Gesetzesaktualisierungen

8 Gesetze aktualisiert am 07.12.2021

Gesetze 1-8 von 8

2 Paragrafen zu Polizeikooperationsgesetz (PolKG) aktualisiert


§ 20 PolKG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft. Das Verwenden personenbezogener Daten ist jedoch schon ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag zulässig, soweit dies für die Vorbereitung der Inkraftsetzung des Übereinkommens vom 28. April 1995 über den Beitritt der Republik Österreich... mehr lesen...


§ 5 PolKG Aufgabenerfüllung

(1) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, Amtshilfe zu leisten1.durch jegliche Maßnahme, die nicht in Rechte eines Menschen eingreift, oder2.durch das Verarbeiten von personenbezogenen Daten nach Maßgabe der folgenden Absätze und des dritten Abschnitts.(2) Wenn bindendes Völkerrecht nicht ande... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

5 Paragrafen zu Funker-Zeugnisgesetz 1998 (FZG) aktualisiert


§ 24 FZG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Februar 1999 in Kraft.(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit 1. März 1999 in Kraft gesetzt werden.(3) Die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 und 2 i... mehr lesen...


§ 12 FZG Entziehung

(1) Die Entziehung ist auszusprechen, wenn1.der Inhaber des Funker-Zeugnisses oder der Anerkennung gemäß § 8 Abs. 2 gegen dieses Gesetz, gegen eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung oder gegen das TKG 2021 (Anm. 1), gröblich oder wiederholt verstößt,2.Verstöße gegen Nebenbestimmungen... mehr lesen...


§ 1 FZG Geltungsbereich

(1) Dieses Bundesgesetz gilt für den Flugfunkdienst, für den Seefunkdienst und für den Binnenschiffsfunkdienst.(2) Soweit dieses Bundesgesetz nicht besondere Bestimmungen trifft, gelten für den Flugfunkdienst, für den Seefunkdienst und für den Binnenschiffsfunkdienst die Bestimmungen des Telekomm... mehr lesen...


§ 6 FZG Voraussetzungen für die Ausstellung

(1) Ein Funker-Zeugnis ist auf Antrag auszustellen, wenn der Antragsteller1.das 16. Lebensjahr vollendet hat,2.fachlich befähigt ist und3.die ihm durch das TKG 2021 auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung schriftlich bekräftigt hat.(2) Die fachliche Befähigung ist nachzuweisen durch1.die erfol... mehr lesen...


§ 8 FZG Anerkennung ausländischer Funker-Zeugnisse

(1) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann unter Bedachtnahme auf das Vorliegen von Gegenseitigkeit und die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Ausland ausgestellte Zeugnisse durch Verordnung anerkennen.(2) Im Ausland ausgestellte gültige Funker-Zeugnisse können auf Antrag anerkannt ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

11 Paragrafen zu Handelsstatistisches Gesetz 1995 (HStG 1995) aktualisiert


§ 23 HStG 1995 Straf-, Inkrafttretens- und Schlußbestimmungen

(1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis 1 700 € zu bestrafen, wer der Auskunftspflicht nach ... mehr lesen...


§ 25 HStG 1995

(1) Mit der Vollziehung des § 1 dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut.(2) Soweit ein Einschreiten des Zollamtes Österreich oder eine Mitwirkung der Finanzämter vorgesehen ist, ist mit der Vollziehung dieses Bunde... mehr lesen...


§ 26 HStG 1995

(1) Hinsichtlich des § 23 tritt dieses Bundesgesetz am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.(2) Hinsichtlich der übrigen Bestimmungen tritt dieses Bundesgesetz gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft.(3) Gleichzeitig mit dem Inkrafttr... mehr lesen...


§ 21 HStG 1995

(1) Die ausgefüllten handelsstatistischen Anmeldeformulare sind von den Zollstellen unmittelbar der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln, sofern die notwendigen Daten nicht mittels automationsunterstützt auswertbarer Datenträger oder im Rahmen eines Datenverbundes der Bundesanstalt S... mehr lesen...


§ 9 HStG 1995

(1) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den handelsstatistischen Anmeldungen (Anm. 1) ist der zur handelsstatistischen Anmeldung Verpflichtete verantwortlich. Tritt für einen Unternehmer ein Fiskalvertreter gemäß § 27 des Umsatzsteuergesetzes 1994 – UStG 1994, BGBl. Nr. 663/199... mehr lesen...


§ 11 HStG 1995

(1) Das nach § 10 bei der Bundesanstalt Statistik Österreich zu führende Register hat unbeschadet des unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union vor allem zu enthalten:a)Name und Vorname bzw. Firma des Auskunftspflichtigen;b)vollständige Anschrift einschließlich Postleitzahl;c)Umsatzst... mehr lesen...


§ 12 HStG 1995

(1) Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Finanzen hat der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich die Verzeichnisse der Umsatzsteuerpflichtigen, die während des betreffenden Zeitraumes eine Lieferung an andere Mitgliedstaaten gemeldet haben, zu übermitteln.(2) Die in Abs. 1 genan... mehr lesen...


§ 1 HStG 1995 Allgemeine Bestimmungen

(1) Waren, die zwischen Österreich und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbracht werden, und Waren, die über die Zollgrenze der Europäischen Union in das statistische Erhebungsgebiet eingeführt oder aus diesem ausgeführt werden, sind für die Zwecke der amtlichen Handelsstatisti... mehr lesen...


§ 2 HStG 1995

(1) Die handelsstatistische Anmeldung hat, soweit nach § 1 Abs. 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist, elektronisch zu erfolgen. Sie hat alle für die Zwecke der amtlichen Handelsstatistik erforderlichen Daten zu enthalten.(2) Zur Ergänzung oder Berichtigung der amtlichen Handelsstatistik haben alle... mehr lesen...


§ 3 HStG 1995

Vorbehaltlich entgegenstehenden unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union unterliegen alle handelsstatistischen Angaben der Geheimhaltungspflicht im Sinne des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen jedoch anderen Behörden oder Ämtern bekanntg... mehr lesen...


§ 5 HStG 1995

Unbeschadet des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2152 und der Durchführungsrechtsakte gemäß dieser Verordnung zum Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union hat der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter Bedachtnahme auf die Aussagekra... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

2 Paragrafen zu Rundfunkgebührengesetz (RGG) aktualisiert


§ 9 RGG (weggefallen)

§ 9 RGG seit 31.12.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 RGG (weggefallen)

§ 6 RGG seit 31.12.2023 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

1 Paragraf zu Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) aktualisiert


§ 18 AVO Verkehr 2011 Betriebsaufnahmebewilligung und Bewilligung

(1) Im Rahmen nachstehender Anträge und Anzeigen ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes nachzuweisen:1.Antrag auf Erteilung der Betriebsaufnahmebewilligung gemäß § 73 Abs. 2 LFG,2.Antrag auf Benützung einer Bodeneinrichtung auf einem Zivilflugplatz (zivile Bodene... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

3 Paragrafen zu Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012) aktualisiert


§ 13 NÜV 2012 (weggefallen)

§ 13 NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 NÜV 2012 (weggefallen)

§ 5 NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 NÜV 2012 (weggefallen)

§ 11 NÜV 2012 seit 30.06.2022 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

2 Paragrafen zu Freie Medizinprodukteverordnung (FMP-Vo) aktualisiert


§ 1 FMP-Vo

Der Handel mit den im Folgenden aufgezählten Medizinprodukten zur Eigenanwendung ist - unbeschadet der Rechte sonstiger gesetzlich zum Verkauf von Medizinprodukten Berechtigter - dem reglementierten Gewerbe des Handels mit Medizinprodukten (Teil des reglementierten Gewerbes gemäß § 94 Z 33 GewO 1... mehr lesen...


Freie Medizinprodukteverordnung (FMP-Vo) Fundstelle

BGBl. II Nr. 453/2021(________________Anm.: Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 453/2021 lautet: „Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.“ Der vor der Wortfolge steh... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21

6 Paragrafen zu Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) aktualisiert


§ 11 KI-RMV Operationelles Risiko

 (1) Kreditinstitute haben zur Beurteilung und Steuerung ihrer operationellen Risiken, einschließlich des Modellrisikos und des mit einer Auslagerung verbundenen Risikos, und zur Absicherung gegen selten eintretende Ereignisse mit gravierenden Folgen auf geeignete Grundsätze und Verfahren zurückz... mehr lesen...


§ 14 KI-RMV Verweise

Verweise in dieser Verordnung auf folgende Bundesgesetze oder Rechtsakte der Europäischen Union beziehen sich, sofern nichts anderes angeordnet ist, jeweils auf die folgenden Fassungen:1.Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditins... mehr lesen...


§ 15 KI-RMV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2, § 6, § 10, § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2014 treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft.(3) § 1, § 2 Abs. 1, § 4 Z 2, § 11 Abs. 1 erster Satz und § 14 samt Ü... mehr lesen...


§ 2 KI-RMV Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung ist insoweit auf Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 BWG anzuwenden, als diese nicht gemäß § 3 BWG oder § 30a Abs. 6 BWG in Verbindung mit Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder gemäß § 10 Abs. 6 InvFG 2011 von der Einhaltung des § 39 Abs. 4 BWG auf Einzelbasis befreit wu... mehr lesen...


§ 4 KI-RMV Begriffsbestimmungen

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Kreditrisiko: das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen besteht;2.Gegenparteiausfallrisiko: Gegenparteiausfallrisiko im Sinne des Art. 272 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. ... mehr lesen...


§ 1 KI-RMV Zweck

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU in das österreichische Recht. Sie regelt die Mindestanforderungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten gemäß § 39 Abs. 2b BWG. mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.21
Gesetze 1-8 von 8