§ 18 AVO Verkehr 2011 Betriebsaufnahmebewilligung und Bewilligung

Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.11.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsIm Rahmen nachstehender Anträge und Anzeigen ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes nachzuweisen:
    1. 1.Ziffer einsAntrag auf Erteilung der Betriebsaufnahmebewilligung gemäß § 73 Abs. 2 LFG,Antrag auf Erteilung der Betriebsaufnahmebewilligung gemäß Paragraph 73, Absatz 2, LFG,
    2. 2.Ziffer 2Antrag auf Benützung einer Bodeneinrichtung auf einem Zivilflugplatz (zivile Bodeneinrichtung) gemäß § 78 Abs. 1 LFG,Antrag auf Benützung einer Bodeneinrichtung auf einem Zivilflugplatz (zivile Bodeneinrichtung) gemäß Paragraph 78, Absatz eins, LFG,
    3. 3.Ziffer 3Antrag auf Erteilung einer Betriebsaufnahmebewilligung für Hubschrauber-Landeflächen bei Krankenhäusern gemäß § 80b Abs. 1 in Verbindung mit § 73 LFG,Antrag auf Erteilung einer Betriebsaufnahmebewilligung für Hubschrauber-Landeflächen bei Krankenhäusern gemäß Paragraph 80 b, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 73, LFG,
    4. 4.Ziffer 4Antrag auf den Betrieb von ortsfestenErstattung der Fertigstellungsanzeige für ortsfeste Anlagen für Zwecke der Flugsicherung (Flugsicherungsanlagen) gemäß § 122 Abs. 1 LFG§ 122 Abs. 2a LFG.Antrag auf den Betrieb von ortsfestenErstattung der Fertigstellungsanzeige für ortsfeste Anlagen für Zwecke der Flugsicherung (Flugsicherungsanlagen) gemäß Paragraph 122, Absatz eins2 a, LFG.
  2. (2)Absatz 2Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes insbesondere zu umfassen:Nachweise gemäß Absatz eins, haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes insbesondere zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsPrüfbefunde über die Abnahmeprüfungen, insbesondere gemäß § 7 AM-VO,Prüfbefunde über die Abnahmeprüfungen, insbesondere gemäß Paragraph 7, AM-VO,
    2. 2.Ziffer 2Nachweis der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gemäß KennV,
    3. 3.Ziffer 3Nachweis der Aktualisierung der Dokumente gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 bis 3,Nachweis der Aktualisierung der Dokumente gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer eins, bis 3,
    4. 4.Ziffer 4Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften gemäß § 17 Abs. 2 Z 4,Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 4,,
    5. 5.Ziffer 5Nachweis der Einhaltung und Umsetzung sonstiger Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften gemäß § 17 Abs. 2 Z 5,Nachweis der Einhaltung und Umsetzung sonstiger Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 5,,
    6. 6.Ziffer 6Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 6.Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Voraussetzungen gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 6,

Stand vor dem 26.11.2021

In Kraft vom 01.12.2017 bis 26.11.2021
  1. (1)Absatz einsIm Rahmen nachstehender Anträge und Anzeigen ist auch die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes nachzuweisen:
    1. 1.Ziffer einsAntrag auf Erteilung der Betriebsaufnahmebewilligung gemäß § 73 Abs. 2 LFG,Antrag auf Erteilung der Betriebsaufnahmebewilligung gemäß Paragraph 73, Absatz 2, LFG,
    2. 2.Ziffer 2Antrag auf Benützung einer Bodeneinrichtung auf einem Zivilflugplatz (zivile Bodeneinrichtung) gemäß § 78 Abs. 1 LFG,Antrag auf Benützung einer Bodeneinrichtung auf einem Zivilflugplatz (zivile Bodeneinrichtung) gemäß Paragraph 78, Absatz eins, LFG,
    3. 3.Ziffer 3Antrag auf Erteilung einer Betriebsaufnahmebewilligung für Hubschrauber-Landeflächen bei Krankenhäusern gemäß § 80b Abs. 1 in Verbindung mit § 73 LFG,Antrag auf Erteilung einer Betriebsaufnahmebewilligung für Hubschrauber-Landeflächen bei Krankenhäusern gemäß Paragraph 80 b, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 73, LFG,
    4. 4.Ziffer 4Antrag auf den Betrieb von ortsfestenErstattung der Fertigstellungsanzeige für ortsfeste Anlagen für Zwecke der Flugsicherung (Flugsicherungsanlagen) gemäß § 122 Abs. 1 LFG§ 122 Abs. 2a LFG.Antrag auf den Betrieb von ortsfestenErstattung der Fertigstellungsanzeige für ortsfeste Anlagen für Zwecke der Flugsicherung (Flugsicherungsanlagen) gemäß Paragraph 122, Absatz eins2 a, LFG.
  2. (2)Absatz 2Nachweise gemäß Abs. 1 haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes insbesondere zu umfassen:Nachweise gemäß Absatz eins, haben zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmer/innenschutzes insbesondere zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsPrüfbefunde über die Abnahmeprüfungen, insbesondere gemäß § 7 AM-VO,Prüfbefunde über die Abnahmeprüfungen, insbesondere gemäß Paragraph 7, AM-VO,
    2. 2.Ziffer 2Nachweis der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gemäß KennV,
    3. 3.Ziffer 3Nachweis der Aktualisierung der Dokumente gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 bis 3,Nachweis der Aktualisierung der Dokumente gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer eins, bis 3,
    4. 4.Ziffer 4Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften gemäß § 17 Abs. 2 Z 4,Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 4,,
    5. 5.Ziffer 5Nachweis der Einhaltung und Umsetzung sonstiger Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften gemäß § 17 Abs. 2 Z 5,Nachweis der Einhaltung und Umsetzung sonstiger Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 5,,
    6. 6.Ziffer 6Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 6.Nachweis der Einhaltung und Umsetzung der Voraussetzungen gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 6,

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