Norm: ABGB §1002MRG §29 Abs1 Z3 litc
Rechtssatz: Hat ein Mieter die Mietverträge immer mit derselben Hausverwaltung abgeschlossen, so ist diese zwar als direkter Stellvertreter der verschiedenen Hauseigentümer aufgetreten, sie ist aber nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, sondern sind ihr Wissen und ihre Erklärungen den jeweiligen Hauseigentümern zuzurechnen. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002
Rechtssatz: Ohne Vertretungsmacht des Stellvertreters gibt es keine wirksame Stellvertretung. Ein ohne (ausreichende) Vertretungsbefugnis gesetzter Geschäftsakt ist folglich unwirksam. Auf die Gutgläubigkeit des Vertragspartners des Scheinvertreters kommt es dabei nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 2232/96p Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2232/96p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIBABGB §918 Abs1 IVaABGB §1002ABGB §1311 Ia
Rechtssatz: Hat der Käufer bei einer mehrseitigen Treuhandschaft beim Rechtsanwalt sowohl den Kaufpreis erlegt als auch "alle weiteren Schritte gesetzt, die ihm oblagen und für die Einverleibung seines Eigentumsrechtes erforderlich gewesen wären (Zustimmung der Ausländergrundverkehrskommission, Baulandbestätigung, Unbedenklichkeitsbestätigung und dergleichen"), so ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1024IO §21KO §21KO §26
Rechtssatz: § 21 KO ist nach herrschender Lehre bei Treuhandabwicklungen nicht mehr anzuwenden, wenn der Treuhänder bereits den gesamten Kaufpreis erhalten und - bei Liegenschaftskäufen - den Antrag auf Einverleibung gestellt oder einverleibungsfähige Urkunden und einen gültigen Rangordnungsbeschluß in Händen hat. Der Masseverwalter kann unter diesen Voraussetzungen nicht mehr zurücktre... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1024KO §21KO §26
Rechtssatz: Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung ist der Masseverwalter im Konkurs einer der beiden Vertragsparteien an den Treuhandabwicklungsmodus dann gebunden, wenn entweder kein Rücktrittsrecht gemäß § 21 KO mehr besteht oder der Masseverwalter sich für die Erfüllung des Vertrages entscheidet. Entscheidungstexte 4 Ob 2119/96p E... mehr lesen...
Norm: ABGB §874ABGB §875ABGB §1002ABGB §1017ABGB §1295 IIf7hABGB §1432
Rechtssatz: Der Offenlegungsgrundsatz verlangt nämlich nicht, den Namen des Geschäftsherrn zu nennen. Wer als Bevollmächtigter auftritt, ist jedoch im Verhältnis zum Dritten nicht irgend jemand, sondern eine Person, die am Vertragsgeschehen entscheidend beteiligt ist. Ihn treffen Aufklärungspflichten, für deren Verletzung er nach Vertragsgrundsätzen zu haften hat; es kann ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §869ABGB §1002
Rechtssatz: Sachverhalt: Der Mitarbeiter einer Anlagegesellschaft, der zugleich Verhandlungsgehilfe der Bank für den Abschluß eines Kreditvertrages zur Finanzierung des Erwerbs von Hausanteilscheinen ist, betont bei den Vertragsverhandlungen, die Kreditdeckung solle nur durch den Ertrag der Hausanteilscheine und ihren späteren Rückkauf erfolgen. Dagegen will die Bank die Kredittilgung vom Anlageertrag und von ... mehr lesen...