Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Er hat den Beklagten im Verfahren 41 Cg 220/96p des Landesgerichts Innsbruck vertreten. Gegenstand des Verfahrens war eine Schadenersatzforderung des Beklagten gegen einen Arzt, der ihn in O***** behandelt hatte. Der Beklagte war beim Schifahren mehrmals gestürzt und hatte den Arzt wegen Rückenbeschwerden aufgesucht. In der folgenden Nacht hatte der Beklagte - aus bisher nicht geklärter Ursache - einen Hirnstamminfarkt... mehr lesen...
Begründung: Zu Beginn der 80er-Jahre plante die Gemeinde Wien die Verbauung bestimmter
Gründe: und den Bau einer Umkehrschleife. Letzteres wollte der Sohn der Eigentümerin eines in der Nähe liegenden Grundstücks (in der Folge Interessent) verhindern, weil er ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtete. Zur Realisierung des Vorhabens der Gemeinde wären Grundabtretungen durch einige Anrainer, unter anderem auch den Vater der Beklagten, erforderlich gewesen. Der Interessent bot sich de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners wurde am 6. 8. 1998 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner war ein Tochterverein des inzwischen aufgelösten Vereins T***** (in der Folge: Dachverein), der seinerseits Mitglied bei den einzelnen Tochtervereinen war. Die Aufgabe dieses Dachvereines war es, die Planung, Organisation und Durchführung des Sportbetriebes zu gewährleisten. Der Dachverein führte nur administrative Aufgaben aus. Den Sportbetrieb führt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die als "Schriftsatz zur außerordentlichen Revision" bezeichnete Ergänzung der Revision ist wegen des Grundsatzes der Einmaligkeit eines Rechtsmittels unzulässig, zumal die außerordentliche Revision ON 12 an keinem den Verbesserungsvorschriften unterliegenden Mangel gelitten hat (RIS Justiz RS 0036673; Gitschthaler in Rechberger2, § 85 ZPO, Rz 12). Die als "Schriftsatz zur außerordentlichen Revision" bezeichnete Ergänzung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 4. 9. 1997 wurde über das Vermögen des Ing. Josef F***** (in der Folge: Gemeinschuldner) der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der EZ 531 GB ***** W*****. Der Gemeinschuldner und die Beklagten vereinbarten im September 1994, dass der Gemeinschuldner das damals gemeinsam mit dem Grundstück 169/5 zu dieser Liegenschaft gehörende Grundstück 169/3 kauft; e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Ersatz des ihm auf Grund von unvertretbar rechtswidrigen Entscheidungen des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz bzw des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz entstandenen Schadens von S 259.534,84. Diese Gerichte hätten ihm das begehrte Honorar für die Vertretung einer Gesellschaft mbH in einem Zivilrechtsstreit zusprechen und die Gegenforderung dieser Gesellschaft mbH als nicht zu Recht bestehend erkennen müssen, weil er seine Klientin... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 4. 7. 2000 erwarb der hier nicht verfahrensbeteiligte Michael H***** jun vom Kläger als bisherigem Eigentümer eine Liegenschaft in Tirol um S 7,000.000,-- zuzüglich USt. Der Beklagte fungierte dabei als Vertragsverfasser und Treuhänder beider Vertragsteile für den Kaufschilling, den er nach Erhalt auf ein Treuhandkonto erlegte. Hievon wurden im September 2000 S 1,000.000,-- an den Kläger zur Anweisung gebracht, sowie weitere S 2,800.000,-- an eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Manfred P***** erwarb im Jahr 1989 in der Filiale der beklagten Partei in W***** E*****-Aktien, die er in einem anonymen Wertpapierdepot verwahren ließ, wobei ein Losungswort vereinbart wurde. Zum Wertpapierdepot-Konto wurde auch ein Girokonto (als Verrechnungskonto) eröffnet. P*****, der dem damaligen Filialleiter persönlich bekannt war, wurde ein "Wertpapierkassabon" ausgefolgt, dem ua folgende Bedingungen zu entnehmen sind: 1. Dieser Bon dient nur zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. August 1990 kaufte die Klägerin von der beklagten Partei 5.218/100.000stel Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 1216 Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 234/1. Mit diesen Anteilen sollte vereinbarungsgemäß das Wohnungseigentum an der Wohnung top 2 (Haus I/EG) verbunden werden. Im Kaufvertrag vom 13. August 1990 ist unter Punkt III festgehalten, dass die Eigentumswohnung top 2 über eine Nutzfläche von rund 59,29 m**2 verfügt und ihr ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, das der klagende Hausverwalter für ihn und die beiden anderen (gleichfalls je zu einem Drittel) Miteigentümer verwaltete. Der Kläger streckte die Mittel zur Bestreitung der "Auslagen" für das Haus vor; er trug den Saldo aus den Miet- und sonstigen Einnahmen aus der Nutzung des Hauses sowie aus den Ausgaben für das Haus (überwiegend Kredittilgungen an eine Bank [der Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft begehrt von der Beklagten die Räumung zweier im Areal des Landeskrankenhauses K***** gelegener Buffetbetriebe. Sie brachte dazu vor, mit Schreiben vom 28. 12. 1999 die mit der Beklagten abgeschlossenen Pachtverträge zum 30. 6. 2000 aufgekündigt zu haben. Die Beklagte erhob unter anderem die Einrede der mangelnden Aktivlegitimation mit der
Begründung: , Bestandgeber sei das Land Kärnten, das auch Liegenscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffABGB §1400 BEinheitliche RL und Gebräuche für Dokumentenakkreditive Art7 litaEinheitliche RL und Gebräuche für Dokumentenakkreditive Art10 litbIPRG §38
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen der Akkreditivbank und der Zweitbank ist unabhängig davon, ob diese als Avisbank, Zahlstellenbank oder als Bestätigungsbank tätig wird, stets ein Auftragsverhältnis. Auftraggeber ist dabei die Akkreditivbank und Auftragnehmer die Avisb... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Beklagten sind Ehegatten. Sie wollten im Frühjahr 1993 eine Eigentumswohnung in Wien kaufen. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte ihnen die klagende Partei einen Kredit von 1,035.000 S bei einer Verzinsung von 8,25 % jährlich und einer Laufzeit von 25 Jahren. Deshalb wurde im Kreditvertrag der Streitteile, in den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditunternehmungen (AGBKr - Fassung 15. 9. 1979) einbezogen wurden, ausdrücklich der "Ankauf einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gingen von folgendem Sachverhalt aus: Zwischen den Streitteilen, der klagenden und gefährdeten österr. Bank (im Folgenden nur klagende Partei) und der beklagten und gefährdenden algerischen Bank (im Folgenden nur beklagte Partei), war u.a. die Anwendbarkeit der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive, Revision 1993" (IHK-Publikation Nr. 500, daher auch ERA 1993 oder ERA 50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 7. 1998 verkaufte der Kläger die ihm gehörigen 2/8-Anteile an einer Liegenschaft an den Beklagten zum Kaufpreis von S 5,700.000. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgte noch am selben Tag vereinbarungsgemäß an einen zum Treuhänder bestellten Rechtsanwalt. Dieser war von beiden Vertragsparteien damit beauftragt, den erlegten Kaufpreis samt Erlagszinsen nach beidseitiger grundbuchsfähiger Unterfertigung der Kaufvertragsurkunde, nach Hinterlegung sämtlicher Lö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten am 10. 10. 1994 einen Beherbergungsvertrag über einen Zeitraum von 30 Jahren. Er bezahlte die vereinbarten 114.450 S und erwarb damit "Urlaubspunkte", die ihn nach einem Punktesystem berechtigen, in den Clubhotels der Beklagten Zimmer, Studios und Suiten gegen Voranmeldung zu Urlaubszwecken zu nutzen. Der Gesamtpreis für Urlaubspunkte beinhaltet nur den Mietpreis des Zimmers, nicht aber die Betriebskosten, die Kurtaxe und... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kaufte mit Kaufvertrag vom 31. Juli 1992 von der A***** GmbH eine Liegenschaft in Salzburg um 16 Mio S, um dort im Rahmen des Bauvorhabens "H*****" Eigentumswohnungen zu errichten. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte die Klägerin der Beklagten mit Vertrag vom 27. Mai 1992 einen Kredit bis zum Höchstbetrag von 18 Mio S, aus dem der Kaufpreis von 16 Mio S an den Vertragserrichter und Treuhänder Dr. Dieter J***** mit dem Auftrag überwiesen wurde, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23. 9. 1997 verstorbene Elisabeth K***** und ihr Ehegatte Eduard K***** schenkten unwiderruflich mit Notariatsakt vom 1. 8. 1975 ihren beiden Kindern Christine R***** (am 9. 7. 1982 verstorbene Mutter der Kläger) und Gerhard K***** die ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft EZ ***** KG ***** sowie ihr gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen auf den Todesfall, erklärten jedoch ausdrücklich, kein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein deutscher Staatsbürger, wollte von der A***** Gesellschaft mbH & Co KG (im Folgenden Wohnbaugesellschaft genannt) eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage in F*****, Tirol, die er im März 1997 besichtigt hatte, möglichst rasch kaufen und beziehen. Nachdem ihm sein nunmehriger Vertreter im April 1997 erklärt hatte, dass ein Kauf nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG) 1996 derzeit nicht möglich sei, wurde er von der Wohnbaugesellsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002ABGB §1052 A
Rechtssatz: War der Treuhänder, der den Kaufpreis für eine Liegenschaft veruntreute, nicht mit der grundbücherlichen Durchführung der Eigentumsübertragung beauftragt, so hat er nicht die Zug um Zug-Einrede zur Sicherung der Eigentumsübertragung für den Käufer zu wahren. Der Treuhänder stellt lediglich eine Zahlstelle für den Verkäufer dar. Der Käufer hat in diesem Fall aufgrund des Kau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit am 29. 9. 1998 unterfertigten Kaufvertrag die Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, BG Liesing, bestehend aus dem Grundstück Nr 94/8, Baufläche (Gebäude), Baufläche (befestigt) unter der Grundstücksadresse H*****gasse 15, von der "R***** mbH rechtswirksam gekauft. Der Kaufpreis in Höhe von S 22 Mio wurde vom Vertragserrichter und Treuhänder Dr. J***** veruntreut. Gerichtsbekannt ist, dass über sein Vermögen der Konkurs eröffnet worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 5. 1995 schlossen die Nebeninterventien als außerbücherliche Eigentümerin und Verkäuferin sowie die Eheleute Toma und Janja B***** als Käufer einen Kaufvertrag betreffend die Wohnung top 19 der Liegenschaft EZ 496 GB ***** mit der Grundstücksadresse ***** ab (Beilage III). Vertragserrichter war der Wiener Rechtsanwalt Dr. Franz W*****, bei dem der Kaufpreis als Treuhänder erlegt werden sollte. Die Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin sollte dur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der Judikatur, dass der mehrseitige Treuhänder bei Auftreten eines Konfliktes zwischen seinen Treugebern den strittigen Betrag bei Gericht erlegen darf, wenn unklar bzw bei zumutbarer Prüfung nicht zu klären ist, ob die Ausfolgebedingungen erfüllt sind (vgl 7 Ob 523/91 = ecolex 1991, 682 = AnwBl 1992, 247; 7 Ob 626/92). Im konkreten Fall war die Ausfolgung des Kaufpreises für die vom Zweiterlagsgegner erwo... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943ABGB §1002
Rechtssatz: Bei schenkungsweiser Abtretung der Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder aus der Treuhandschaft genügt die Verständigung des Treuhänders durch den Treugeber von der Zession als wirkliche Übergabe der Forderung durch Zeichen iSd § 943 iVm § 427 ABGB; eine solche Abtretung ist formwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 147/00z Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1979 verstorbener Vater der Streitteile hinterließ seine - am 2. Dezember 1998 nachverstorbene - Ehegattin (Mutter der Streitteile, im Folgenden nur Mutter) sowie drei volljährige und zwei minderjährige Kinder. Die Mutter "erhielt damals Geld" aus dem Verkauf eines "Bauernhofanteils" in Südtirol, das sie zur Fertigstellung eines in Bau befindlichen Wohnhauses in Imst verwendete. Der Beklagte übernahm nach dem Tod des Vaters als ältester Sohn die Funktion e... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §905 Abs2 IIBABGB §1002
Rechtssatz: Erfolgte die Veruntreuung durch den (mehrseitigen) Treuhänder nach Abschluss der Treuhandvereinbarung und vereinbarungsgemäßer Überweisung des Geldes auf das Konto des Treuhänders, aber noch vor Erfüllung der Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer und haben die Parteien (kreditnehmender Käufer und finanzierende Bank), eine Vereinbarung über die Tragung des vo... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wandte sich im Sommer 1993 an die Klägerin mit dem Ersuchen um Kreditgewährung zur Finanzierung des Kaufpreises von S 540.000,-- für das Objekt top 17 und 18 in W*****, das er von der G***** GmbH als außerbücherlicher Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** erwerben wollte. Die Klägerin räumte ihm den gewünschten Hypothekarkredit ein. Zur Sicherstellung akzeptierte der Beklagte den von der Klägerin geforderten Blankowechsel. Zur grundbücherlichen Sicherst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1151 IV
Rechtssatz: Ein Werbeagenturvertrag, ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp, enthält Elemente eines Werkvertrages und eines Dienstvertrages (§ 1151 ABGB) aber auch eines Bevollmächtigungsvertrages (§ 1002 ABGB), insoweit es die Werbeagentur übernommen hat, als Vertreterin des Auftragsgebers für diesen Rechtshandlungen vorzunehmen (Geschäftsbesorgung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Rechtsanwalt kann gemäß § 10 Abs 3 RAO sein Wirken von einer entsprechenden Sicherstellung seiner Vertretungsgebühren abhängig machen. Nach Graf (Anwaltshaftung, 19) treffen den nach § 10 Abs 3 RAO bestellten Rechtsanwalt vor der tatsächlichen Beauftragung - nur auf Grund der Bestellung durch den Ausschuss - keine Pflichten. Damit wird aber im Gegensatz zu der in der Revision vertretenen Ansicht nicht zum Ausdru... mehr lesen...