch das Verlassenschaftsgericht die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde. Dr.Christian F*****, der Sohn des Verstorbenen, ist unter derselben Kanzleianschrift als Rechtsanwalt tätig. Zwischen Vater und Sohn war vereinbart worden, daß DDr.Hubert F***** seinem Sohn eine monatliche Pauschale von zuletzt S 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Land Steiermark, das 1982 die Liegenschaft S*****, erworben hatte, beauftragte 1983 den Kläger mit der Verwaltung dieser Liegenschaft. Mit Mietvertrag vom 6.6.1986 (Beil ./C) wurden der Beklagten Teile der Liegenschaft vermietet. Mit Kaufvertrag vom 10.10.1989 verkauft das Land Steiermark die Liegenschaft an die Josef L***** KG (in der Folge: KG), deren geschäftsführender Gesellschafter Josef L***** auch geschäftsführender Gesellschafter der beklagten Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der drittbeklagten OEG. Mit Kaufvertrag vom 15.12.1994 verkauften der Zweitbeklagte 13/408-Anteile und die Drittbeklagte 2 x 15/408-Anteile an der Liegenschaft EZ 2276 KG S***** an den Kläger. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an den Einheiten Top 4, 5 und 6 untrennbar verbunden. Vertragserrichter war Dr.Franz W*****. Der Kaufvertrag sah einen Gesamtkaufpreis von S 450.000,-- ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen (AS 209) war der Betrag von S 30.000,- monatlich bereits jener, unter den die Beklagte im Rahmen der Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches trotz gegenteiliger Bemühungen ihres Rechtanwaltes nicht gehen wollte. Eine besondere Entgeltvereinbarung haben die Streitteile nach den vorinstanzlichen Feststellungen nicht getroffen. Soweit Tarife ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers ist die Revision nicht schon nach § 46 Abs 3 ASGG jedenfalls zulässig. Wohl übersteigt der Wert des Streitgegenstandes insgesamt S 50.000, doch ist weder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Art der Beendigung noch der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses strittig (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG): Unstrittig ist vielmehr, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Kündigung se... mehr lesen...
Begründung: Am 10.August 1993 erteilten die Beklagten (vormals die Erst- und der Zweitbeklagte), die je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Tirol mit einem darauf errichteten Alpengasthof (GSt 829/4 Alpe, 1454 m2, und GSt .126 Baufläche, 63 m2) waren, im Zuge einer Besprechung dem klagenden Rechtsanwalt den Auftrag zur Vertragserrichtung und Durchführung des Verkaufs ihrer Liegenschaft; dabei wurden sämtliche Bedingungen für den Verkauf abgeklärt. Der Kläger war über den o... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Aktenstand hatte ein am 7.Dezember 1995 verstorbener Erblasser am 29.Mai 1993 bei der beklagten Sparkasse ein anonymes Wertpapierdepot mit dem Verrechnungskonto Nr 558 355 4 eröffnet, über das er mit dem von der beklagten Partei ausgestellten Wertpapierbuch mit der Bezeichnung „Wertpapierkassakonto Nr 764 355 4“ samt Losungswort verfügen konnte. Auf dieses Wertpapierdepot erheben einerseits die beiden Kläger als Geschwister des Erblassers und andererseits sei... mehr lesen...
Begründung: 1. Zur Revision der Klägerin: Rechtliche Beurteilung Die völlig unsubstaniierten Ausführungen der Klägerin zeigen keine die Revisionszulässigkeit bedingende Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO auf. Die völlig unsubstaniierten Ausführungen der Klägerin zeigen keine die Revisionszulässigkeit bedingende Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO auf. 2. Zur Revision des Beklagten: Der geltend gemachte Verfahrensmangel ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002
Rechtssatz: Beim Auftragsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB handelt es sich um einen Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung erlaubter Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. Ist mit dem Auftrag keine Vollmacht verbunden, kann der Beauftragte nur als mittelbarer Stellvertreter tätig werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu je 109/12384 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit der Grundstücksadresse *****. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 14 des Hauses *****, verbunden. Die Antragsgegnerin ist Verwalterin dieser Liegenschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Sie führt für sämtliche von ihr verwalteten Liegenschaften ein Sammelkonto, auf dem auch alle Ein- und Auszahlungen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §914 IIIhABGB §915ABGB §1002
Rechtssatz: Eine Garantiezusage des Architekten für die Mängelfreiheit des Bauwerkes ist unüblich und müßte im Architektenvertrag klar und unzweideutig formuliert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2409/96p Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 2409/96p Veröff: SZ 70/198 European Case ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Wasserkraftanlage. Mit Schreiben vom 23.11.1987 (Beilage A) erteilte er dem Beklagten den Auftrag „für die Planung und örtliche Bauaufsicht für den Umbau und Erweiterung der Wasserkraftanlage“ wie folgt: „Umfang der Leistungen: Teilleistungen gemäß GOB Einreichung Detailzeichnung Ausführungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen örtliche Bauaufsicht statisch konstruktive Bearbeitung. Termine: Die erforderlichen Unterlagen sind so z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob die beklagte Partei im eigenen oder fremden Namen aufgetreten ist, handelt es sich um einen Einzelfall, dessen Lösung überdies durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung (JBl 1976, 40; 1985, 105 uva) voll gedeckt ist: Die beklagte Bauträgerin brachte ihr Handeln im fremden Namen deutlich durch den Hinweis in ihrem Auftragschreiben "namens der Liegenschaftseigentümerin" zum Ausdruck. Es wäre Sache... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger überwies dem ihm bekannten Wiener Rechtsanwalt Dr.Anton K***** am 27.6.1991 einen Betrag von 2 Mill.S auf dessen Konto bei der Zentralsparkasse, um damit den geplanten Ankauf einer Eigentumswohnung im 6.Wiener Gemeindebezirk finanzieren zu können. Obwohl ein Kaufvertragsabschluß bezüglich dieser Wohnung nicht zustandekam, beließ der Kläger den überwiesenen Betrag auf dem Konto Dris.K*****, um ihn für einen möglichen weiteren Wohnungsankauf verwen... mehr lesen...
Begründung: Der am 16.4.1993 verstorbene ursprüngliche Kläger Rechtsanwalt Dr.Fritz C***** begehrte die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von S 652.249,40 sA mit dem Vorbringen, die Beklagten und andere Architekten hätten sich zur Durchführung eines Werkvertrages in einer ARGE in der Rechtsform einer bürgerlichen Erwerbsgesellschaft vereinigt. Der Kläger habe diese ARGE im Jahre 1987 beraten und vertreten; daraus sei ein Honoraranspruch von S 1,153.002,81 erwachsen. Davon ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte den Beklagten mit der Einbringlichmachung einer rechtskräftig zuerkannten Honorarforderung gegen die A*****gesellschaft mbH beauftragt. Das zugrundeliegende Urteil war im Oktober 1993 in Rechtskraft erwachsen. Am 5.10.1993 gab der Beklagte einer Kanzleiangestellten den Auftrag, die Grundbuchsauszüge sämtlicher im Eigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaften beim Bezirksgericht H***** zu besorgen. Seine Angestellte kam diesem Auftrag nach und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung des Honorars für anwaltliche Tätigkeiten von zuletzt S 74.400,-- sA. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kläger habe in einem früheren Vertretungsfall als Treuhänder und Vertragserrichter Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch eine Schädigung des Beklagten in der Höhe von S 61.200,-- bewirkt, welcher Schadenersatzanspruch als Gegenforderung kompensando gegen die Klagsforderung eingew... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertrat die Beklagte in der Zeit vom 31.3. bis 20.8.1992 als Rechtsanwältin rechtsfreundlich. Mit ihrer Klage begehrt sie die Zahlung ihres restlichen Honoraranspruches, der abzüglich eines Akontos in Höhe von S 15.000,-- mit S 91.959,20 offenstehe. Der Umfang der für die Beklagte entfalteten Tätigkeiten habe bei weitem das für ein Scheidungsverfahren zu Erwartende überschritten, so seien insbesondere lange Besprechungen mit dem Steuerberater der Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002
Rechtssatz: Ist der Treuhänder aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen nicht in der Lage, alle treuhändig übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, muss er in Abwägung der Interessen der Treugeber entscheiden, inwieweit er die Treuhandaufträge erfüllt. Wendet er dabei entsprechende Sorgfalt an, kann ihm die nicht vollständige Erfüllung der Treuhandaufträge nicht angelastet werden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §358ABGB §1002
Rechtssatz: Bei einem mehrseitigem Treuhandverhältnis hat der Treuhänder die - gegensätzlichen - Interessen aller Treugeber bestmöglich zu wahren. Entscheidungstexte 1 Ob 43/97y Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 43/97y 1 Ob 333/98x Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 333/98x Auch; Beisatz: Zu den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002
Rechtssatz: War der Käufer nach der zwischen den Streitteilen getroffenen Vereinbarung verpflichtet, den Kaufpreis auf ein Anderkonto des von ihm nominierten Treuhänders zu überweisen, so konnte er mit schuldbefreiender Wirkung nur mehr auf ein Anderkonto des Treuhänders zahlen. Nach der Gefahrtragungsregel des § 905 Abs 2 ABGB, trägt er bis zur Zahlung in der vereinbarten Weise die Gefahr des zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009RAO §9
Rechtssatz: Erste Pflicht des Klienten ist es, seinem Anwalt nach seinem Verständnis alle Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Die Richtigkeit einer vollständigen Information muss der Anwalt, solange sich nicht dagegen erhebliche Anhaltspunkte ergeben, nicht prüfen oder von sich aus weitere Nachforschungen anstellen. Entscheidungstexte 3 Ob 2417/96d Entsc... mehr lesen...